Berghexe Mitglied
Anmeldedatum: 30.07.2010 Beiträge: 14
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Verfasst am: 22.09.2010, 20:49 Titel: |
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Hallo Herr Strunk,
soweit ich weiß ist es dann legal, wenn die Pflegekräfte nicht länger als drei Monate beschäftigt werden. Dann muss man sie nur der Ausländerbehörde melden.Wenn sie länger als drei Monate bleiben, brauchen sie eine Arbeitsgenehmigung. Illegal währe es also eine Haushaltshilfe ohne Arbeitsgenehmigung länger als drei Monate zu beschäftigen, oder länger als einen Monat ohne sie der Ausländerbehörde zu melden. Das gilt aber nur für Arbeitskräfte aus EU-Ländern.
VG |
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