Lutz Barth - IQB Mitglied
Anmeldedatum: 17.04.2007 Beiträge: 127 Wohnort: Bremerhaven
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Verfasst am: 17.04.2007, 18:14 Titel: Dekubitus und Ulcus cruris |
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Wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung?
Zu den häufigsten Formen chronischer Wunden im Alter zählen ohne Frage der Dekubitalulkus und Ulcus cruris.
„Die Fülle heterogener Therapieansätze zur Behandlung chronischer Wunden macht es den Ärzten schwer, die richtige Wahl zu treffen. Die zunehmende Amerikanisierung unseres Haftungsrechtes erleichtert dies alles nicht. Auch Krankenkassen gehen gutachterlich zunehmend mehr dazu über, Pflegefehler bei chronischen Wunden unter dem Gesichtspunkt des Haftungsrechts und der Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, auch wenn wir Ärzte nur in der Delegationsverantwortung gegenüber den Pflegediensten stehen“.
In dem folgenden Beitrag geht es nicht um die Bewertung der differenten Therapieansätze, die ggf. dem Arzt und/oder Pflegepersonal im Rahmen einer individuellen Therapie der o.a. chronischen Wunden zur Verfügung stehen; dieses zu entscheiden, ist eine der vornehmsten ärztlichen und im Zweifel pflegerischen Aufgaben mit Blick auf den Grundsatz der Therapiefreiheit.
Diese therapeutische und pflegerische Entscheidung hat sich trotz eines nationalen Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe“ ausnahmslos an den individuellen Patientenbedürfnissen und dem zugrundeliegenden Krankheitsspektrum zu orientieren, aufgrund derer eine schematische therapeutische Behandlung sich strikt verbietet. »»»
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http://www.iqb-info.de/Dekubitus_und_Ulcus%20cruris.pdf
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