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Anmeldedatum: 26.02.2007 Beiträge: 26
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Verfasst am: 08.11.2007, 14:22 Titel: Ein Schritt in die richtige Richtung!? |
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Beitragsübernahme aus Blog
Die Pflege- und Gesundheitsreform 2007
Auf keine andere Gesetzesänderung trifft die Aussage: “Es war eine schwere Geburt!” mehr zu als die neueste Gesundheitsreform, die in der Tat in einigen Bereichen wesentliche Fortschritt brachte, aber auch noch einige Defizite hinterließ. Man darf bei aller Kritik jedoch nicht vergessen, dass es ein Werk der Kompromisse ist.
Die neuen gesetzlichen Maßnahmen beruhen auf vier Säulen: 1. Einführung der Krankenversicherung für alle. 2. einschneidende Reformen der Versorgungsstrukturen, aber auch der Kassenorganisation und der Finanzierungsordnung. 3. Reform der privaten Krankenversicherung 4. Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die wichtigsten Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung traten am 1. April 2007 in Kraft. Hier ist an erste Stelle die Versicherungspflicht für alle. Im Bereich der medizinische Versorgung ergaben sich sich folgende Neuerungen: die Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser und den Ausbau der so genannten Palliativ-Versorgung (Palliativ bezeichnet therapeutische Maßnahmen, die nicht auf die Heilung, sondern auf die Linderung der durch Krankheiten, z. B. Tumoren, ausgelösten Beschwerden ausgerichtet sind). Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb hat man jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf so genannte “Palliativ Care Teams” (man kann sie als Sterbebegleiter bezeichnen), das aus aus ärztlichem und pflegerischem Personal zusammengesetzt ist.
Wichtig ist auch die Aufstockung der finanziellen Mittel für die Träger von Kinderhospizen, und es gibt jetzt auch einen Rechtsanspruch auf Reha-Leistungen, auf Impfungen und auf Vater- oder Mutter-Kind-Kuren. Ein etwas unglücklich gewähltes Wort - aber doch hilfreich - ist der “Betriebskostenzuschuss” bei ambulanten Geburten im Geburtshaus. Man hat sich mit diesen neuen Gesetzen auch dem Trend der Zeit nicht verschlossen und einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen geschaffen.
Auch im Bereich der Arzneimittel hat es verschiedene Änderungen gegeben, wobei immer die “Rücksicht” auf die Arzneimittelhersteller erkennbar ist. So sollen jetzt offizielle Bewertungen einzelner Arzneimittel nach ihrem Kosten-Nutzen-Effekt vorgenommen werden.
Für schwer kranke Menschen, die eine individuelle Versorgung benötigen (Aids- oder Krebspatienten), soll eine bestmögliche Behandlung garantiert werden. Krankenhäuser müssen solche Patienten in Zukunft auch ambulant betreuen.
Und sehr wichtig für ältere Menschen: Sie sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiterhin nach ihren eigenen Vorstellungen leben können und nicht automatisch in ein Pflegeheim gebracht werden müssen. Deshalb wird auch in diesem Bereich die häusliche Pflege finanziell unterstützt und die ärztliche Versorgung gewährleistet sein.
Es gibt noch weitere Veränderungen, deren Auswirkungen selbst Fachleute noch genauer untersuchen, aber die erwähnten Veränderungen dürften die wichtigsten sein. |
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