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Selbstbestimmungsrecht! Appell an die Abgeordneten

 
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Lutz Barth - IQB
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Anmeldedatum: 17.04.2007
Beiträge: 127
Wohnort: Bremerhaven

BeitragVerfasst am: 16.05.2009, 07:40    Titel: Selbstbestimmungsrecht! Appell an die Abgeordneten

Da es in dieser für uns Bürgerinnen und Bürger so gewichtigen Entscheidung der Patientenautonomie keinen Fraktionszwang gibt, möchte ich an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Appell richten, für den Vorschlag von ihrem Abgeordnetenkollegen Stünker u.a. zu votieren.

Tragen Sie mit Ihrer Entscheidung dazu bei, dass wir in existentiellen Fragen des Lebens und Sterbens unser Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können – einem Grundrecht, dass in weiten Kreisen einer liberalen Verfassungsrechtslehre zu einem der überragenden Grundrechte mit einem Höchstwert gezählt wird.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer höchst persönlichen Entscheidung, dass es Ihnen selbstverständlich anheim gestellt ist, Ihre eigene Gewissenentscheidung zu treffen und zugleich die Verantwortung dafür tragen, dass auch uns Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht zur Gewissensentscheidung im Rahmen der aktiven Wahrnehmung unseres Selbstbestimmungsrechts zusteht. Ohne Frage ist die Entscheidung eines Abgeordneten „frei“, aber bei Ihrer Abstimmung sollten Sie sich zugleich darüber bewusst werden, dass Sie „treuhänderisch“ über unsere Grundrechte mitentscheiden.

So wie Sie sicherlich Wert darauf legen, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihre Gewissensentscheidung gewahrt bleiben, ist dies auch ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und dies mögen Sie akzeptieren.

Von daher bitte ich Sie eindringlich, für den nunmehr überarbeiteten „Stünker-Entwurf“ zu votieren.

Wenn Sie sich guten Gewissens für dem Appell und dem Stünker-Entwurf anschließen können, würde ich Sie bitten wollen, dies in kleiner Umfrage zu bestätigen.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und diese wird u.a. in Abstimmungen wahrgenommen (Art. 20 III GG). Für welchen Entwurf würden Sie sich entscheiden:

• Stünker-Entwurf
• Zöller-Entwurf
• Bosbach-Entwurf
• Für keinen der Entwürfe

Ich gehe dabei davon aus, dass u.a. unsere IQB - Webpräsenz einen beachtlichen Verbreitungsgrad hat und sich in erster Linie an ein Fachpublikum richtet, dass die Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz mit verfolgt hat. Von daher möchte ich die Umfrage nach mehr als sechs Jahren lebhafter Debatten auf die namentliche Benennung der einzelnen Gesetzgebungsvorschläge begrenzen.

Ich hoffe auf eine rege Beteiligung, da dieses Ergebnis der Umfrage allen Fraktionen bekannt gegeben werden soll. Zugleich würde ich es begrüßen, wenn Sie – sofern möglich – auf Ihren Internetseiten auf die nunmehr bis zum 26. Mai 2009 laufende Umfrage verweisen würden.

Der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage! >>> Zur Umfrage >>> http://iqb-info.de/tinc?key=AlLCujPa

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihr Lutz Barth, 16.05.09
_________________
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