| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
zellmed Mitglied
Anmeldedatum: 19.07.2007 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 19.07.2007, 07:44 Titel: Welche Pflegestufe? |
|
|
Hallo,
meine Mutter hatte vor kurzem einen Unfall und kann nun ihre rechte Hand nicht mehr richtig bewegen, sie ist schon 72 und es schränkt verständlicherweise sie schon sehr ein. Nun meine Frage: Hat sie Anspruch auf eine Pflegekraft (ich selbst arbeite den ganzen Tag und kann mich nicht gut genug um sie kümmern) und in welche Pflegestufe wird sie eingeordnet?! |
|
| Nach oben |
|
 |
madonna Mitglied
Anmeldedatum: 29.03.2007 Beiträge: 50
|
Verfasst am: 25.07.2007, 12:39 Titel: |
|
|
Die Pflegestufe hängt davon ab wie groß der Hilfebedarf ist den ihre Mutter hat. Die Pflegestufen stellen folgende Anforderungen:
Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige
Personen der Pflegestufe I benötigen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe, sowie mehrmals in der Woche Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten. Der Zeitaufwand für den Hilfebedarf muss täglich mindestens 90 Minuten betragen, wobei mehr als 45 Minuten dieser Zeit auf die Grundpflege entfallen muss.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig
Personen der Pflegestufe II benötigen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe, sowie mehrmals in der Woche Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten. Der Zeitaufwand für den Hilfebedarf muss täglich mindestens drei Stunden betragen, wobei mehr als zwei Stunden dieser Zeit auf die Grundpflege entfallen muss.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig
Personen der Pflegestufe III benötigen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr und auch nachts Hilfe, sowie mehrmals in der Woche Hilfe bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten. Der Zeitaufwand für den Hilfebedarf muss täglich mindestens fünf Stunden betragen, wobei mehr als vier Stunden dieser Zeit auf die Grundpflege entfallen muss.
Das heißt, ihre Mutter muss mindestens 90 Minuten pro Tag Hilfe benötigen (Davon mindestens 45 Minuten Grundpflege) um überhaupt Pflegestufe I zu bekommen.
Der beste Weg ist einfach bei der Kranken- bzw. Pflegekasse einen Antrag zu stellen. Die schicken dann den Medizinischen Dienst raus und der überprüft ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Weitere Fragen werden auch hier beantwortet: http://www.senioren-kompass.de/info/infothek/pflege/index.php
Gruß madonna |
|
| Nach oben |
|
 |
Habbo Mitglied
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 10.08.2007, 08:49 Titel: |
|
|
| Vielen Dank madonna für diesen hilfreichen Beitrag. Ich war auch auf der Suche nach Infos zu den Pflegestufen. Wir haben den Fall, dass mein Vater einen Schlaganfall erlitten hat und nun pflegebedürftig ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
Müller Mitglied
Anmeldedatum: 25.06.2009 Beiträge: 1
|
|
| Nach oben |
|
 |
|