Hier finden Sie ein Muster einer Betreuungsverfügung.
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Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung können Sie unabhängig oder zusätzlich zur Vorsorgevollmacht erteilen. In der Betreuungsverfügung geben Sie an welche Person Sie im Fall einer gesetzlich notwendigen Betreuung als Betreuer einsetzen möchten. Zusätzlich können Sie in der Betreuungsverfügung Regelungen treffen welche Vorgaben Ihr Betreuer im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit einzuhalten hat. Liegen für bestimmte Bereiche Vollmachten vor, haben die Vollmachten für diese Bereiche Vorrang.
Wann kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein?
Wenn Sie für den Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit oder teilweiser oder anhaltender geistiger Verwirrtheit vorsorgen möchten.
Wenn Sie eine Person bestimmen möchten die sich im oben genannten Fall um Ihre Belange zum Thema Pflege kümmert, Sie aber dieser Person kein ausschließliches Bestimmungsrecht zu Ihrer Person erteilen möchten.
Um auszuschließen das Ihnen im oben genannten Fall ein Betreuer des Vormundschaftsgerichts zugewiesen wird.
Was sollte bei einer Betreuungsverfügung berücksichtigt werden?
Besprechen Sie mit dem Betreuer Ihrer Wahl ob er diese Aufgabe übernehmen möchte bzw. ob er sich dieser gewachsen fühlt.
Entscheiden Sie sich immer für mindestens zwei Betreuer, falls einer seine Aufgabe aus irgendwelchen Gründen nicht erfüllen kann.
Legen Sie auch eine Patientenverfügung an, um wichtige Entscheidungen die ihre Gesundheit und lebensverlängernde Maßnahmen betreffen klar zu bestimmen.
Notieren Sie in Ihrer Betreuungsverfügung möglichst ausführlich in welcher Art und in welchem Umfang die Betreuung stattfinden soll.
Lassen Sie Ihre Betreuungsverfügung von mehreren Zeugen unterschreiben um mögliche Zweifel auszuschließen.
Unterschreiben Sie die Betreuungsverfügung jedes Jahr mit einer Datumsangabe neu, um die Aktualität Ihres Willens zu dokumentieren.
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Bitte beachten Sie, dass alle hier zur Verfügung gestellten Dokumente Muster sind. Die Vollständigkeit und Richtigkeit für Ihren persönlichen Fall kann nicht gewährleistet werden.