Lexikon Pflege & Altenpflege
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Altenheim
- In Deutschland werden nach dem Heimrecht drei Einrichtungsarten unterschieden: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Das Altenheim ist eine Wohneinrichtung für ältere Menschen wo sie Pflege und Betreuung finden. Um in einem Altenheim aufgenommen zu werden muss keine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Heimbewohner bekommen je nach Hilfebedarf Hilfestellung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, können am gemeinsamen Mittagessen im Altenheim teilnehmen oder bekommen wenn nötig Hilfe bei der Pflege.
Altenpflegeheim
- In einem Altenpflegeheim werden ältere, pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr versorgt und betreut. Die Heimbewohner bekommen je nach Pflegestufe die benötigte Hilfe und wenn möglich können sie am gemeinsamen Mittagessen und den Veranstaltungen des Heimes teilnehmen.
Altentagesstätte
- Altentagesstätten sind Einrichtungen in denen alte Menschen stundenweise betreut werden. Die Betreuung erfolgt allerdings nur am Tag und in die Nacht verbringen die Menschen in ihrer Wohnung. Die Freizeitgestaltung beinhaltet sportliche Angebote wie Gymnastik, Beratungen zu sozialen Themen und auch Angebote wie Friseur oder Fußpflege.
Altenwohnung
- Altenwohnungen sind Wohnungen die an die Ansprüche und Bedürfnisse älterer Menschen angepasst sind. Dies erfolgt zum einen durch bauliche Maßnahmen, wie breitere Türen, Aufzüge und die stufenlose Erreichbarkeit aller Räume. Zum anderen muss gewährleistet werden, dass der Mieter im Bedarfsfall in der Wohnung gepflegt und betreut werden kann.
Ambulante Pflege
- Die ambulante Pflege erfolgt im Gegensatz zur stationären Pflege in der häuslichen Umgebung, also der Wohnung des Pflegebedürftigen. Dies hat den Vorteil, dass der Pflegebedürftige in der gewohnten Umgebung bleiben kann und er genau festlegen kann welche Leistungen er bezieht. Die ambulante Pflege ist allerdings nur sinnvoll wenn es die bauliche Situation der Wohnung zulässt, der Pflegebedürftige sich also z.B. auch mit Rollstuhl in der Wohnung bewegen kann und das Bad entsprechend angepasst wurde, er noch ansatzweise in der Lage ist eigenständig zu leben bzw. noch Angehörige in der Nähe sind um nach dem Pflegebedürftigen zu schauen.
Angehörigenschulung
- In Angehörigenschulungen werden pflegenden Angehörigen die Grundkenntnisse der Pflege vermittelt, um die häusliche Pflege sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den Pflegenden zu verbessern und zu erleichtern. Die Kurse werden kostenlos von Krankenkassen und zum Teil auch von ambulanten Pflegediensten angeboten, wenn die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist.