Wichtige Informationen woran Sie nach dem ableben eines lieben Menschen denken sollten und müssen!
Woran sollte ich nach dem Ableben eines lieben Menschen denken, was muss alles organisiert werden und was ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben?
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Und nach dem Ableben?
Auch wenn es sich hierbei um ein Thema handelt über das sich niemand gerne Gedanken macht wissen wir aus eigenen Erfahrung wie viele offene Fragen auf den Trauernden zukommen. Die folgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen einen Überblick zu erhalten an was Sie nach dem Ableben eines lieben Menschen denken sollten und an was Sie von Gesetzwegen her sogar dringend denken müssen. Selbstverständlich können Sie diese Liste auch als Vorlage kostenlos ausdrucken!
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Der wichtigsten Schritte
- Pflicht: Als ersten Schritt müssen Sie einen Arzt verständigen der offiziell den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt.
- Überprüfen Sie ob Hinterbliebene ärztlichen oder geistlichen Beistand benötigen.
An die treuen Begleiter denken.
- Kümmern Sie sich auch um die Haustiere des Verstorbenen.
Benachrichtigung
- Benachrichtigen Sie Verwandte und Freunde über das Ableben.
Überprüfung
- Überprüfen Sie ob der Verstorbene einen Willen hinterlassen hat wie er bestattet werden möchte.
Informieren
- Pflicht: Benachrichtigen Sie einen Bestatter der sich um die Abholung des Verstorbenen kümmert.
- Pflicht: Benachrichtigen Sie das zuständige Standesamt und beantragen Sie die Sterbeurkunde. Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente.
- Den Totenschein vom Arzt
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Heiratsurkunde
- Gegebenenfalls Scheidungsurteil
- Wenn der Verstorbene verwitwet war die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Willenserklärung zur Einäscherung oder Seebestattung wenn dies vom Verstorbenen gewünscht war.
- Pflicht: Wenn der Verstorbene noch im Berufsleben stand informieren Sie den Arbeitgeber.
Meldung des Trauerfalls
- Wenn dies vom Verstorbenen gewünscht war besprechen Sie mit dem Pfarramt den Ablauf des Gottesdienstes.
- Informieren Sie Vereine und Gruppen denen der Verstorbene angehörte.
- Wenn es gewünscht ist setzen Sie eine Todesanzeige auf.
Sicherheit prüfen
- Wenn die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen leer steht stellen Sie Strom, Gas und Wasser ab.
- Entsorgen Sie Müll und Nahrung z.B. aus dem Kühlschrank.
Planen Sie die Bestattung
- Pflicht: Legen Sie die Art der Bestattung fest die im Einklang mit dem Leben des Verstorbenen steht. Hierzu finden Sie Rat bei dem Bestatter Ihrer Wahl.
- Pflicht: Legen Sie die letzte Ruhestelle fest. Hierzu gehören die folgenden Punkte.
- Planung des Bestattungstermins mit der Grabstättenverwaltung
- Absprache über die Nutzung der Trauereinrichtungen
- Personalplanung für die Bestattung
- Auswahl eines Sarges und bei Feuerbestattungen der Urne
- Planung des Bestattungsumfangs
- Festlegung in welcher Kleidung der Verstorbene bestattet werden soll
- Blumen und Zubehör (Kreuze, Musik) der Trauerfeier planen
- Planung der Trauerrede und wer diese halten soll
- Falls erwünscht Planung eines anschließenden Zusammenseins mit Verwandten und Freunden z.B. in einer Gaststätte
- Eventuelle Übernachtungen von Anreisenden planen
- Falls erwünscht ein Kondolenzbuch besorgen
Und nach der Bestattung
- Pflicht: Wenn ein handschriftliches, nicht amtlich beglaubigtes Testament vorliegt übergeben Sie dies dem Nachlassgericht.
- Pflicht: Abmeldung bei der Rentenkasse, Krankenkasse, Versorgungsamt, Sozialamt, Arbeitsamt
- Wenn die Frau hinterblieben ist Zahlung der Hinterbliebenenrente beantragen
- Nachsendeantrag bei der Post einrichten
- Kündigung von laufenden Zahlungen z.B.: Miete, Bankkonten, Fernseh- und Rundfunkgebühren, Telefon, Mobiltelefon, Internet, Versicherungen, Abos und Vereine, Abmeldung KFZ und KFZ Steuer
- Bei Banken und Sparkassen (möglichst persönlich) Einzugsermächtigungen und Daueraufträge stoppen und Konten auflösen
- Meldung beim Finanzamt (oft durch das Bestattungsinstitut) und Benachrichtigung von Gläubigern
- Wenn gewünscht Danksagung in Zeitung inserieren
- Erbscheine in ausreichender Anzahl beim Nachlassgericht bestellen
- Testamentseröffnung mit dem Notar besprechen
- Wenn gegeben Räumung der Wohnung
- Wenn gegeben um Grabpflege kümmern bzw. Grabpfleger mit Grabpflege beauftragen
- Wenn es sich um eine Erdbestattung handelt die so genannte Setzzeit (wenn erforderlich) abwarten und dann ein Steinmetz mit der Einfassung des Grabes und dem Grabstein beauftragen.
Hinweis:
Bewahren Sie Rechnungen die im Zusammenhang mit der Bestattung stehen auf. Diese können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderung und Irrtum vorbehalten.
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