Wichtige Informationen zu den Pflegekosten
Welche Pflegekosten gibt es? Wie viel wird von der Pflegeversicherung übernommen und welche Leistungen muss man selber zahlen? Welche Zusatzleistungen werden noch unterstützt?
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Kosten
Die Kosten für die Unterbringung in einem Heim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Pflegekosten:
- sind die Kosten die für den Pflegeaufwand berechnet werden
- Hotelkosten:
- sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für die hauswirtschaftlichenTätigkeiten
- Investitionskosten:
- sind die Kosten die für die Erhaltung des Heims und der Ausstattung nötig sind
- Zusatzleistungen:
- sind Kosten für Extraleistungen, wie z.B. Reinigung der Kleidung
Die Pflegekasse übernimmt nur die Pflegekosten bis zum festgesetzten Höchstbetrag je Pflegestufe.
Für Pflegestufe I werden maximal 1.023€/ Monat gezahlt, für Pflegestufe II maximal 1.279€/ Monat und bei Pflegestufe III maximal 1.432€/ Monat. In besonderen Härtefällen (wenn der Pflegeaufwand erheblich größer ist als bei Pflegestufe III, z.B. Wachkoma, Demenz) können Pflegekosten bis zu 1.688€/ Monat übernommen werden.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Extraleistungen und die Investitionskosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Wenn das Einkommen für die Bezahlung dieser Kosten nicht ausreicht und die Angehörigen die Kosten auch nicht übernehmen können, muss Sozialhilfe beantragt werden.
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel:
- Pflegehilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind werden für Pflegebedürftige in der häuslichen oder teilstationären Pflege mit bis zu 31€ pro Monat gefördert. Technische Hilfsmittel wie z.B. Pflegebetten werden bevorzugt leihweise zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich ist ein Eigenanteil von 10% jedoch maximal 25€ pro Hilfsmittel zu zahlen.
- Kosten für Wohnumfeldverbesserung:
- Die Pflegekasse fördert pflegebedingte Umbaumaßnahmen der Wohnung, die die Pflege ermöglichen, erleichtern oder dem Pflegebedürftigen ein selbständiges Leben gestatten mit einem Zuschuss in Höhe von 2.557€ je Maßnahme. Es ist ein Eigenanteil von 10% der Kosten zu zahlen, wobei der Eigenanteil nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bruttoeinnahmen betragen darf.
- Kosten für zusätzliche Betreuungsleistung:
- Pflegebedürftige mit einem erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und mindestens Pflegestufe I, z.B. Demenzkranke, geistig Behinderte und psychisch Kranke, können eine zusätzliche Förderung in Höhe von 460€ pro Jahr beantragen. Diese Leistung ist zweckgebunden, d.h. sie muss für bestimmte Leistungen wie z.B. Tagespflege, Nachtpflege oder andere besondere Betreuungsangebote z.B. von Pflegediensten verwendet werden. Ob ein erheblich allgemeiner Betreuungsbedarf vorliegt wird bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK festgestellt.
- Soziale Absicherung der Pflegeperson:
- Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Es sind alle Pflegeverrichtungen im Zusammenhang mit der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft versichert, sofern diese Arbeiten hauptsächlich der pflegebedürftigen Person zu gute kommen. Pflegepersonen die zusätzlich mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind genießen auch den vollen Unfallversicherungsschutz. Neben der Unfallversicherung wird für die Pflegeperson auch noch ein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt. Allerdings nur wenn die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, keine Altersrente oder Pension bezieht und den Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden pro Woche betreut. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von dem wöchentlichen Zeitaufwand und der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Die Beiträge für 2007 betragen:
| Pflegestufe | mind. Stunden pro Woche | Beitrag mtl. West | Beitrag mtl. Ost |
| I | 14 Stunden | 130,01 Euro | 111,44 Euro |
| II | 14 Stunden | 173,35 Euro | 148,59 Euro |
| II | 21 Stunden | 260,03 Euro | 222,88 Euro |
| III | 14 Stunden | 195,02 Euro | 167,16 Euro |
| III | 21 Stunden | 292,53 Euro | 250,74 Euro |
| III | 28 Stunden | 390,04 Euro | 334,32 Euro |
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