Wichtige Informationen zur Vorsorge und Verfügungen
Ist eine Vorsorgevollmacht wichtig und welche Bereiche kann ich damit alles abdecken? Was muss bei Patientenverfügungen und beim Testament beachtet werden?
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Vorsorge
Was passiert wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können? Haben Sie für den schlimmsten Fall vorgesorgt? Entgegen dem weit verbreiteten Glauben, das nahe Familienangehörige wie Eltern oder Ehepartner im Fall der Fälle für Sie Regelungen treffen dürfen, sieht die Realität leider oft anders aus.
Selbst bei einfachsten Bankangelegenheiten wie einer Überweisung stoßen die Angehörigen schnell an die Grenzen. Abhilfe schafft hier z.B. eine schriftliche Bankvollmacht.
Vorsorge kann getroffen werden mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung sowie im Testament. Für alle Fälle gilt, dass man sich um spätere Zweifel zu umgehen von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen sollte. Alle genannten Dokumente sind nur im Original gültig und müssen deshalb an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zusätzlich sollten die Schriftstücke jedes Jahr neu unterschrieben werden um zu bestätigen, dass der im Schriftstück genannte Wille immer noch aktuell ist. Selbstverständlich können Sie diese und weitere Verfügung sowie den Organspendeausweis auch als Vorlage kostenlos ausdrucken!
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- Vorsorgevollmachten:
- Die Vorsorgevollmacht regelt Angelegenheiten aus den Bereichen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und medizinische Themen, Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge und rechtliche Angelegenheiten sowie den Post- und Fernmeldeverkehr. Dabei kann man mit einer Vorsorgevollmacht entweder nur bestimmte Bereiche abdecken, wie z.B. die Vermögens- und Gesundheitsvorsorge oder man stellt eine Vorsorgevollmacht für alle Bereiche aus. Für Bankvollmachten sollten die Vordrucke der Bank benutzt werden, da an selbst verfassten Bankvollmachten gerne Zweifel angemeldet werden. Vorsorgevollmachten sollten schriftlich erstellt und in Gegenwart von Zeugen unterschrieben werden. Um ganz sicher zu gehen können Sie die Vorsorgevollmacht auch bei der Betreuungsbehörde für 10€ beglaubigen lassen. Haben Sie eine solche Vorsorgevollmacht nicht ausgestellt wird im Fall das Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestimmt.
- Wann kann eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein?
- Wenn Sie für den Fall vorsorgen möchten das Sie Ihren Willen nicht mehr selbständig äußern können und oder teilweise oder anhaltend geistigen verwirrt sind.
- Wenn Sie einer Person der Sie 100% vertrauen können für diesen Fall eine umfassende Vollmacht erteilen möchten, um Ihre Interessen und Angelegenheiten für Sie zu vertreten.
- Was sollte bei einer Vorsorgevollmacht berücksichtigt werden?
- Falls Ihnen eine Vorsorgevollmacht zu weitreichend ist können Sie auch eine Betreuungsverfügung einrichten die in Ihrem Umfang eingeschränkter ist.
- Besprechen Sie mit der Person Ihrer Wahl ob er diese Aufgabe übernehmen möchte bzw. ob er sich dieser gewachsen fühlt.
- Legen Sie auch eine Patientenverfügung an um wichtige Entscheidungen die ihre Gesundheit und lebensverlängernde Maßnahmen betreffen klar zu bestimmen.
- Notieren Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht möglichst ausführlich in welcher Art und in welchem Umfang diese gelten soll.
- Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht von mehreren Zeugen und möglichst von einem Notar und einer Betreuungsbehörde unterschreiben um mögliche Zweifel auszuschließen.
- Hinterlegen Sie die Vorsorgevollmacht nicht bei dem Vollmachtnehmer da es sonst bei einer möglichen Änderung zu Schwierigkeiten kommen kann. Hinterlegen Sie die Vorsorgevollmacht besser bei einer weiteren Person ihres Vertrauens, am besten bei einem Notar.
- Beachten Sie das eine Vorsorgevollmacht nach Eintritt Ihrer Geschäftsunfähigkeit nicht mehr zurückgezogen werden kann auch wenn Sie dies wünschen. Um dies zu umgehen können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht eine Prüfung durch das Vormundschaftsgericht zulassen.
- Patientenverfügung:
- Patientenverfügungen legen im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit fest, welche Behandlungen in konkreten Krankheitszuständen erwünscht und welche unerwünscht sind. Ärzte dürfen ohne die Einwilligung des Patienten keine Maßnahmen, auch nicht zur Lebensverlängerung ausführen. Die Patientenverfügung sollte schriftlich festgehalten und in Anwesenheit von Zeugen und evtl. eines Arztes unterschrieben werden. Außerdem sollten Sie die Krankheitszustände und die jeweiligen erlaubten und nicht erlaubten Maßnahmen so exakt wie möglich beschreiben. Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollte man sich von einem Arzt die medizinischen Zusammenhänge erklären lassen, um unklare Formulierung zu vermeiden. Sie sollten eine Kopie der Patientenverfügung der Person überlassen der Sie auch die Vorsorgevollmacht ausgestellt haben. Diese Person ist später dafür verantwortlich, dass ihre Anweisungen in der Patientenverfügung beachtet werden.
- Betreuungsverfügung:
- Die Betreuungsverfügung können Sie unabhängig oder zusätzlich zur Vorsorgevollmacht erteilen. In der Betreuungsverfügung geben Sie an welche Person Sie im Fall einer gesetzlich notwendigen Betreuung als Betreuer einsetzen möchten. Zusätzlich können Sie in der Betreuungsverfügung Regelungen treffen welche Vorgaben Ihr Betreuer im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit einzuhalten hat. Liegen für bestimmte Bereiche Vollmachten vor, haben die Vollmachten für diese Bereiche Vorrang.
- Wann kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein?
- Wenn Sie für den Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit oder teilweiser oder anhaltender geistiger Verwirrtheit vorsorgen möchten.
- Wenn Sie eine Person bestimmen möchten die sich im oben genannten Fall um Ihre Belange zum Thema Pflege kümmert, Sie aber dieser Person kein ausschließliches Bestimmungsrecht zu Ihrer Person erteilen möchten.
- Um auszuschließen das Ihnen im oben genannten Fall ein Betreuer des Vormundschaftsgerichts zugewiesen wird.
- Was sollte bei einer Betreuungsverfügung berücksichtigt werden?
- Besprechen Sie mit dem Betreuer Ihrer Wahl ob er diese Aufgabe übernehmen möchte bzw. ob er sich dieser gewachsen fühlt.
- Entscheiden Sie sich immer für mindestens zwei Betreuer, falls einer seine Aufgabe aus irgendwelchen Gründen nicht erfüllen kann.
- Legen Sie auch eine Patientenverfügung an, um wichtige Entscheidungen die ihre Gesundheit und lebensverlängernde Maßnahmen betreffen klar zu bestimmen.
- Notieren Sie in Ihrer Betreuungsverfügung möglichst ausführlich in welcher Art und in welchem Umfang die Betreuung stattfinden soll.
- Lassen Sie Ihre Betreuungsverfügung von mehreren Zeugen unterschreiben um mögliche Zweifel auszuschließen. Unterschreiben Sie die Betreuungsverfügung jedes Jahr mit einer Datumsangabe neu, um die Aktualität Ihres Willens zu dokumentieren.
- Organspendeausweis
- Ein Organspendeausweis bietet Ihnen die Möglichkeit festzulegen, ob Sie nach ihrem Tod bereit sind Organe zu spenden oder nicht. Ein Organspendeausweis hilft also auch Ihren Angehörigen im Fall Ihres Todes die schwierige Entscheidung abzunehmen ob und welche Organe gespendet werden sollen. Sie können darüber hinaus auch festlegen, dass ein Familienmitglied oder Vertrauter im Fall Ihres Todes diese Entscheidung für Sie treffen soll. Daten die Sie im Organspendeausweis angeben werden nicht behördlich erfasst, somit haben Sie auch die Möglichkeit, falls Sie Ihre Meinung im Bezug auf Organspende einmal ändern sollten, Ihren Organspendeausweis jederzeit einfach zu vernichten.
- Testament:
- Mit einem Testament regeln Sie Ihren letzten Willen und legen fest wer als Erbe einsetzt wird und wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden soll. Ein Testament bietet Ihnen die Möglichkeit die gesetzliche Erbfolge durch ihre eigene zu ersetzen, allerdings bleibt für die gesetzlichen Erben das so genannte Pflichtteilsrecht bestehen. Dies kommt zur Anwendung wenn Sie nahe Angehörige vom Erbe ausschließen.Um ein Testament zu erstellen muss man volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Testamente bedürfen der Schriftform und können als öffentliche oder privatschriftliche Testamente verfasst werden. Das privatschriftliche, oder auch handschriftliche Testament muss vom Erblasser eigenhändig geschrieben und als Testament gekennzeichnet sein, eine Orts- und Datumsangabe enthalten und am Ende unterschrieben werden. Ein nicht handgeschriebenes privates Testament ist auch unterschrieben nicht gültig. Ein Testament können Sie jederzeit entsprechend Ihren Wünschen ändern. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament erstellen das in diesem Fall von beiden Personen unter der Angabe von Ort und Zeit der Erstellung unterschrieben werden muss.Ein besonderer Fall ist das so genannte Berliner Testament. Mit dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erbe ein und die gemeinsamen Kinder erben erst wenn der jeweilig überlebende Ehegatte ebenfalls verstirbt.Für ein öffentliches Testament teilen Sie dem Notar Ihren Willen mündlich zur Niederschrift mit oder Sie überreichen dem Notar ein Schriftstück mit Ihrem Willen. Nachdem der Notar Ihren Willen in einem Testament niedergeschrieben hat wird es vom Nachlassgericht in Verwahrung genommen.
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