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Vorsicht vor unseriöser Kreditvermittlung






Vor einigen Tagen hat die Verbraucherzentrale Sachsen vor  Werbemails der Danaro Invest GmbH (Stuttgart) gewarnt. Auf Reaktion darauf wurde deutlich, dass sehr viele Verbraucher Probleme nicht nur mit diesem, sondern auch mit anderen Kreditvermittlern haben. Statt wunschgemäß Geld in Form eines Kredites zu erhalten, flattern den Betroffenen Mahnungen und Rechnungen ins Haus. Gefordert werden Kosten für Auslagen, Versicherungsprämien, Bausparkassenbeiträge Einzahlungen auf Geldanlagen oder Kosten für Geldkarten. Da kommen schnell Summen im dreistelligen Bereich zusammen. Diese Forderungen sollten nicht vorschnell beglichen, sondern können in der Verbraucherzentrale Sachsen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
 
„Gängige Praxis unseriöser, mitunter sogar betrügerisch handelnder Kreditvermittler ist es, einen pauschalen Betrag für vermeintliche Auslagen vom Verbraucher zu fordern.Das Bundeskriminalamt beschreibt das in seinem letzten Bundeslagebericht zur Wirtschaftskriminalität Kreditvermittlungsbetrug so: „Der Täter gibt wahrheitswidrig in falscher Absicht vor, einen Kredit vermitteln zu wollen. Tatziel ist die Erlangung angeblicher Gebühren, Provisionen und sonstiger Vorauszahlungen. Die Tatverdächtigen täuschen vor, sie selbst oder andere seien in der Lage, Kredite zur Verfügung stellen zu können.“ Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Betroffenen, in diesen Fällen Strafanzeige zu stellen.
 
Ärger haben die bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Verbraucher aber nicht nur mit dem Kreditvermittler, der Geld sehen will ohne ein Darlehen vermittelt zu haben. Oft wurde der Eindruck vermittelt, dass es nur dann einen Kredit gibt, wenn zugleich weitere Verträge abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Unfallversicherungen, aber auch um Geldanlageverträge und die wiederum nicht selten auf dem riskanten Grauen Kapitalmarkt, der nicht staatlich überwacht ist. Diese Verträge bringen die Betroffenen in weitere finanzielle Schwierigkeiten.
 
„Während die Polizei für die strafrechtlich relevante Seite der richtige Ansprechpartner ist, helfen wir auf zivilrechtlichem Weg“, ermutigt Hoffmann zum Gang zur Verbraucherzentrale Sachsen. „Konkret heißt das, dass wir den Leuten helfen, unberechtigte Forderungen des Kreditvermittlers abzuwehren und die zusätzlich abgeschlossenen Verträge wieder rückabzuwickeln. Dazu gibt es auch Musterbriefe.
 
Wer Rat und Hilfe benötigt, kann sich gern an die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Unter verbraucherzentrale-sachsen.de ist eine Übersicht der Beratungsstellen zu finden. Am Servicetelefon unter der Nummer 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) kann man montags bis freitags von 9 – 16 Uhr einen Beratungstermin vereinbaren. 

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

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