Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Mit einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie schon heute bestimmen, wer welche Aufgaben in Ihrem Sinne regeln soll, wenn Sie einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Viele Betroffene möchten diese Möglichkeit der Selbstbestimmung und Vorsorge nutzen, doch es gibt viele Fragen und Unsicherheiten wie beispielsweise:
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Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Nein, eine Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Vorsorgevollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte bezieht.
Wie lange ist eine Patientenverfügung wirksam?
Anders als bei der Vorsorgevollmacht sollten Sie eine Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre durch Ihre Unterschrift und die Datumsangabe bestätigen.
Muss man eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Nicht zwingend, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Vorsorgevollmacht nicht alle wichtigen Angelegenheiten regelt oder unwirksam ist.
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Wer Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Die Experten sind bundesweit für alle Interessierten:
montags und mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr
donnerstags in der Zeit von 14.00Â bis 18.00 Uhr
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unter der Rufnummer 01803 – 77 05 001 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz zu erreichen (für Anrufe aus dem Mobilfunknetz können abweichende Tarife gelten).
Zu Fragen aus dem Bereich ambulante und stationäre Verträge erhalten Sie Rat unter der Rufnummer 01803 – 77 05 002 zum Thema alternative Wohnformen unter der Rufnummer 01803 – 77 05 003. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten und Konditionen.
Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.
Tags: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

