Archiv der Kategorie ‘Gesellschaft‘

Wieder neue Masche - First Mobile an der Haustür

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Immer wieder beschweren sich vorwiegend Senioren über Vertreter, die an ihrer Haustür klingeln und zur Vermittlung angeblich kostengünstiger Telefonverträge Einlass begehren. Dabei gelingt es diesen oft, den Verbrauchern einen neuen Vertrag der Firma First Mobile Communications GmbH mit Sitz in Günthersleben-Wechmar aufzudrängen. Tatsächlich erhalten die Verbraucher einen Mobilfunkvertrag. Gleichzeitig wird die Kündigung des Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom AG veranlasst. Gerade das ist von den älteren Menschen zumeist nicht gewollt.

„Diese Methode der Firma First Mobile ist uns schon lange bekannt“, weiß Dr. Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Neu ist allerdings, dass sich die Vertreter neben dem Mobilfunkvertrag auch einen so genannten Abbuchungsauftrag unterschreiben lassen.“ Beträge, die im Rahmen eines Abbuchungsauftrages eingezogen wurden, können jedoch im Gegensatz zum Einzugsermächtigungsverfahren nicht wieder zurückgebucht werden.

Für die Verbraucher verbleibt deshalb hinterher viel Ärger, um vom ungewollten Vertrag wieder loszukommen, ihr Geld zurückzuerhalten und den ursprünglichen Anschluss wieder herzustellen.

Selbst wenn die Widerrufsfrist von zwei Wochen seit Vertragsschluss abgelaufen ist, empfiehlt es sich dringend, Rechtsrat einzuholen. Denn nicht selten ist die Widerrufsbelehrung in den First-Mobile-Verträgen unwirksam, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Hilfe und Unterstützung bekommen die Ratsuchenden in der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verträge an der Haustür sollten niemals unüberlegt abgeschlossen werden. Verbraucher sollten sich keinesfalls von den Werbern drängen lassen. Wer seriöse Angebote im Gepäck hat, lässt Interessierten auch Zeit für die nötige Prüfung. Und niemand ist verpflichtet, Unbekannten die Haustür überhaupt zu öffnen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?

Montag, den 2. März 2009

Der Gedanke ans Sterben wird von vielen verdrängt. „Plötzlich und unerwartet“ steht man beim Tod eines Angehörigen vor Problemen, die kurzfristig bewältigt werden müssen. Zum Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen wollen nüchterne Entscheidungen über Bestattungsformalitäten gar nicht passen. Und doch müssen solche Entscheidungen, die auch erhebliche finanzielle Folgen haben, getroffen werden.

Der neu überarbeitete 184-seitige Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen: Welche Behörden müssen innerhalb welcher Fristen benachrichtigt werden? Welche Alternativen gibt es zu den klassischen Erd- und Feuerbestattungen? Wie kann ich mir ein Bild über die Kosten verschaffen? Der Ratgeber enthält auch Tipps, wie man sich vor unseriösen oder überteuerten Bestattungsunternehmen schützen kann. Eine umfassende Checkliste der nötigen Unterlagen im Todesfall bietet das Buch ebenso wie ein Adressverzeichnis relevanter Einrichtungen und Organisationen.

Der neue Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ kostet 9,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0211-3809555.

Weitere kostenlose Informationen rund ums Theme finden Sie auch bei www.senioren-kompass.de

Finanzkrise - Ist Ihr Geld noch sicher?

Freitag, den 24. Oktober 2008

Wegen der Finanzkrise hat sich in den letzten Tagen der Beratungsbedarf bei den Verbraucherzentralen deutlich erhöht. Viele Fragen gehen dabei um die Sicherheit von Geldanlagen. „Dabei wurde offensichtlich, dass die Mehrheit der Verbraucher bisher zu wenig über die deutsche Einlagensicherung weiß“, resümiert Andrea Hoffmann, Referatsleiterin für Finanzdienstleistungen, bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb haben wir kurzfristig ein Faltblatt erstellt, welches den Verbrauchern das notwendige Wissen vermittelt.“

Das Kundenvertrauen in die Banken und Sparkassen wird derzeit auf eine harte Probe gestellt. „Doch die Maßnahmen der Geldhäuser, den Verbrauchern die Verunsicherung und eventuelle Ängste zu nehmen, halten sich stark in Grenzen“, kritisiert Hoffmann. So werden zum Beispiel Werbebotschaften, die schon vor vielen Monaten entwickelt wurden, etwa zur Einführung der Abgeltungssteuer, unverändert veröffentlicht. Dabei haben die Verbraucher jetzt im Gegensatz dazu ganz andere Sorgen, nämlich um einen möglichen Verlust ihres Geldes.

„Die täglich wachsende Zahl der Ratsuchenden zeigt, dass die Verbraucherzentrale Sachsen für die aktuellen Sorgen der Menschen ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner in der Krise ist“, sagt Hoffmann. So werden auch die verschiedensten Fragen zur Einlagensicherung beantwortet. Für viele Ehepaare ist es beispielsweise beruhigend zu erfahren, dass bei einem Gemeinschaftskonto auch im Hinblick auf die gesetzliche Mindesteinlagensicherung die Anspruchsgrenze in Höhe von maximal 20.000 € je Ehepartner gilt. Diese und viele weitere Informationen, auch zum Status ausländischer Banken, enthält das aktuelle Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen, welches aus allen Beratungseinrichtungen kostenlos mitgenommen werden oder auf der Internetseite verbraucherzentrale-sachsen.de unter kostenlose Downloads heruntergeladen werden kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Die Heizperiode beginnt und die Gas- Versorger erhöhen die Preise

Freitag, den 10. Oktober 2008

Zum ersten Oktober 2008 verkündeten weitere Energieversorger höhere Preise für den Gasbezug. Die größte Steigerung haben derzeit Kunden der Wismarer Stadtwerke zu verkraften. Für den Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr sind dann über 350 € im Jahr mehr zu zahlen, was einer Steigerung von 25 Prozent entspricht. Ähnliche Erhöhungen sind bei anderen Versorgern angesagt. Außerdem gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Preisunterschiede von über 32 Prozent. Am preiswertesten beziehen Kunden der Boizenburger Stadtwerke ihr Gas. 458 Euro müssen hier weniger gezahlt werden bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh als etwa Kunden der Pasewalker Stadtwerke.

Auch bei dieser Preiserhöhungsrunde wird die aus Sicht der Verbraucherverbände nicht zeitgemäße Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis als Ursache für einen erneuten Preisanstieg bemüht (der Gaspreis wird an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt). Dadurch hat der Gaspreis aber nichts mit den Kosten der Gasproduktion und Weiterleitung zu tun. Die Zeit versetzte Angleichung von 3 - 6 Monaten sorgt außerdem für mangelnde Transparenz.

Um diesen Preiserhöhungen zu entgehen, müssen die Verbraucher selbst aktiv werden. Wer die Preissteigerungen nicht ungeprüft hinnehmen möchte, sollte den Ankündigungen weiterhin widersprechen. Hilfe und Unterstützung dazu erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale. Musterbriefe für den Widerspruch und die Rückrechnung der eventuell zu viel geforderten Beträge sowie weitere nützliche Informationen gibt es unter nvzmv.de.

Zur Belebung des Wettbewerbs und damit zu niedrigeren Preisen kann ein Versorgerwechsel beitragen. In vielen Regionen gibt es bereits mehrere Versorger und damit unterschiedliche Preisangebote. Vor dem Wechsel ist auch ein Blick in die Vertragsbedingungen des neuen Versorgers wichtig: Die Vertragslaufzeit sollte höchstens ein Jahr, die Kündigungsfrist nicht mehr als sechs Wochen betragen, eine Preisgarantie von einem Jahr ist sinnvoll, Angebote mit Vorauskasse sind nicht empfehlenswert.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Unabhängig und Aktiv bis ins hohe Alter

Montag, den 22. September 2008

Mobil und unabhängig im hohen Alter zu sein ist der Wunsch vieler Senioren. Manchmal allerdings kann die körperliche Konstitution nicht mehr mithalten. Der altersbedingte Entwicklungsprozess betrifft oft Gelenke, die Wirbelsäule oder die Füße. Das Laufen fällt dann schwer und es kann ein Gefühl entstehen begrenzt und eingeschränkt zu sein. Wie wunderbar ist es daher, dass die Technik so schnell Abhilfe schaffen kann, durch die Erfindung der Elektromobile. Jetzt sind alltägliche Dinge wie Einkäufe oder Arztbesuche auch ohne fremde Hilfe wieder möglich. Selbst Spaziergänge in den nahe gelegenen Park oder Waldspaziergänge sind durch den Einsatz eines Elektromobiles wieder Realität. Die Firma Mobil Vertrieb & Service Heiko Neumann elektromobile-hn.de mit Sitz in Stralendorf bei Schwerin und in Gütersloh arbeitet bundesweit und bietet die Wahl zwischen Zwei-, Drei- oder Vierradmodellen je nach Kundenbedarf.

Die Elektromobile sind mit wieder aufladbaren Akkus ausgestattet, sind robust und praktisch unzerstörbar. Je nach Modell sind sie komplett gefedert und mit hohem Sitzkomfort sowie sehr einfach zu bedienen. Eine entsprechend große Bereifung bietet eine ideale Straßenlage bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h und eine Reichweite auch in schwierigem Gelände bis zu 50 km. Auch Klappmobile, die im Auto mitgeführt werden können, bieten eine bequeme Lösung für bewegungseingeschränkte Senioren. Zum Sortiment der Firma gehören Treppenlifte und Badelifte - Erleichterungen für Senioren, die sofort Abhilfe schaffen für manche Ängste und Begrenzungen, die im Alter auftreten können. Jetzt können die Vorteile der technischen Evolution genutzt werden - sehr vorteilhaft für alle Senioren, die befürchten müssen, ihr Heim nicht mehr zu verlassen. Reparaturen fallen fast nie an und wenn, stehen kompetente Berater jederzeit zur Verfügung. Inspektionen werden einmal im Jahr empfohlen.

Quelle: Mobil Vertrieb & Service H. Neumann; RELEASE-NET


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