Wieder neue Masche - First Mobile an der Haustür
Mittwoch, den 10. Juni 2009Immer wieder beschweren sich vorwiegend Senioren über Vertreter, die an ihrer Haustür klingeln und zur Vermittlung angeblich kostengünstiger Telefonverträge Einlass begehren. Dabei gelingt es diesen oft, den Verbrauchern einen neuen Vertrag der Firma First Mobile Communications GmbH mit Sitz in Günthersleben-Wechmar aufzudrängen. Tatsächlich erhalten die Verbraucher einen Mobilfunkvertrag. Gleichzeitig wird die Kündigung des Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom AG veranlasst. Gerade das ist von den älteren Menschen zumeist nicht gewollt.
„Diese Methode der Firma First Mobile ist uns schon lange bekannt“, weiß Dr. Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Neu ist allerdings, dass sich die Vertreter neben dem Mobilfunkvertrag auch einen so genannten Abbuchungsauftrag unterschreiben lassen.“ Beträge, die im Rahmen eines Abbuchungsauftrages eingezogen wurden, können jedoch im Gegensatz zum Einzugsermächtigungsverfahren nicht wieder zurückgebucht werden.
Für die Verbraucher verbleibt deshalb hinterher viel Ärger, um vom ungewollten Vertrag wieder loszukommen, ihr Geld zurückzuerhalten und den ursprünglichen Anschluss wieder herzustellen.
Selbst wenn die Widerrufsfrist von zwei Wochen seit Vertragsschluss abgelaufen ist, empfiehlt es sich dringend, Rechtsrat einzuholen. Denn nicht selten ist die Widerrufsbelehrung in den First-Mobile-Verträgen unwirksam, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Hilfe und Unterstützung bekommen die Ratsuchenden in der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verträge an der Haustür sollten niemals unüberlegt abgeschlossen werden. Verbraucher sollten sich keinesfalls von den Werbern drängen lassen. Wer seriöse Angebote im Gepäck hat, lässt Interessierten auch Zeit für die nötige Prüfung. Und niemand ist verpflichtet, Unbekannten die Haustür überhaupt zu öffnen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

