Archiv der Kategorie ‘Gesellschaft‘

Interessantes zu Altenheim und Heimverträgen

Donnerstag, den 18. September 2008

Ist ein Umzug in ein Altenheim beabsichtigt oder steht er im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zwingend an, so sind die Betroffenen und auch ihre Angehörigen oft überfordert. Neben der nicht immer ganz einfachen Suche eines geeigneten Heimes stellen sich akut Fragen bezüglich der Kosten des Heimplatzes und welche Leistungen man dafür erwarten kann.

Wenn Sie ein paar Altenheime in die engere Wahl gezogen haben, so vereinbaren Sie dort einen Gesprächs- und Besichtigungstermin und lassen Sie sich einen Vertrag aushändigen, raten die Experten der Pflegehotline der Verbraucherzentralen. Es besteht ein Anspruch auf die Aushändigung des Vertrages vor Einzug. Aus dem Vertrag können Sie dann auch die zum Beispiel die Gesamtkosten und den verbleibenden Eigenanteil ersehen wie auch die weiteren Rechte. Nur so können Sie Preis- und Leistungsvergleiche durchführen. Ideal ist es auch, wenn ein Probewohnen möglich ist. Aber beispielsweise auch das Leitbild des Heimes, das der Pflege und dem Wohnen zugrunde liegt, können Sie dem Vertrag entnehmen. Ist der Umzug ins Heim erfolgt, stellen sich oft Fragen wie: „Ist es korrekt, dass meine Mutter zwei Wochen im Krankenhaus lag und wir trotzdem das Heimentgelt weiter zahlen mussten“ oder „Kann es denn wirklich sein, dass 50,00 Euro Investitionskosten pro Tag zu zahlen sind“?

Wer Fragen rund um das Thema Heimvertrag und ambulanter Pflegedienstvertrag hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Sie erreichen die Hotline Montag und Mittwoch in der Zeit von 10 – 13 Uhr sowie am Donnerstag von 10 – 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 770 5002.

Wer Fragen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 01803 770 5001 an die Experten wenden und bei Fragen zu alternativen Wohnformen wie betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unter 1803 770 5003 Rat erhalten. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten. Die Gebühren betragen 9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunktarife können abweichen).

Wegen der groĂźen Nachfrage wurden auch schriftliche Informationen zu den Themen erstellt, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden.

Quelle:  Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.
 

Weitere kostenlose Informationen rund um das Thema Altenheim finden sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

LKW-Brand auf der BAB 12

Dienstag, den 26. August 2008

Am 21.08.2008 bemerkten Beamte der Autobahnpolizei gegen 15.00 Uhr, einen LKW Daimler-Chrysler (7,5 Tonnen) zwischen den Autobahnanschlussstellen Storkow und FĂĽrstenwalde West.
Der LKW stand auf dem Seitenstreife und der 62-jährige Fahrer stand daneben. Die Polizisten bemerkten schnell, dass unter der Zugmaschine Qualm hervorquoll. Der Fahrer hatte bereits mit einem Feuerlöscher versucht, das Feuer zu löschen. Mit einem weiteren Feuerlöscher unterstützten die Polizeibeamten den 62-Jährigen. Die Löschversuche blieben erfolglos, das Feuer breitete sich aus.
Die hinzugerufene Feuerwehr löschte den Fahrzeugbrand. Während dieser Zeit (etwa 50 Minuten) musste die Autobahn komplett gesperrt werden. Wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftung wurde der 62-jährige LKW-Fahrer nach den Löscharbeiten ins Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 100.000,- € geschätzt.

Quelle: Polizei Brandenburg

Datenschutzskandal - Ist auch ihre Kontonummer in falschen Händen?

Donnerstag, den 21. August 2008

Immer mehr Menschen machen die Erfahrung, dass ihre Kontodaten von Anrufern genannt werden, in Briefen und E-Mails auftauchen oder gar unbefugt Geld vom Konto abgebucht wird. Der Verbraucherzentrale Sachsen liegen mittlerweile mehr als 100 Beschwerden vor, in denen sich die Betroffenen sicher waren, ihre Kontendaten nicht an den Anrufer, Absender oder Abbucher weitergegeben zu haben.

Wer solche Erfahrungen gemacht hat, kann sie anonym bei den Verbraucherzentralen melden. Unter verbraucherzentrale-sachsen.de ist ein Fragebogen eingestellt, in dem man seinen Fall dokumentieren kann. Mit ihrer Teilnahme können Betroffene helfen, Licht in das Ausmaß der unseriösen und teilweise gesetzwidrigen Machenschaften zu bringen und die Verbraucherzentrale mit ihren Forderungen zur informationellen Selbstbestimmung unterstützen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Buchvorstellung - Ă„lter werden… Ratgeber Vorsorge

Donnerstag, den 14. August 2008

Nur wenige Menschen denken daran, Vorsorge für Zeiten zu treffen, in denen sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, ihre Angelegenheiten nicht wie gewohnt selbständig regeln können. Die Frage, wer im medizinischen Notfall für einen selbst Entscheidungen treffen soll, wird oft verdrängt. Gibt es bereits Vorstellungen und Wünsche für den Ernstfall, ist vielen unklar, wie diesen die notwendige Beachtung verschafft werden kann.

Die vorliegende Formular- und Mustersammlung soll dazu beitragen, die Wichtigkeit vorsorglicher schriftlicher Regelungen stärker als bisher im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Sie beinhaltet konkrete Vorschläge für denjenigen, der aus der Vielzahl der Regelungsalternativen eine schriftliche Vorsorgeform wählen möchte.

Die Themen sind:

• Vorsorgevollmacht
• Patientenverfügung
• Betreuungsverfügung
• Berliner Testament
• Bankvollmacht

Ergänzt werden diese Themen stets durch hilfreiche

• Checklisten,
• Formulare,
• Musterbeispiele

und natĂĽrlich durch unseren

• Vorsorgeausweis

Umfang: 16 Seiten
Verlag: broschuere.de Verlag GmbH
Sprache: Deutsch
ISBN-13: 978-3-9812-2380-4
Größe: 210 x 297 mm
Preis: 6,90 EUR inkl. 7% MwSt.

Quelle: broschuere.de Verlag GmbH

Gaspreiserhöhungen – Was können Verbraucher tun?

Freitag, den 8. August 2008

Eine weitere Welle von Gaspreiserhöhungen rollt auf viele Haushalte zu. Mit die größte Steigerung haben derzeit Kunden der Barther Stadtwerke in Mecklenburg-Vorpommern zu verkraften. Für den Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr sind dann über 280 € im Jahr mehr zu zahlen, was einer Steigerung von 21 Prozent entspricht. Annähernde Erhöhungen sind bei anderen Versorgern angesagt siehe auch unter nvzmv.de. Schon wieder ist die nicht zeitgemäße Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis die Ursache für einen erneuten Preisanstieg. Um diesen Preiserhöhungen zu entgehen, müssen die Verbraucher selbst aktiv werden, sie sollten diese Preissteigerungen nicht ungeprüft hinnehmen und unwidersprochen weiterzahlen. Der Tipp der Verbraucherzentrale: Widerspruch gegen den erhöhten Preis und/oder Wechsel des Gasanbieters! 
 
Erhöhte Preise sind zurückzuweisen, wenn Gasversorger keine wirksame vertragliche  Preisanpassungsklausel in ihren Verträgen vereinbart haben bzw. wenn der geforderte Preis „unbillig“ ist. Der erhöhte Gaspreis kann so lange verweigert werden, bis der Gasversorger seine Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachgewiesen hat bzw. seiner Pflicht zum Billigkeitsnachweis nachgekommen ist. Die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Jahresrechnung sollten entsprechend reduziert werden. Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Musterbriefe für den Widerspruch und die Rückrechnung der zu viel geforderten Beträge mit der nächsten Energierechnung sowie weitere nützliche Informationen gibt es unter der angegebenen Homepage der NVZ.  

Auch wenn der Wettbewerb auf dem Gasmarkt noch nicht richtig in Gang gekommen ist, gibt es in vielen Regionen bereits mehrere Versorger und damit unterschiedliche Preisangebote, die man vergleichen sollte. Vor dem Wechsel ist auch ein Blick in die Vertragsbedingungen des neuen Versorgers wichtig: Die Vertragslaufzeit sollte höchsten ein Jahr, die Kündigungsfrist nicht mehr als sechs Wochen betragen, eine Preisgarantie von einem Jahr ist sinnvoll, Angebote mit Vorauskasse sind nicht empfehlenswert.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.


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