Archiv der Kategorie ‘Fachthemen‘

Deutscher Krebsforscher warnt vor “übertragbarem” Krebs!

Freitag, den 25. April 2008

Die derzeitige Praxis der Organspende sieht sich mit einem schwerwiegenden Problem konfrontiert: Den Tumorstammzellen. Kursieren sie im menschlichen Blutkreislauf, ist dies ein sicheres Anzeichen für eine Krebserkrankung. Denn Tumorstammzellen, die auch für die Bildung von Metastasen verantwortlich zeichnen, werden schon in einem frühen Stadium der Krankheit vom so genannten Primärtumor in die Blutbahn gestreut. Sie sind daher bereits im Körper eines Krebskranken, bevor die folgenschwere Krankheit im Regelfall überhaupt erst festgestellt wird.

Besonders große Auswirkungen haben diese neuen medizinischen Feststellungen auf Organspenden und Bluttransfusionen. “Sowohl Spenderorgane als auch Bluttransfusionen werden derzeit nicht auf das Vorhandensein von Tumorstammzellen hin untersucht. Eine bei einem Spender noch nicht diagnostizierte Krebserkrankung kann somit auch auf den jeweiligen Spendenempfänger ,übertragen’ werden”, mahnt der Münchner Krebsforscher und Biochemiker Dr. Ulrich Kübler.

Seine Warnung wird durch einen schicksalhaften Fall untermauert, der jüngst an die Öffentlichkeit gelangte. Eine Frau aus Deutschland erhielt eine Spenderniere von ihrem an Krebs erkrankten Vater. Die Erkrankung war beim Vater zum Zeitpunkt der Spende allerdings noch nicht festgestellt worden. Kurz nach dem Tod des Vaters erkrankte auch die Empfängerin der Spenderniere an Krebs. Die behandelnden Ärzte sahen in den Tumorstammzellen des Vaters, die durch das Spenderorgan auf die Tochter ,übertragen’ wurden, die Ursache ihrer Erkrankung. Die Frau verstarb.

“Der Nachweis von Tumorstammzellen gehört bei Organspenden bedauerlicherweise noch nicht zum Standardprogramm, obwohl das in der Medizin bereits ein gängiges Verfahren und den meisten Aufsichtsbehörden wohl bekannt ist”, bemängelt Kübler. Er selbst praktiziert seit vielen Jahren die Krebsfrüherkennung per Tumorstammzellen-Nachweis. Das Verfahren ermöglicht auch eine Metastasenprophylaxe. “Potentielle Organspender sollten künftig grundsätzlich einem präoperativen molekularen Test unterzogen werden. Für eine Organ- oder Blutspende sollten nur Menschen eingesetzt werden, deren Blut keine Tumorstammzellen aufweist”, fordert der Experte.

Über Dr. med. Ulrich Kübler:

Dr. med. Ulrich Kübler ist Onkologe. Er absolvierte sein Medizin-Studium - mit den Schwerpunkten Biochemie und Tumorimmunologie - an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Nach erfolgreicher Promotion zum Dr. med. 1977 betrieb Kübler umfassende Forschungsarbeiten in den Vereinigten Staaten. Heute leitet er die von ihm gegründete Dr. Kübler GmbH, ein privates Forschungsinstitut, das in der Lage ist, menschliche Tumorzellen zu gewinnen, aufzubewahren sowie dagegen Therapiestrategien zu entwickeln. Dr. Kübler ist Inhaber nationaler und internationaler Patente auf dem Gebiet der Medizin und Biotechnologie.

Internet: www.kueblergmbh.com

Quelle: Dr. Kübler GmbH

Ausstellung für Gesundheit & Lebensfreude - 50plus

Montag, den 14. April 2008

Schon zum 5. Mal veranstaltet die Neue Messe GmbH zusammen mit vielen Partnern die Landesausstellung für Gesundheit & Lebensfreude „50+ Mitten im Leben“.

Die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V. wird von Freitag, den 18.04.2008 bis Sonntag, den 20.04.2008 mit ihren speziellen Angeboten für Senioren in der Sport- und Kongresshalle in Schwerin mit einem Infostand anwesend sein. Am Eröffnungstag wollen Experten der Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V. Fragen zur häuslichen Pflege, zum Betreuten Wohnen und auch zu Pflegeverträgen beantworten. Am Samstag ist der Themenschwerpunkt die gesunde Ernährung und am Sonntag können interessierte Verbraucher alles Wichtige rund um das Thema „Urlaub ohne Stress“ in Erfahrung bringen. Das betreute Wohnen und die Bewertung von Serviceangeboten für Senioren werden auf einer Podiumsdiskussion am Samstag um 15 Uhr zur Sprache kommen.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Altersvorsorge mit der eigenen Immobilie

Freitag, den 11. April 2008

Wenn man später keine Miete zahlen muss, hat im Alter einen geringeren Geldbedarf. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie ist also wertvoller Teil der Altersvorsorge. Aus diesem Grunde will die Bundesregierung, dass die Riester-Förderung demnächst auch für Wohneigentum genutzt werden kann.
Der Staat hilft mit der Riester-Rente ferner zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu den eigenen Einzahlungen in das ausgesuchte Riesterprodukt - ob Fondssparplan, Banksparplan oder private Rentenversicherung, - gibt der Staat Geld dazu.
Auf diese Weise können sich Bürgerinnen und Bürger extra zu ihrer gesetzlichen Rente ein zweites Standbein für den Zeitraum nach ihrem Arbeitsleben aufbauen. So bleiben besonders Geringverdiener im Rentenalter unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.

Riester-Zulagen künftig auch für Wohneigentum

Die Bundesregierung will diese Fördermöglichkeiten jetzt um eine erhebliche Komponente ausdehnen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten die Regelungen der Riester-Förderung auch für den Kauf oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. Das bedeutet: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Erwerb, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses belohnt.

Damit gehören Darlehensverträge für die Kauf und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen zukünftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Dies gilt aber nur wenn die Wohnung selbst genutzt wird.

Steuervorteile durch Förderung

In der Sparphase sind die Beträge genau wie bei allen Riester-Produkten steuerfrei. Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase besteuert. Bei Vertragsschluss wird vereinbart wann die Auszahlungsphase beginnt. Sie muss aber zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. Da die Einnahmen dann zumeist geringer sind, fällt der individuelle Steuersatz niedriger aus.

Zwei Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung: Wird die Steuerschuld auf einen Schlag beglichen, müssen nur 70 statt 100 Prozent des geförderten Kapitals versteuert werden. Entscheiden sich Förderberechtigte für die nachgelagerte Besteuerung wird das geförderte Kapital über eine längere Zeitspanne (bis zu 25 Jahre) verteilt besteuert. Von der persönlichen Lage des Steuerpflichtigen hängt ab, ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist.

Auch Tilgung von Immobilienkrediten künftig gefördert

Das Eigenheim-Rentenmodell sieht zwei Förderansätze vor:

Erstens: Wer riestert und sich eine Immobilie kaufen möchte, kann sein bis dahin angespartes Vermögen vollständig dafür verwenden. Nichts anderes gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Mit einer solchen “Entnahme” kann man auch eine selbstgenutzte Wohnimmobilie entschulden. Allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt. Das bedeutet: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.

Zweitens: Der staatliche Riester-Bonus kann auch zur Abtragung eines Baudarlehens verwendet werden. Das heißt: Die staatlichen Zuschüsse fließen nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich gleichermaßen behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.

Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase wird in beiden Fällen durch die Bildung eines “Wohnförderkontos” gesichert. Die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst werden auf diesem “Konto” erfasst. Sie bilden die Grundlage für die spätere Versteuerung, die mit der vertraglich festgelegten Auszahlungsphase im Alter beginnt.

Außerdem wird auch die Wohnungsbauprämie mit der Eigenheimrente neu geregelt. Wohnungsbauprämien werden künftig nur noch gewährt, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien eingebracht wird. Auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren dürfen sie nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit auf die Anschaffung von Wohneigentum ausgerichtet.

Zusätzlicher Anreiz für Berufseinsteiger

Für unter 21-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben oder als Beamte tätig sind, gibt es künftig einen weiteren Ansporn: Sie bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 100 Euro, wenn sie fürs Alter vorsorgen.

Bereits seit dem 1. Januar 2008 ist die Riester-Förderung attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Die Beiträge in einen Riestervertrag sind zusätzlich von der Einkommensteuer befreit. Eine erhöhte Zulage von 300€ pro Jahr gibt es für Kinder die 2008 oder später geboren werden.

Mittlerweile haben über zehn Millionen Menschen einen Riestervertrag als Form der zusätzlichen Altersvorsorge ausgesucht. Damit haben sie eine Mitverantwortung für ihre Zeit als Rentenbezieher übernommen.

Quelle: bundesregierung.de

Stiftungsgründungen boomen auch in 2007

Donnerstag, den 6. März 2008

Stiftungen in unserer Zeit sind nicht nur en vogue. Sie geben u. a. vielmehr Zeugnis vom Gemeinsinn des Stifters, seinem Willen zur Mitgestaltung von Kirche und Gesellschaft und seinem Impetus, mit seiner Vision konkret zu helfen.

1.134 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts wurden im Jahr 2007 gegründet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 26 Prozent. Damit gibt es in Deutschland aktuell 15.449 Stiftungen, wie der Bundesverband Deutscher Stiftung jetzt veröffentlich hat.

In diesen Zahlen nicht enthalten sind die Stiftungen kirchlichen Rechts, deren Zahl Experten auf 100.000 schätzen. Die Kirche ist seit jeher Vorreiter bei Stiftungsgründungen und kann auf eine lange Tradition zurückblicken. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wurden z. B. im vergangen Jahr sechs rechtlich selbständige Stiftungen kirchlichen Rechts gegründet, somit erhöht sich deren Zahl auf 48. Darüber hinaus gibt es noch rechtlich unselbständige Stiftungen, sie sich unter eine Dachstiftung begeben, wie die Caritas Gemeinschafts-Stiftung.
Stiftungen sind ein ideales Instrument, Gutes zu tun in unserer Gesellschaft. Vielen Stifterinnen und Stiftern kommt es darauf an, ihr Vermögen oder einen Teil davon in gute Hände zu geben. Andere möchten zu Lebzeiten ihre Vision eines gelingenden Lebens ein Stück weit wahr machen, um so etwa Menschen auf den Schattenseiten wieder Perspektiven zu geben. Oder sie möchten unsere Gesellschaft und die soziale Arbeit mitgestalten. Für sie ist das eine Investition in mehr Menschlichkeit.

Erklären lässt sich diese Steigerung an Stiftungsgründungen auch mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Am 21. September 2007 waren rückwirkend zum 1. Januar erhebliche Verbesserungen im Stiftungssteuerrecht verabschiedet worden.

Leider gibt es bei Stiftungen auch schwarze Schafe wie derzeit aus den Medien zu erfahren ist. Allerdings sind Liechtensteiner Stiftungsmodelle in Deutschland undenkbar. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Deutsche Stiftungen haben eine Transparenzpflicht gegenüber staatlichen und kirchlichen Stellen, in Liechtenstein fehlt diese Transparenz.

95 Prozent aller deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt. Nur gemeinnützige Stiftungen, die dem Wohl der Gesellschaft dienen, sind steuerlich begünstigt.
So kann Vermögen, richtig angelegt, z. B. soziale Bereiche „auf ewige Zeiten“ fördern. Das ist ein Engagement in mehr Menschlichkeit in unserer Gesellschaft.

Dazu Karl Wolf, Vorstandsvorsitzender der Caritas Gemeinschafts-Stiftung: „Nicht vergessen werden darf dabei, dass dieses Tun gesellschaftliche Achtung und Anerkennung ebenso braucht wie die persönliche Mitarbeit jedes einzelnen von uns.

Wenn wir die Leistung und das Tun des Einzelnen wertschätzen, werden sich weitere Stiftungswillige anregen lassen. Gute Beispiele machen Schule!“

Potentielle Stiftungsgründer sollten in jedem Fall einen Fachmann, um dann in sieben Schritten zu Ihrer Stiftung zu gelangen. Wie das geht erfahren Sie um Internet unter caritasstiftung-stuttgart.de

Quelle: Caritasstiftung Stuttgart

Weltneuheit bei der Darmkrebsvorsorge

Donnerstag, den 21. Februar 2008

Biomarker ‘M2-PK’ jetzt auch als ScheBo(R) M2-PK Quick(TM)-Schnelltest für die niedergelassene Arzt-Praxis erhältlich.

Die moderne Darmkrebsvorsorge von heute ist nicht nur deutlich genauer, sondern sie wird ab jetzt auch noch viel einfacher. Ab jetzt lässt sich eine gezielte Vorsorge beim niedergelassenen Arzt nicht nur direkt durchführen, sondern sie lässt sich auch innerhalb weniger Minuten auswerten - und zwar per Schnelltest mit dem neuen ScheBo(R) M2-PK Quick(TM).

Der neue ScheBo(R) M2-PK Quick(TM) - Stuhltest gibt eine sehr spezifische Antwort auf Veränderungen im Darm, seien es Polypen, Darmkrebs oder akut und/oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (z.B. Colitis ulcerosa, M. Crohn), die ein erhöhtes Risiko für Darmkrebs darstellen, sowie natürliche Zellveränderungen. Der Schnelltest lässt sich ohne spezielle Diät durchführen. Es gibt keine falsch-positiven Ergebnisse durch unspezifische Blutungen wie etwa Hämorrhoiden. Auch nicht blutende Polypen und Darmtumoren werden erfasst. Eine einmalige Messung einer winzigen Stuhlprobe ist ausreichend. Eine spezielle vorherige Diät wie beim Okkultbluttest ist nicht erforderlich.

Die seit Jahren eingesetzten fäkalen Okkultbluttests (FOBT) decken ein Kolonkarzinom nur in 20 bis 30 Prozent der Fälle auf, da Polypen und Kolonkarzinome nur unregelmäßig und oft erst im späteren Stadium bluten. Zusätzlich kommt es häufig zu falsch positiven Ergebnissen aufgrund von Hämorrhoiden oder anderen Blutungen im Darm.

Als Weltneuheit, die erstmalig auf der Jahrestagung der DGVS in Bochum vorgestellt wurde, kann der niedergelassene Arzt den Test nun auch in seiner eigenen Praxis einsetzen und als IGeL-Leistung abrechnen. Der ScheBo(R) M2-PK Quick(TM) kostet den Patienten etwa EUR 30. Darüber hinaus steht der Test über den Laborfacharzt sowie in jeder Apotheke zur Verfügung.

Der ScheBo(R) M2-PK Quick(TM)-Test ist ein wertvolles Instrument, um die Früherkennung von kolorektalen Polypen und Darmtumoren zu verbessern.

Quelle: presseportal.de; ScheBo(R)-Biotech AG


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