Archiv der Kategorie ‘Medizin & Gesundheit‘

Künstliche Ernährung bald nur noch für Selbstzahler?

Mittwoch, den 8. Oktober 2008

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. kritisiertForderung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Abschaffung der Kostenübernahme für künstliche Ernährung durch Krankenkassen.

Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen kranke oder ältere Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich auf normalem Wege ausreichend zu ernähren, künstliche (enterale) Ernährung, das heißt Sonden- und Trinknahrungen, zukünftig nicht mehr als Krankenkassenleistung erhalten. Sie sollen diese enterale Ernährung selbst bezahlen. Nach Auffassung des G-BA handelt sich hierbei um “Aufwendungen für den normalen Lebensunterhalt”. Dies geht aus einer Stellungnahme des G-BA zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hervor. “Das bedeutet, mangelernährte kranke Menschen bekommen die dringend gebrauchte, medizinisch indizierte Ernährungstherapie nicht mehr erstattet. Dies ist nicht akzeptabel,” sagt Prof. Arved Weimann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM). Betroffen seien auch ganz besonders ältere Menschen und Krebskranke, die sich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr auf normalem Wege ernähren können und bei denen eine Mangelernährung drohe. Die DGEM ist, wie der G-BA, der Ansicht, dass enterale Ernährung als Therapie von der normalen Ernährung klar abgegrenzt werden muss. Allerdings muss die Verabreichung enteraler Ernährung nach Indikation auch weiterhin erstattungsfähig bleiben. Den Vorwurf des G-BA, die Erstattung würde zu einer ethisch und medizinisch unvertretbaren Ernährungspraxis in Pflegeeinrichtungen führen, sieht die DGEM als unhaltbar an. Dieses hat die DGEM in einer ausführlichen Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages deutlich gemacht.

Die DGEM hat sich gemäß der Resolution des Europarats gemeinsam mit zahlreichen europaweiten Initiativen für Vermeidung, Erkennung und adäquate Behandlung der Mangelernährung eingesetzt: Prager Deklaration 2007, European Nutrition for Health Care Alliance, Nutrition Day Survey 2006-2008 (www.espen.org).

Kern dieser Initiativen ist es, folgende Punkte deutlich zu machen:

1. Mangelernährung existiert, wird oft unterschätzt und verschlechtert eindeutig die Prognose von Patienten.

2. Mangelernährung lässt sich medizinisch-wissenschaftlich definieren und diagnostizieren.

3. Mangelernährung bedarf aufgrund ihrer medizinischen Relevanz einer wissenschaftlich basierten Therapie, bei der die enterale Ernährung Therapiebestandteil ist.

4. Diagnostik als auch die evidenzbasierte Therapie der Mangelernährung u.a. mittels künstlicher Ernährung, wie in den deutschen und europäischen Leitlinien und Positionspapieren der Fachgesellschaften wie DGEM dargelegt, muss Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sein

Wesentliche Vorbedingung für die Einstufung der enteralen Ernährung als erstattungsfähiger Therapie sind folgende Punkte:

Mangelernährung führt zu einem schlechteren Krankheitsverlauf mit höherer Morbidität (mehr Komplikationen, längeren Krankenhausaufenthalten, höherer Wiederaufnahmerate, längeren Rehabilitationszeiten, häufigerer Langzeitpflegebedürftigkeit) sowie zu deutlich höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Enterale Ernährung verbessert den Krankheitsverlauf.

Stoffwechseldefekte und andere Erkrankungen, wie z. B. neurogene Schluckstörungen (bei Schlaganfall), Tumorerkrankungen und diverse Operationen, führen zeitweise oder andauernd zur Unfähigkeit, sich mit normaler Ernährung ausreichend zu ernähren. In diesen Indikationen ist die vorherige Prüfung, wie weit durch andere Maßnahmen eine ausreichende Ernährung sichergestellt werden kann, wichtig. Sollten diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, muss auch für diese Patienten die enterale Ernährung verschreibungsfähig sein.
Ansprechpartner:

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.
Präsident Prof. Dr. Arved Weimann
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Str. 141
04129 Leipzig
Tel.: 0341/909 2200

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.; release-net.de

Neue Sonderkündigungsregelungen für Kassenmitglieder ab 2009

Mittwoch, den 24. September 2008

Ein weiterer Teil der Gesundheitsreform 2007 tritt ab dem 01. Januar 2009 in Kraft – der Gesundheitsfonds. Dazu gehört u.a. ein einheitlicher Beitragssatz in allen gesetzlichen Krankenkassen, der bis Anfang November 2008 durch die Bundesregierung festgelegt wird. „Bei dem dann ab Januar 2009 geltenden Beitragssatz besteht kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn sich für den Einzelnen der Beitragssatz erhöht“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Anders ist es beim so genannten Zusatzbeitrag, den die Kasse verlangen darf, wenn sie mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht ausreichend wirtschaften kann. Der Zusatzbeitrag ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes begrenzt. Bis zu monatlich 8 Euro kann dieser ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Versicherten gefordert werden. Nun greift das Sonderkündigungsrecht. Die gesetzliche Regelung sieht dabei vor, dass die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages oder der Erhöhung eines bereits geforderten Zusatzbeitrages gekündigt werden kann. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf dieses Kündigungsrecht spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Wenn die Kasse dieser Hinweispflicht nicht nachkommt, verlängert sich das Sonderkündigungsrecht um den entsprechenden Zeitraum. „Der Versicherte muss also sehr aufmerksam sein, damit er keine Fristen verpasst“, empfiehlt Schmidt.

Eine weitere Neuerung sind auch Prämienzahlungen, welche die Kassen vorsehen können, wenn die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds höher sind als der Finanzbedarf einer Kasse. Verringert die Kasse allerdings dann ihre bisher gewährte Prämienzahlung, kann auch hier die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Prämienverringerung gekündigt werden.

Bis zum 31.12.2008 gilt allerdings noch die bisherige Regelung. Danach kann bei Erhöhung des Beitragssatzes durch die Krankenkasse die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Die notwendige 18-monatige Bindungsfrist spielt dabei keine Rolle.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Dienstag, den 23. September 2008

Durch die Pflegereform 2008 soll insbesondere der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt werden. Die Budgets für die Pflegesachleistung und die Kurzzeitpflege sowie das Pflegegeld werden deshalb stufenweise angehoben. Angehörige von Pflegebedürftigen haben nun einen – allerdings unentgeltlichen – Anspruch, sich kurzfristig bis zu zehn Arbeitstagen freistellen zu lassen, um bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation organisatorische Regelungen treffen zu können.

Wer Unterstützung bei der Pflege braucht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch welche Leistungen können Pflegebedürftige erwarten, wie kann die passende Hilfe ausgewählt und organisiert werden? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen gibt der Ratgeber „Pflegefall - was tun?“ unter Berücksichtigung aller Neuregelungen der Pflegereform 2008.

Der aktualisierte Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ kostet 12,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch in Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Hilfe bei schmerzenden Zahnprothesen

Freitag, den 22. August 2008

Viele Träger von Zahnprothesen kennen das, wenn durch Veränderungen des Ober- oder Unterkiefers die Zahnprothese nicht mehr richtig sitzt.

Der Oberkiefer ist wund und der Unterkiefer schmerzt. Die Zahnprothese drückt, wackelt beim Kauen und Reden. Es besteht die Angst vor der unangenehmen Situation, den Zahnersatz beim Lachen oder Sprechen zu verlieren. Diese Probleme entstehen aufgrund von Veränderungen des Ober- oder Unterkiefers. Normale Haftcremes bringen hier nur kurzfristige oder gar keine Hilfe.

Von BonyPlus Produktpalette der Firma Jatident gibt es jetzt SWC, ein Spezialhaftmittel das eine weiche, dauerelastische Auflage zwischen Zahnprothese und Gaumen bildet. Das Spezialhaftmittel SWC wird einmal aufgetragen und bildet eine exakte Kopie des Ober- oder Unterkiefers. Dadurch entsteht eine druck- und schmerzfreie Passform. Durch diese genaue Passform und die Feuchtigkeit, die die Schleimhaut des Ober- oder Unterkiefers produziert, saugt sich (Vakuum) nun die Prothese auf natürliche Weise selbst fest.

Das tägliche Auftragen von Haftcreme entfällt. Trotzdem kann die Zahnprothese jederzeit herausgenommen, gesäubert und danach sofort wieder eingesetzt werden. Das Spezialhaftmittel SWC muss nur einmal im Monat angewendet werden.

Das SWC-Spezialhaftmittel von BonyPlus ist in allen Apotheken unter der PZN 7607225 erhältlich. Ausführliche Informationen zum SWC von BonyPlus gibt es im Internet unter jatident.de.

Quelle: Jatident; openpr.de

Weitere interessante Produkte rund um das Thema Zahnprothesen und Zahnprothesenreinigung finden Sie auch bei dentalsparfuchs.de

Wie wichtig ist eine Zusatzversicherung für Zahnersatz?

Montag, den 11. August 2008

Viele Menschen fragen sich, ob sie eine Zusatzversicherung für Zahnersatz brauchen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Festzuschüsse zum Zahnersatz für eine so genannte Regelversorgung. Wer sich aber aufwändigen und damit teuren Zahnersatz wie z. B. Implantate wünscht, wird sich überlegen, ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Neutralen und kostenfreien Rat in diesen Fragen gibt die Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Patientenberaterin Wiebke Cornelius  empfiehlt, vor Abschluss einer Versicherung die persönlichen Bedürfnisse mit dem Zahnarzt genau zu und erst dann nach einem passenden Vertrag zu suchen

Dazu gehört zunächst die Frage, ob Zahnersatz in größerem Umfang und in absehbarer Zeit überhaupt benötigt wird. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht evtl. auch ausreichend sind. Denn wer sich mit Zahnersatz auf Krankenkassenbasis zufrieden gibt, braucht eigentlich keine Zusatzversicherung. Besonders für Menschen mit Vollprothese oder mit nur noch wenigen Zähnen gilt: sie müssen meist nur geringe Zuzahlungen leisten. Wer hingegen teuren Zahnersatz wünscht, kann durch eine Zusatzversicherung durchaus Vorteile haben.

Wenn die Angebote der Zahnersatzzusatzversicherungen auf dem Tisch liegen, sollte z.B. auch darauf geachtet werden, dass die Leistungen unabhängig von denen der gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden und ob gar keine oder nur wenige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Zu beachten ist auch, dass es bei jeder Zusatzversicherung eine Wartezeit gibt, bevor überhaupt das erste Mal bezahlt wird. Dieser Zeitraum beträgt maximal acht Monate.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.


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