Archiv der Kategorie ‘Soziales & Politik‘

Mehr Geld und Leistungen für Pflegebedürftige

Donnerstag, den 23. Oktober 2008

Verbesserte Leistungen und neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen - das ist das Ergebnis des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, das seit 1. Juli 2008 in Kraft ist.

Davon können in erster Linie altersverwirrte Menschen profitieren. Aber auch Familienangehörige werden gestärkt, damit Hilfsbedürftige so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Nahe Angehörige haben nun die Möglichkeit, sich für die Dauer von bis zu sechs Monaten unentgeltlich von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige Familienmitglieder zuhause zu versorgen. In dieser Zeit beziehen die Beschäftigten zwar kein Gehalt, sind jedoch weiterhin sozialversichert. Angehoben wurden ebenfalls die finanziellen Leistungen: In Pflegestufe I von 384 Euro monatlich auf 420 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 980 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.470 Euro.

Diese und weitere nützliche Informationen zur Pflegereform haben Verbraucherzentralen in dem kostenlosen Faltblatt „Die Pflegereform - das ist neu“ zusammengestellt. Erhältlich ist es in den sechs Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V., Adressen und Öffnungszeiten finden Sie im Internet unter nvzmv.de. Bei Bedarf wird es auch zugeschickt. Unter der Service-Nummer (0381) 208 70 50 kann es bestellt werden.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Müssen Kinder immer die Heimkosten der Eltern zahlen?

Freitag, den 4. Juli 2008

Wenn Eltern ins Altenheim müssen, kommen auf die Familie neben der Sorge um die pflegebedürftigen auch finanzielle Entscheidungen zu.

Mit dem Netzwerk Pflegeberatung bieten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen den Betroffenen eine Informationsstelle für viele Fragen rund um das Thema Altenpflege.

Welche Auskünfte müssen die Kinder dem Sozialamt gegenüber geben?
Wie viel Einkommen muss den Kindern verbleiben?
Wird auch Vermögen oder Wohneigentum herangezogen?
Sind Kinder immer zu Unterhalt gegenüber ihren im Pflegeheim lebenden Eltern verpflichtet?

Generell sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Altenpflege zu bezahlen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind, das heißt wenn sie selbst über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Zu der Frage, wann das Vermögen der Kinder vom Sozialamt herangezogen werden kann, sind Gerichtsentscheidungen ergangen. Demnach müssen Angehörigen die Vermögenswerte belassen werden, die sie für eine angemessene Altersvorsorge vorgesehen haben. Was als angemessen anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Netzwerk Pflegeberatung der Verbraucherzentralen gibt zu Elternunterhalt und Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen allgemeine Informationen unter den Nummern 01803 770 500 -1 bis 3.

Anrufer erhalten zu folgenden weiteren Themen an der Pflegehotline Beratung:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unter der Telefonnummer 01803 770 500- 1
Heim- und Pflegedienstverträge unter: 01803 770 500- 2
Alternative Wohnformen: 01803 770 500- 3

Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute (deutscher Festnetzpreis, abweichender Mobilfunktarif). Die Beratung selbst ist kostenfrei. Die Telefon-Hotline ist montags und mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr, sowie donnerstags zwischen 14 und 18 Uhr erreichbar.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Weitere kostenlose Informationen rund ums Thema Altenpflege und Altenheim finden Sie auch in der Infothek vom Senioren-Kompass.

Die Rentenerhöhung gleicht Kaufkraftverluste nicht aus

Dienstag, den 1. Juli 2008

Für Seniorinnen und Senioren gleicht die Rentenerhöhung von 1,1% nicht einmal die Kaufkraftverluste aus. Angesichts immer weiter steigender Preise für Lebensmittel und Energie kommen gerade Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen kaum noch über die Runden. Seit 2004 betrug der Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und Rentner wenigstens zehn Prozent.

Die augenblickliche Rentenerhöhung relativiert sich auch deshalb, weil die Wirkung des Riester-Faktors lediglich um zwei Jahre nach hinten geschoben wird. Das bedeutet: Mit der Verschiebung des Riester-Faktors auf 2012 und 2013 werden die Rentenkürzungen nicht verhindert, sondern zwei Jahre später nachgeholt. Das hat zur Folge, dass die Rentner in diesen Jahren nur mit sehr geringen Rentenerhöhungen rechnen können.

Viele Rentnerinnen und Rentner können aber keine weiteren Einbußen bei den Renten verkraften. Rentner dürfen nicht von der Lohnentwicklung losgebunden werden. Der allmähliche Wertverlust der Renten muss gestoppt werden. Der Sozialverband Deutschland e.V.  fordert deshalb, den Riester-Faktor dauerhaft auszusetzen und den Nachholfaktor abzuschaffen, um weitere Rentenkürzungen zu verhindern.

Überdies fordert der Sozialverband Deutschland e.V.  (SoVD) die Einführung einer Inflationsschutzklausel. Sollte die Lohnentwicklung höher ausfällt als die Inflationsrate des Vorjahres erfolgt die Rentenanpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate. Wenn die Lohnentwicklung unterhalb der Inflationsrate liegt, müssen die Renten zumindest in der Höhe der Bruttolöhne angepasst werden.

Damit wird sichergestellt, dass die Renten den gleichen Schutz vor inflationsbedingten Kaufkraftverlusten genießen wie die Löhne.

Quelle und weitere Infos: sovd.de

Gesetzliche Neuregelungen bei Rente und Altenpflege

Freitag, den 27. Juni 2008

Im 01.07.2008 treten bedeutende Gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Die Rentensteigerung
 
Für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Rente. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Durch Aussetzen des Riesterfaktors 2008 und 2009 konnten die Renten um 1,1 statt um nur 0,46 Prozent erhöht werden. Die höheren Renten werden ohne Beitragserhöhungen und ohne Steuerzuschüsse des Bundes finanziert. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors werden 2012 und 2013 nachgeholt. Rentnerinnen und Rentner werden so angemessen am Aufschwung beteiligt.
 
Bei 1.000 Euro Rente/Monat bedeutet dies eine Steigerung von 11 Euro/Monat. Die Rentenanpassung wird auf ALG II übertragen. So können auch Langzeitarbeitslose mit mehr Geld rechnen.

Die Pflegereform
 
Die Pflegereform bringt deutliche Verbesserungen. Besonders Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten mehr Leistungen und mehr Unterstützung. Mit persönlicher Beratung und neuen Strukturen wird die Pflege stärker auf die Erfordernisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Pflegekräften ausgerichtet. Neue Qualitätsstandards und strenge Prüfungen führen zu transparenteren und besseren Pflegeleistungen.
 
So gibt es z.B. einen Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten in Zukunft kürzere Fristen. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” wird ausgebaut. Neu ist auch eine unbezahlte Pflegezeit bis zu sechs Monaten. Die finanziellen Leistungen wie Sachleistungsbeträge und Pflegegelder steigen.
 
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.
 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Pflegereform tritt zum Juli.2008 in Kraft

Donnerstag, den 19. Juni 2008

Die ambulanten Pflegesachleistungen werden ausgedehnt, eine ortsnahe Pflegeberatung wird organisiert und Demenzkranke können besser versorgt werden.

Erstmals seit Start der Pflegeversicherung vor 14 Jahren bekommen pflegebedürftige Menschen mehr Versorgungsleistungen, die sie bei einem ambulanten Pflegedienst abrufen können. Nach dem Motto „ambulant vor stationär“ soll damit die Basis geschaffen werden, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin zu Hause leben können. Zusätzlich werden neue Pflegestützpunkte geschaffen, die Angehörigen und Pflegebedürftige bezüglich der Organisation der Pflege beraten sollen. Alternative Wohnformen, z.B. sogenannte Pflegewohngemeinschaften werden ebenfalls ab Juli.2008 gefördert, da die Bewohner Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen können. Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf unbezahlter Freistellung von seiner Arbeit, verbunden mit einer Rückkehrgarantie auf seinen Arbeitsplatz. Die Kontrolle der Pflegedienste und Altenheime durch die Pflegekassen wird dichter und tiefgreifender. Zu guter letzt, wird der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2400 € jährlich angehoben. Menschen mit Demenz, die zwar noch keinen erheblichen Pflegebedarf, wohl aber Betreuungsbedarf haben, können diesen Betrag ausschöpfen.

Der Verein für-einander e.V. freut sich über die verbesserten Möglichkeiten, mit deren Hilfe Seniorinnen und Senioren, ihren Lebensabend auch bei Pflegebedürftigkeit sicher und gut versorgt in den eigenen vier Wänden verbringen können. Als Pflegestützpunkt in München Schwabing beraten Sie für-einander e.V. gerne, wenn Sie Fragen zur Altenpflege haben.

Quelle: fuer-einander.de; openpr.de


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