Archiv der Kategorie ‘Soziales & Politik‘

Förderprogramm für eine verbraucherorientierte Energiepolitik gefordert

Donnerstag, den 5. Juni 2008

In Anbetracht steigender Energiepreise fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Bundesregierung eine klare energiepolitische Antwort. Der Vorstand Gerd Billen erklärt: “Erforderlich ist ein Förderprogramm mit einem jährlichen Volumen von 20 Milliarden Euro”. Damit ließen sich die notwendigen Veränderungen herbeiführen, um Wohnen und Mobilität auch in Zukunft bezahlbar zu halten. Die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen aus den höheren Energiepreisen könnten ein solches Programm zum Teil finanzieren. “Wir haben jetzt die Chance, die richtigen Weichen zu stellen”, so Billen.

1. Runter mit den Heizkosten
Der nächste Winter kommt bestimmt. Und wenn die Politik den Modernisierungsstau bei der energetischen Gebäudesanierung nicht auflöst wird der teuer. Das Problem: Energieeffiziente Zusatzmaßnahmen, wie eine spezielle Wärmedämmung, tragen sich über die eingesparten Heizkosten zwar selbst. Sie setzen aber normale Sanierungen der Gebäude voraus, die drei- bis viermal so viel kosten. Zur Beseitigung des Investitionsstaus im Gebäudebereich fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Förderprogramm von mindestens 10 Milliarden Euro jährlich. “Diese Mittel würden die Nachfrage ankurbeln und damit auch dem heimischen Mittelstand zugute kommen. Am Ende gewinnen alle: die Mieter, die Anbieter und das Klima”, so Billen. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hatte zuletzt ein solches Programm gefordert.

2. Energieversorgung auf Zukunft ausrichten
Wettbewerb, dezentrale Erzeugung und neutraler Vertrieb - das sind die drei Säulen einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Besonders auf dem Gasmarkt ist der Wettbewerb noch nicht wirksam genug. Freilich würde das Kostenproblem auf diese Weise alleine nicht gelöst. “Was wir brauchen, ist ein Markt für unabhängige Energiedienstleitungen. Diese würden Anreize für Privathaushalte und Unternehmen schaffen, in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren”, erklärt Billen. So könnten neutrale Händler zum Beispiel Stromkontingente im Paket mit Finanzierungsangeboten für energieeffiziente Anschaffungen oder Umbauten vertreiben. Zusätzlich muss der Staat die dezentrale Stromproduktion stärker fördern als bisher. “Die Zukunft liegt in kleinen Einheiten, mit denen die Verbraucher durch Eigenerzeugung selbst Einfluss auf das Stromangebot nehmen”, meint Billen. Beim Ausbau des Stromnetzes steht daher die Erhöhung von Flexibilität und Intelligenz an erster Stelle.

3. Stromfresser verbannen
Gefriertruhen, Waschmaschinen und Kühlschränke sowie Heizungspumpen sind in den meisten Haushalten gewaltige Kostentreiber. Ebenso wie bei der Gebäudesanierung finanzieren sich die Mehrkosten für ein energieeffizientes Gerät selbst. Allerdings nur dann, wenn ein Austausch sowieso vorgesehen war. Um diesen Prozess zu beschleunigen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband Prämienprogramme oder Steuererleichterungen in Höhe von 1,0 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Dies hatte bereits der DGB gefordert. Da vor allem sozial schwache Haushalte unter den hohen Energiekosten leiden, sollten sie nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gezielt gefördert werden.

4. Mobilität zukunftsfähig gestalten
Der Rohölpreis wird weiter steigen und mit ihm die Benzinkosten für die Verbraucher. “Die hohen Spritpreise sind für viele ein Ärger. Sie bieten aber auch die Chance, jetzt verkehrspolitisch umzusteuern”, so Billen. Das Angebot von Bus und Bahn muss deutlich ausgebaut werden damit mehr Menschen auf das Auto verzichten. Dies setzt jedoch erhebliche Investitionen voraus. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass für das Schienennetz der Deutschen Bahn jährlich rund 1,5 Milliarden Euro fehlen. Der deutsche Städtetag beziffert den Finanzierungsbedarf für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs auf 3,5 Milliarden Euro jährlich.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Im Juli tritt die Pflegereform in Kraft

Mittwoch, den 30. April 2008

Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Somit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte: “Diese Reform ist gut gelungen”. Sie bringt merkliche und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Speziell altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.

Bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger erhalten Familien mehr Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise können Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Aus heutiger Sicht reicht dieser neue Satz aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.

Kernpunkte der Pflegereform:

• Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. In den Stadtvierteln können die Länder hierfür Pflegestützpunkte einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Ab dem 1. Januar 2009 hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen.

Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.

• Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, erhalten aber kein Gehalt. Ausgelassen hiervon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Des Weiteren gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.

• Steigen werden auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.

Auch das Pflegegeld wird in allen Pflegestufen angehoben. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zuerst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das ist auch für die Kurzzeitpflege gültig.

Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.

• Verbessert werden außerdem die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.

Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Hierfür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

• Die Pflegekassen sind zukünftig verpflichtet, innerhalb von fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Diese Frist verkürzt sich auf eine Woche wenn der Antragssteller im Krankenhaus liegt. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.

• Durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement verbessert sich die Qualität der Pflege. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab dem Jahr 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Sprache veröffentlicht werden. Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, welches die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.

• Ebenso gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.

• Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.

• Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Hierdurch haben Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.

• Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei geringen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.

Quelle: bundesregierung.de

Gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen

Montag, den 21. April 2008

Wie kann der Zusammenhalt in einer alternden Gesellschaft gebildet werden? Eine Frage, die alle Menschen betrifft. Denn die Interessen von Jung und Alt stehen gleichrangig nebeneinander. Die Aufgabe der Politik sei es, neue Chancen zu eröffnen und zwar unabhängig vom Alter, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.
“Wir müssen für einen gerechten und fairen Ausgleich zwischen Jüngeren und Älteren sorgen”, betonte Merkel bei der ARD-Themenwoche zur alternden Gesellschaft. Sie halte nichts davon, Jung gegen Alt aufzuscheuchen, denn “dies ist nicht der Wunsch der Menschen”.

Mitmachen durch Bildung

Jüngere Menschen müssten die Möglichkeit haben, ihre Chancen zu nutzen, forderte die Kanzlerin. Sie dürften während ihrer Schulzeit und auf den “verschlungenen Pfaden der Berufsausbildung” nicht verloren gehen.

Ein Schlüsselthema sei daher die Eingliederung von jungen Migrantinnen und Migranten. Merkel erinnerte daran, dass in vielen deutschen Großstädten inzwischen 40 bis 50 Prozent der Schulanfänger einen Migrationshintergrund haben.

Erfahrung weitergeben, lebenslang lernen

Das Gefühl nicht mehr gebraucht zu werden haben dagegen oft ältere Menschen. Andererseits beklagten viele Unternehmen angesichts guter wirtschaftlicher Wachstumsraten einen Mangel an Fachkräften, unterstrich Merkel. Schuld an dieser Fehlentwicklung habe auch die einstige Vorruhestandsregelung.

“Wir haben den Trend gestoppt, immer früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden”, machte die Kanzlerin deutlich. Vor wenigen Jahren waren nicht einmal 40 Prozent der 55 bis 64-Jährigen erwerbstätig. Mittlerweile sind es wieder etwas über 50 Prozent.

Aber auch damit dürfe sich die Politik nicht zufrieden geben, stellte Merkel klar. Sie forderte die Wirtschaft auf, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen und deren Erfahrungen zu nutzen. Beschäftigte müssten sich darauf einstellen, lebenslang zu lernen und sich weiterzubilden.

Rentenerhöhung ist gerecht

Die geplante Rentenerhöhung um 1,1 Prozent nannte die Kanzlerin “eine Frage der Gerechtigkeit, nicht der Mathematik”. Junge Menschen hätten viele Möglichkeiten, ihre Altersvorsorge zu verbessern. So sei es jetzt möglich, Wohneigentum in die Riester-Förderung einzubeziehen.

Auf der anderen Seite zahlten die Rentnerinnen und Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitrag und profitierten nicht von den geringeren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Hinzu kämen die Belastungen durch die Inflation. Daher sei die Rentenerhöhung politisch richtig, weil sie zeige: “Wir verlieren auch diese Generation nicht aus dem Blick”, betonte Merkel.

Die ARD widmet sich mit ihrer Themenwoche 2008 dem demografischen Wandel. Unter dem Motto “Mehr Zeit zu leben - Chancen einer alternden Gesellschaft” wird das Thema vom 20. bis 26. April in TV-Beiträgen, Radio-Sendungen und Internetangeboten in all seinen Facetten beleuchtet.

Weiterführende Links zum Thema:

ARD-Themenwoche zur alternden Gesellschaft
Politikschwerpunkt Demografischer Wandel
Die Entwicklung der Bevölkerung

Quelle: bundesregierung.de

Ab Juli gibt es für Rentnerinnen und Rentner mehr Rente

Donnerstag, den 10. April 2008

Für ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Die Renten erhöhen sich um 1,1%. Die Rentensteigerung wird ohne höhere Steuerzuschüsse und ohne Beitragserhöhungen finanziert. 

Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Rentenanpassung 2008. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bedeutet die Anpassung eine Erhöhung um 11,00 Euro. Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung 0,54 Prozent. Davor gab es drei Jahre lang gar keine Rentenerhöhung.
 
Auch Langzeitarbeitslose können zur Jahresmitte mit mehr Geld rechnen. Denn die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen. Der Regelsatz liegt derzeit bei 347 Euro monatlich und wird künftig 351 Euro betragen. Dies ist ebenfalls ein Plus 1,1 Prozent.  
 
Die Rentenentwicklung richtet sich an den Bruttolöhnen. Diese sind im vergangenen Jahr in Deutschland mit 1,4 % nur mäßig angestiegen. Dadurch hätte sich rechnerisch eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,46 Prozent ergeben.
 
Eine Ursache für die geringere Rentenerhöhung ist auch die dämpfende Wirkung des zu Altersvorsorgeanteils in der Rentenanpassungsformel (Riestertreppe). Das besagt: Die Beschäftigten wenden mehr für ihre private Altersvorsorge auf. Damit können auch die Rentenanpassungen geringer ausfallen. Diese “Riestertreppe” wird in diesem und im kommenden Jahr ausgesetzt. Deshalb fällt die Rentenanpassung höher aus.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9%. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung ist es nicht erforderlich, den Beitragssatz zu erhöhen. Allerdings wird die nach bisherigem Recht für 2011 vorgesehene Beitragssatzsenkung auf 2012 verschoben. Der Beitragssatz soll dann von derzeit 19,9% auf 19,5% sinken. Im Jahr 2013 soll er dann 19,1% erreichen.
 
Die mit dem demografischen Wandel verbundene finanzielle Belastung Jüngerer soll hierdurch begrenzt werden. Rentner können ein zuverlässiges Sicherungsniveau erwarten. Gesetzlich ist sichergestellt: Der Beitragssatz wird bis zum Jahr 2020 nicht über 20% und bis 2030 nicht über 22% steigen.

Quelle: bundesregierung.de

ASB fordert die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände

Mittwoch, den 13. Februar 2008

“Eine umfassende Beratung, die auf die Menschen zugeht, ihnen die Möglichkeiten der Unterstützung anbietet - das ist es, was die Pflegestützpunkte unserer Meinung nach leisten müssten”, fordert Gabriele Osing, Leiterin der Sozialen Dienste beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). “Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viele und oft vergebliche Behördengänge, Telefonate und schriftliche Anträge auf sich nehmen müssen, ehe sie Hilfe in Anspruch nehmen können.” Der ASB ist deshalb der Auffassung, dass die Pflegeberaterinnen und -berater über umfangreiche Kenntnisse in all jenen Leistungsbereichen verfügen müssen, deren Hilfen für die Rat suchenden Personen infrage kommen. Er verlangt daher für die Beraterinnen und Berater eine Grundqualifikation als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Außerdem kann der ASB nicht nachvollziehen, warum die wohlfahrtsverbandlichen Träger-organisationen in der Debatte um die Gestaltung und Implementierung der Pflegestützpunkte keine aktive Rolle übernehmen können bzw. dürfen oder sollen. Er plädiert für die Einbindung der Wohlfahrtsorganisationen, die seit vielen Jahren und an vielen Orten Menschen Rat erteilen, pflegen und umsorgen. Durch die Ausweitung ihres Angebots und den Aufbau von Dienstleistungszentren vor Ort können viele Pflegebedürftige auf ein zuverlässiges Versorgungsnetzwerk zurückgreifen. “Diese Erfahrung sollte beim Aufbau der Pflegestützpunkte genutzt werden”, so Gabriele Osing weiter.

Häufig ist der ASB bereits in gut geordnete und gut funktionierende Beratungsstellen eingebunden, beispielsweise in die Beratungs- und Koordinierungsstellen des Landes Rheinland-Pfalz (BeKo-Stellen) oder in die Seniorenberatung der Stadt Köln. Solche positiven Beispiele könnten richtungweisend sein für die zukünftige Gestaltung der Pflegestützpunkte, an denen sich der ASB gerne beteiligen wird.

Der ASB unterstützt das Konzept der Bundesregierung, in Pflegestützpunkten für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen umfassende Beratung anzubieten. Die Verantwortung für die Stützpunkte sollte von den Kommunen übernommen werden, weil die Beratungsleistungen für Pflegebedürftige vielfach weit über eine ausschließliche Pflegeberatung hinausgehen. Wohnberatung, Hilfe zur Pflege, Fragen zu Grundsicherung und Schwerbehinderung sind im Rahmen einer Pflegeberatung ebenso zu beachten wie die Einstufung in eine Pflegestufe, die Versorgung mit Hilfsmitteln oder die Einbindung von sozialen Diensten.

Angesichts der für Mitte der Woche geplanten Fortführung der Debatte um die Pflegeversicherung bietet der Verband den politisch Verantwortlichen daher für die weitere Entwicklung der Pflegestützpunkte an, in einem konstruktiven Dialog seine Erfahrungen und sein fachliches Wissen bei der Implementierung der Pflegestützpunkte einzubringen.

Quelle: asb.de; presseportal.de


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