Archiv der Kategorie ‘Tipps & Trends‘

Wie Pflege zuhause tatsächlich gelingt - Rettung aus Polen

Sonntag, den 4. April 2010

Andere würden es gerne tun, wissen aber nicht, wie es geht. Ein brisantes Thema wird erstmals öffentlich – es geht um die häusliche Pflege mit Unterstützung europäischer Helferinnen,  rund 100.000 aus Ost- und Mitteleuropa arbeiten bereits in Deutschland. Ohne sie ginge oft nichts mehr, sie sind der einzige Ausweg für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, dennoch steht das Ganze meistens auf wenig legalem Boden.

Der Autor Georg Neumann hat für seine Eltern die Pflege zu Hause ermöglicht und schildert zunächst die persönlichen Erfahrungen mit einer solchen Hilfe. Die Familie suchte dabei stets nach Lösungen, wie den alten Menschen umfassende Hilfe zuteil wird und sich dennoch die Belastung der Familienangehörigen, Freunde und Helfer in zumutbaren Grenzen hält. Auch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung für die an Alzheimer erkrankte Großmutter gelingt durch den liebevollen Einsatz der polnischen Frauen. 

Im zweiten Teil des Buches geht es um ganz konkrete Informationen zu den Hilfsangeboten, deren Organisation und Finanzierung sowie den rechtlichen Rahmen-bedingungen. Tipps zur häuslichen Betreuung von Demenzkranken und viele praktische Hinweise bis hin zur rechtlichen Vorsorge oder den notwendig werdenden  Heimaufenthalt runden diesen nützlichen Ratgeber ab.

Quelle:  Georg Neumann

Auf der Suche nach einem Altenheim

Sonntag, den 24. Januar 2010

Senioren und deren Angehörige wissen oft nicht, wie es bei einem Pflegefall weitergehen soll. Dem sollte man rechtzeitig vorbeugen.

Vielen ist unbekannt, wie man ein passendes Pflegeheim findet, welche Leistungen in verschiedenen Einrichtungen angeboten werden, welche Kosten auf den zu Pflegenden und dessen Angehörige zukommen und wie man beispielsweise die Qualität von Heimen überprüfen kann.

„Die neue Broschüre der Verbraucherzentralen „Wie finde ich das richtige Heim?“ gibt auf derartige Fragen eine Antwort“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Leider ist es oft so, dass Pflegebedürftige nicht immer in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. Sie stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, eine Pflegeeinrichtung zu suchen, die ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Erster Tipp dabei ist, man sollte sich einen Überblick über die Angebote verschaffen, d.h. bei den kommunalen Beratungsstellen nachfragen. Auch Pflegekassen bieten oft eine Liste von wohnortnahen Pflegeangeboten oder das Internet hält Datenbanken bereit, um Adressen von Pflegeheimen zu finden.

„Die Qualität der Heime ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl“, weiß Schmidt. Seit dem 01. Juli 2009 finden Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) statt, deren Ergebnisse bei der Auswahl helfen können. Denn jede Einrichtung muss die Ergebnisse der MDK-Prüfung gut sichtbar aushängen.

In der aktuellen Broschüre wird darauf eingegangen, wie sich die Benotung zusammensetzt und was Verbraucher in diesem Zusammenhang beachten sollten.

Die Broschüre „Wie finde ich das richtig Heim? Tipps und Auswahlkriterien“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.  

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Versandhaus Quelle vor dem Aus

Mittwoch, den 21. Oktober 2009

Was Versandhausbesteller wissen sollten Verbraucherzentrale gibt Antwort auf Fragen

Mit der Meldung des Insolvenzverwalters, dass das Quelle Versandhaus abgewickelt wird, fragen sich viele Verbraucher was zu beachten ist. Diese Nachricht bedeutet nicht, dass die Bestellungen automatisch storniert sind. Ansprechpartner für die Frage, ob bestehende Verträge erfüllt werden, ist der Insolvenzverwalter. Verbraucherschützer Joachim Geburtig gibt dazu folgende Hinweise:

Wer jetzt eine Bestellung tätigt, sollte berücksichtigen, dass im Falle eines Mangels an der Ware der Verkäufer Quelle als Ansprechpartner für die gesetzlich garantierte Gewährleistung von zwei Jahren nicht zur Verfügung steht. Im Normalfall hat der Kunde bei eventuellen Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung. Wird ein Unternehmen geschlossen, kann dieser Anspruch nicht mehr durchsetzt werden. Das stellt beim Sockenkauf sicherlich nicht das Problem dar, sollte aber bei höherwertigen Waren oder technischen Geräten beachtet werden.

Herstellergarantien bleiben von einer Insolvenz des Verkäufers unberührt, weil sich der Kunde in diesem Fall direkt an den Hersteller wenden kann. Garantien werden vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt, vor allem bei technischen Geräten. In der Garantieurkunde findet der Verbraucher die Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantieleistungen. Handelt es sich aber um eine Eigenmarken von Quelle wie zum Beispiel Privileg, wird auch hier der Ansprechpartner fehlen.

Keinesfalls sollten Zahlungen vor Auslieferung der Ware geleistet werden. Wer eine Bestellung nicht mehr ausführen lassen möchte, kann sein Widerrufsrecht nutzen. Auch ist bei einem Fernabsatzvertrag eine Rücksendung der Ware grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach deren Erhalt möglich.

Gutscheine oder Guthaben sollten Verbraucher schnellstens in Ware umsetzen. Nur solange das Versandhaus noch existiert und Ware liefert, kann man diese einlösen.

Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Quelle: Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Pflegebedürftig im Alter - Der Deutsche Ring warnt vor der Kostenfalle

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Der Deutsche Ring macht in seiner Mitteilung auf das finanzielle Risiko aufmerksam, das durch unzureichende private Pflegevorsorge entstehen kann. Kinder von Pflegebedürftigen können plötzlich ungeahnten Kosten gegenüberstehen, wenn ihr Einkommen auf einen Selbstbehalt beschränkt wird und für die Eltern Unterhalt gezahlt werden soll. Nur wer rechtzeitig finanziell vorsorgt, kann dem Alter und einem möglichen Pflegebedarf entspannt entgegensehen.

Laut Pflegestatistik variieren die anfallenden Kosten für eine vollstationäre Pflege in Pflegestufe III in den Bundesländern stark, doch das Risiko zusätzlicher Pflegekosten ist deutschlandweit grundsätzlich vorhanden. In Nordrhein-Westfalen kostet ein Heimplatz bei Pflegestufe III im Schnitt 3130 Euro monatlich. Hingegen zahlen Pflegebedürftige hierfür in Sachsen-Anhalt etwa 2250 Euro. Bei einem Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1470 Euro in Stufe III muss so ein Fehlbetrag von monatlich 780 bis 1660 Euro durch den Pflegebedürftigen aufgebracht werden. Viele Rentner können das nicht bewältigen. Und: In diese Rechnung sind individuelle Zusatzleistungen zur Krankenversorgung, Investitionskosten oder kleine private Wünsche, auf die auch im Heim niemand verzichten mag, noch nicht einbezogen. Schnell sind dann Rente oder andere eigene Mittel aufgebraucht und die Kinder stehen in der finanziellen Pflicht.

Je früher das Thema Pflegevorsorge in der Familie angegangen wird, desto besser. „Aber leider ist trotz aktueller Diskussion um die Pflegereform das Thema bisher nicht stark genug in den Köpfen verankert. Vor allem die jüngere Generation erkennt zwar die Wichtigkeit, setzt aber eher auf den Faktor Zeit und verschiebt das Handeln”, so Jörn Kunath, Spezialist für die Generation 50+ beim Deutschen Ring. Kundengespräche zeigen das immer wieder. So sei nur den wenigsten wirklich klar, dass eine Pflegebedürftigkeit mehrere Jahre andauern und hohe zusätzliche Kosten verursachen kann. In der Regel realisieren Betroffene erst im konkreten Pflegefall das Missverhältnis von Bedarf und Kosten. Wer sich dann ausschließlich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verlässt, tappt schnell in eine Kostenfalle.

Doch oft fällt das rechtzeitige Gespräch über das Thema schwer. Leitfäden und Checklisten leisten hier Unterstützung. Mit „Lass uns reden”, einem kostenlos erhältlichen Ratgeber, hilft der Deutsche Ring, einen Gesprächseinstieg zu finden. Die Broschüre kann unter Generationenstudie.de abgerufen werden. Die Seite hält weitere Informationen zum Thema „Pflegen und gepflegt werden” bereit und zeigt Möglichkeiten zur individuellen Vorsorge auf, um der Kostenfalle Pflege effektiv zu begegnen.

Quelle: achtung! kommunikation GmbH; Deutscher Ring

Thailandreise gebucht, was tun?

Dienstag, den 14. April 2009

„Urlauber, die eine Reise nach Bangkok gebucht haben und diese in den nächsten Tagen antreten wollen, können die Reise unter Berufung auf höhere Gewalt stornieren“, so die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Keinesfalls sollte man es versäumen, sich parallel dazu mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, da auch einige der Reiseveranstalter von sich aus teilweise kurzfristige Reisen storniert haben oder Umbuchungen anbieten.

Für Reisen, die erst später angetreten werden sollen, ist derzeit noch keine Aussage möglich. Ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt wird hierfür zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Frage kommen
Ein  Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt steht Pauschalreisenden immer dann zu, wenn eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar war. „Davon ist jetzt zumindest bei reinen Städtereisen nach Bangkok und in Teile der Nachbarprovinzen, für die die thailändische Regierung den Notstand ausgerufen hat, auszugehen“, so Dittrich.
Immerhin hat auch das Auswärtige Amt in Berlin auf Grund der heftigen Auseinandersetzungen seine Reisehinweise für Thailand verschärft.

Wer einen Urlaub  etwa in die Urlaubsregionen im Süden Thailands gebucht hat, wird diesen planmäßig antreten können. Auch hier empfiehlt sich eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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