Firmen- insolvenz kann Kunden teuer zu stehen kommen
Sonntag, den 3. Mai 2009Über das Vermögen der Küchen Mega Markt GmbH mit Sitz in Chemnitz wurde am 27. Februar dieses Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet. Wieder bangen sachsenweit Verbraucher um ihre Anzahlungen und um die Erfüllung der bereits abgeschlossenen Verträge. Sie suchen Rat bei der Verbraucherzentrale und wollen wissen, welche Rechte sie haben oder wie sie sich zu Schreiben, die sie vom Insolvenzverwalter erhielten, positionieren sollen.
Der Insolvenzverwalter hat ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Wahlrecht, ob noch nicht vollständig erledigte Verträge erfüllt werden oder nicht. Geschlossene Verträge werden also nicht hinfällig. Schlimmstenfalls kommen auf die Verbraucher sogar Rücktrittskosten zu, wenn sie die Erfüllung des Vertrages verweigern.
Nicht selten, so auch im Falle der Küchen Mega Markt GmbH, werden den Verbrauchern Angebote unterbreitet, den Kaufvertrag noch zu erfüllen, sofern ein Zusatzbetrag gezahlt wird. „Eine Faustregel, ob man auf derartige Angebote eingehen soll, gibt es nicht“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. „Es gilt abzuwägen zwischen dem Zusatzpreis und dem möglichen Gesamtverlust einer geleisteten Anzahlung. Außerdem sollte dann nie ohne Sicherheit, beispielsweise nicht vor Lieferung, gezahlt werden.“ Melden sich andere Möbelunternehmen beim Kunden und versprechen, dass sie den Vertrag erfüllen werden, sollten die Verbraucher unbedingt darauf achten, sich darauf nicht ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters einzulassen. Sonst könnten sie am Ende mit zwei Verträgen dastehen.
Den meisten Ärger gibt es bei Insolvenzen von Möbelhändlern nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale immer dann, wenn bereits Anzahlungen geleistet wurden. „Zwar ist es gerade im Möbelhandel üblich, dass Anzahlungen verlangt werden, verpflichtet dazu sind Verbraucher jedoch nicht“, warnt Dittrich. Von daher rät sie gerade angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage generell zur Vorsicht bei Anzahlungen ohne Sicherheiten. Möbelkäufern empfiehlt sie, das Thema Anzahlung offen in die Verkaufsgespräche einzubeziehen.
Bei individuell angefertigten Möbeln – darum handelt es sich regelmäßig auch bei Einbauküchen – kann zwar wegen des Vorleistungsaufwandes des Händlers eine höhere Anzahlung akzeptiert werden. Diese sollte jedoch keinesfalls über 20 % betragen. Die Verbraucher müssen dabei allerdings wissen, dass sie bei jeder Anzahlung zumindest das Risiko auch eines Totalverlustes dieser geleisteten Zahlungen eingehen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

