Archiv der Kategorie ‘Warnung & Schutz‘

Finanzdienstleister zahlt keine Gewinne aus

Dienstag, den 26. Januar 2010

Wirklich „geschädigt“ fühlte sich Frau L. aus Schwerin eigentlich nicht. Sie hatte - wie wohl fast jeder Einwohner der Landeshauptstadt - in ihrem Leben bereits unzählige Gewinnversprechungen erhalten - und sie stets in den Papierkorb geworfen. Doch nun erhielt sie ein Schreiben der „Dr. Böhm & Schneider Finanzdienstleistungen“, in dem es heißt: „Wir sind seit einiger Zeit dabei, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungen verschiedener Firmen bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben…Wir konnten bei der Abwicklung dieser Firmen für Sie eine angemessene Summe realisieren.“ Bei ihr ginge es um genau 946,72 Euro, die Dr. Böhm & Co von einer Firma Travelkonto 07.10280050 „erstritten“ hätten. Aus Datenschutzgründen dürfe das Konto allerdings nur noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden. Eine
persönliche Abholung sei notwendig, ein geeignetes Verkehrsmittel für Hin- und Rückfahrt werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Am 11. Januar sollte die Gewinnübergabe stattfinden.

Was Frau L. dann an jenem Tag erwartete, war nichts anderes als eine ganz normale Kaffeefahrt, an deren Ende sie keinen Euro ausgezahlt bekommen, sondern 1.499 Euro zu zahlen hatte. Erworben hat sie eine 3.199 Euro teure „Therapie“-Medizin, die durch einen Rabatt von 1.600 Euro ein echtes Schnäppchen sein sollte. Ein Glück für die Schwerinerin war, dass die Ware erst am nächsten Tag geliefert wurde und auch dann erst die Summe fällig war. Nach einer durchwachten Nacht verweigerte sie die Annahme und bewahrte sich so vor einer doppelten Schädigung.

Dazu Cornelia Nagel von der Schweriner Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale: „Bei dem Kaufvertrag, den uns die Schwerinerin vorlegte, fehlte – wie nicht selten in solchen Fällen – die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Widerrufsrechte. Er hätte also erfolgreich widerrufen werden können. Doch da es sich bei diesem Finanzdienstleister um eine Firma aus den Niederlanden handelt, wäre die Aussicht das Geld zurück zu bekommen, äußerst gering gewesen. Außerdem dürfen solche Unternehmen überhaupt keine Medikamente verkaufen. Sie hätte also nicht nur ihren Geldbeutel, sondern auch ihre Gesundheit geschädigt.“

Rat suchende Verbraucher können sich bei Fragen zu Kaffeefahrten einschließlich Widerrufsrechten an alle  Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Achtung Schweinegrippe - BfArM warnt vor gefälschten Arzneimitteln

Sonntag, den 11. Oktober 2009

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist darüber informiert worden, dass in zwei weiteren Fällen Fälschungen des verschreibungspflichtigen Arzneimittels Tamiflu® (Wirkstoff Oseltamivir) aufgedeckt wurden.

In beiden Fällen wurden die Produkte in Südkorea sichergestellt und in einem Fall über das Internet bezogen. Chemische Analysen ergaben, dass das Produkt keinen Wirkstoff bzw. statt des Wirkstoffs Oseltamivir das Antibiotikum Metronidazol enthielt. Oseltamivir (Tamiflu®) ist in der EU zur Behandlung der Grippe (Influenza) zugelassen. Wegen der Fälle von Übertragungen des Erregers der Vogelgrippe bzw. Schweinegrippe, besteht ein Anreiz, Tamiflu bzw. Fälschungen dieses Arzneimittels über unseriöse Wege zu vertreiben.

Das BfArM warnt in diesem Zusammenhang nochmals davor, Arzneimittel aus unsicheren Quellen über das Internet zu erwerben. Diese Produkte können gefälscht sein oder Inhaltsstoffe enthalten, die nicht gekennzeichnet sind. Prof. Dr. Reinhard Kurth, Leiter des BfArM: „Für den Patienten sind die geschickten Fälschungen in der Regel nicht zu erkennen. Die Einnahme von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne die vorherige Konsultation eines Arztes kann zudem wegen der fehlenden ärztlichen Kontrolle mit hohen Risiken für die Gesundheit verbunden sein.“

Quelle: bfarm.de

Verbraucherzentrale rät zu besonderer Aufmerksamkeit bei Vorkasse im Internet

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Die Angebote beim Internethändler Geiz Discount mit Sitz in der Weißeritzstraße in Dresden (geizdiscount.com) schienen verlockend: ein Plasma-Fernseher mit DVD Player für 286,00 Euro, ein Nintendo-Spielecomputer für Kinder für 96,00 Euro. Doch die Freude derjenigen Verbraucher, die diese günstigen Angebote unter geizdiscount.com gefunden und dort die entsprechenden Beträge in Vorkasse überwiesen hatten, währte nicht lange. Die Lieferung blieb aus und eine telefonische Kontaktaufnahme zur Firma ist gegenwärtig nicht mehr möglich.
 
„Das Geld wird möglicherweise verloren sein“, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Zwischenzeitlich gibt es in Internetforen gehäuft negative Berichte über das Unternehmen. „Von daher raten wir Verbrauchern stets, bei Vorkasse gegenüber Unternehmen im Internet immer sehr zurückhaltend zu sein, zumindest aber Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Zahlung über Treuhandkonto zu bevorzugen.“ Das gilt dann umso mehr, wenn man den Anbieter nicht kennt, bislang noch keine Erfahrungen in der Geschäftsabwicklung mit dem Unternehmen gemacht hat oder etwa Bewertungen in Internetforen Anlass geben, von einer Vorkassezahlung abzusehen. „Auch wenn es hundertmal gut gegangen ist“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, „sollte kein Verbraucher leichtsinnig beim Geldausgeben im Internet per Vorkasse werden, denn das beste Schnäppchen ist keins, wenn man es am Ende nicht erhält“.
 
In jedem Falle, so weist die Verbraucherzentrale abschlieĂźend hin, empfiehlt es sich, bei bestehendem Betrugsverdacht Anzeige zu erstatten und wenn im Rahmen einer Internetauktion die Ware ausbleibt, parallel dazu auch die Internetplattform, wie etwa Ebay zu informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Vorsicht vor 0900er Abzocke

Mittwoch, den 8. April 2009

Viele Verbraucher nutzen sie, die entgeltpflichtige Servicenummer, die mit 0900 beginnt und es ermöglicht, schnell und preiswert wichtige Informationen abzufragen. Dubiose Firmen locken aber mit raffinierten Argumenten, um Verbraucher zur unnötigen Inanspruchnahme einer 0900er Nummer zu bewegen. Und das auch heute noch, obwohl es erst eine Woche her ist, dass ein Gesetz zur Eindämmung unerlaubte Werbeanrufe beschlossen wurde.  Das hält unseriöse Anbieter aber nicht davon ab, weiter ihr Unwesen zu treiben. Selbst die Verbraucherzentrale selbst wird nicht ausgelassen. Wir gehen davon aus, dass unzählige Verbraucher täglich mit Gewinnversprechen zur Anwahl von teuren 0900-Nummern gelockt werden.

So erhielt die Beratungsstelle in Schwerin jetzt einen Anruf mit einer Bandansage: „Hallo, ihre Nummer wurde ausgewählt. Sie haben gewonnen. Um Ihren Gewinn zu übermitteln, benötigen wir noch einige Angaben. Bitte rufen Sie uns unter folgender Nummer an:“ Es folgte die Ansage einer teuren 0900er Nummer. Eine Rufnummernübermittlung, wie es das Gesetz jetzt vorschreibt, fand nicht statt.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, einen Rückruf vorzunehmen, denn die Minute kostet nicht nur bis zu 1,99 €. Nicht selten entstehen hohe Telefonkosten von 100 bis 800 € pro Monat, weil die Verbraucher mit unzähligen Tricks in der Leitung gehalten werden. Sei es durch unsinnige Abfragen oder angebliche Teilnahme an einem Ratespiel - die Phantasie der Anbieter ist grenzenlos.

Die Verbraucherzentrale hat umgehend die Bundesnetzagentur darĂĽber informiert und aufgefordert, die Nummer abzuschalten sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot auszusprechen. Denn eines steht fest, einen Gewinn wird es auf diese Art nicht geben.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Vorsicht Kreditkarten-Falle

Dienstag, den 11. November 2008

Bei Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion muss der Karteninhaber jeden Monat nur einen Mindestbetrag zurückführen. Viele Kreditkartenkonten werden deshalb ständig im Minus geführt. „Das wird teuer und führt im schlimmsten Fall zur Überschuldung“, warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

In den vergangenen Monaten haben Kartengesellschaften, wie zum Beispiel MasterCard oder VISA, zusammen mit Banken und Sparkassen verstärkt versucht, solche so genannten „echten“ Kreditkarten auch unter die Sachsen zu bringen. Beispielsweise wurden Karten unaufgefordert zugesandt oder in Leipzig mit großen Plakaten beworben. Hintergrund dafür ist, dass in Deutschland bisher diese Art von Kreditkarten wenig verbreitet ist. Häufiger nutzen hierzulande die Verbraucher stattdessen die Kreditkarten, bei denen der Forderungsbetrag einmal im Monat abgerechnet und vollständig vom Konto abgebucht wird. Kredit wird damit höchstens ein paar Wochen lang, nicht jedoch längerfristig gewährt.

Bei den echten Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion kann der Verbraucher wählen, ob er die Monatsrechnung sofort ganz begleichen oder auf Dauer in Raten abbezahlen möchte. Bei einer Teilzahlung müssen in der Regel monatlich nur bis 10 Prozent des Rechnungsbetrages bezahlt werden. Dieses Angebot klingt zunächst verlockend und regt zu neuen Einkäufen an. Auf die jeweils offenen Restbeträge, die dann schnell immer höher werden, fallen jedoch Zinsen an. „Abgesehen von einigen Lockvogelzinsen für den Einstieg, sind die Zinssätze für diese Kredite im Regelfall überdurchschnittlich hoch“, informiert  Hoffmann. Dazu kommt, dass der Kontostand schnell undurchsichtig wird, weil unabhängig vom Girokonto quasi ein Parallelkonto entsteht. „Wer dann gleich noch mehrere solcher Kreditkarten einsetzt, verliert ganz schnell den Überblick“, warnt Hoffmann. Wohin das führen kann, zeigt ein Blick nach den USA. Es wird befürchtet, dass sich dort an die Immobilienkrise nun die Kreditkartenkrise anschließt. Es drohen die nächsten Milliardenverluste, weil die US-Bürger auch ihre Kreditkartenschulden nicht mehr zurückzahlen können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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