Archiv der Kategorie ‘Warnung & Schutz‘

Mahnbescheid von Inkassodienst aus Eschborn

Donnerstag, den 30. Oktober 2008

Wem ein Brief von einem Inkassodienst ins Haus flattert, der bekommt meist einen gehörigen Schreck. So erging es jüngst auch einer 85-jährigen Dame aus Dresden. Die „Deutsche Inkassostelle“ aus Eschborn verlangte von ihr 93,85 € für eine angebliche Internetleistung, obwohl die Verbraucherin gar keinen Internetanschluss besitzt. Um dem Nachdruck zu verleihen, war dem Schreiben das Formular für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beigefügt. Damit dieses Muster auch den erwünschten Schreck einjagt, sind bereits die Daten der Betroffenen eingetragen. Gleichzeitig wird suggeriert, dass der Antrag bereits gestellt wurde.

„Ein solches Formular ist allerdings im Internet und in Schreibwarenläden für jeden erhältlich“, weiß Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen, „so dass die Beifügung eines derartigen Formulars überhaupt nichts darüber aussagt, ob der Antrag auch tatsächlich bei Gericht eingereicht ist.“

Immer öfter versuchen Inkassodienste durch zweifelhafte Methoden selbst unberechtigte Forderungen einzutreiben. So ist die Inkassostelle aus Eschborn den Verbraucherschützern nicht unbekannt. Bereits Anfang dieses Jahres hat die Verbraucherzentrale Sachsen vor den zweifelhaften Methoden dieses Unternehmens gewarnt. So wurde im Frühjahr versucht, durch ein Urteil des Amtsgerichts Lübeck den Eindruck zu erwecken, ihre Forderungen seien berechtigt. Tatsächlich hatte das genannte Urteil aber nichts mit den Forderungen des Inkassobüros zu tun.

„Diese Methoden dienen einzig der Einschüchterung“, informiert Scharf. „Verbraucher sollten bei Inkassoforderungen stets genau prüfen, ob sie zur Zahlung verpflichtet sind“, empfiehlt Scharf. Dazu sollten die Betroffenen in ihren Unterlagen nachsehen, ob sie eine Leistung in Anspruch genommen haben, deren Rechnung noch nicht beglichen wurde.

Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Ermittlungen gegen einen Unternehmensverbund rund um die Firma „Deutsche Inkassostelle“. Dabei geht die Justiz gegen die Hintermänner, die Betreiber so genannter Abo-Abzock-Seiten im Internet vor.

Wer unsicher ist, ob der Forderung des Inkassounternehmens ein berechtigter Zahlungsanspruch zugrunde liegt, bekommt Rat und Hilfe bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucherzentrale warnt vor Einladung der Firma “Stauffenberg Reisen”

Donnerstag, den 9. Oktober 2008

“Hermann Stauffenberg” mit einem niederländischen Postfach will Senioren übers Mitleid ködern. Die Mitleidsmasche öffnet gerade bei der älteren Generation oft die Geldbeutel. Er schreibt, dass er vor einiger Zeit einen zweiten Herzinfarkt erlitten habe und aus gesundheitlichen Gründen sein Geschäft nicht weiterführen kann. Für ihre “langjährige Treue” sollen Verbraucher belohnt werden: “Hermann Stauffenberg” will seine Ware an “lieb gewonnene Kunden und deren Gäste” verschenken, da alles andere zu viel Geld kosten würde. Am 13. 10. 2008 rollt der Bus ab Warnemünde, der die Senioren einsammeln soll, Ziel ist Lübeck.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Unternehmen in anderen Bundesländern warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig: „Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen. Am Ende zahlen die Senioren meist drauf. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren sind häufig überteuert und von geringer Qualität. Vor Ort verloste oder überreichte Reisegewinne entpuppen sich oft als Nieten und halten in den seltensten Fällen, was sie versprechen.“

Fallen Sie nicht auf die Mitleidstour rein, Stauffenberg bringt auch noch seine verstorbene Frau ins Spiel, welche sich sicherlich über die schönen Stunden mit Ihnen gefreut hätte.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Achtung - Keine Gewinnübergabe durch Firma Sparclub Reisen Ltd.

Dienstag, den 7. Oktober 2008

Unter Vortäuschung falscher Tatsachen hat sich die Firma „Sparclub Reisen Ltd.“ im Stralsunder Braugasthaus „Zum alten Fritz“ eingemietet, um angeblichen Rätselgewinnern so genannte „Gratis-Reisen“ zu übergeben. Von dieser Art von Veranstaltungen hat sich das Braugasthaus dankenswerter Weise ausdrücklich distanziert und hat deshalb die Veranstaltungen am 08. und 09.10.08 abgesagt.

Angesichts der Erfahrungen mit derartigen Unternehmen warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der in Mecklenburg und Vorpommern auch vor der Teilnahme an ähnlichen Veranstaltungen, die immer wieder angeboten werden. Für angeblich kostenlos erworbene Reisen werden hohe Beratungs- oder Vermittlungsgebühren gleich vor Ort kassiert.

Kartenlesegeräte sind im Einsatz, damit eine sofortige Zahlung ohne Rückbuchungsmöglichkeit erfolgen kann. Damit nicht genug, fordern einige Unternehmen vor Antritt der Reise hohe Kautionszahlungen, die „mit schönen Reisen“ vor Ort verrechnet werden.

Weitere Informationen zu aktuellen Gewinnspielmaschen und welche Rechte Verbraucher bei abgeschlossenen Verträgen haben, erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Gewinne vom Telefonbuchverlag?

Freitag, den 5. September 2008

„1000 EUR stehen zur Auszahlung“, lautet derzeit die Benachrichtigung, die in ganz Sachsen von „Ihr örtliches Telefonbuch“ mit Postfachanschrift eines TB- Verlages aus dem niedersächsischen Ahausen verbreitet wird.

Der Telefonbuchverlag setzt dabei offensichtlich auf die Ähnlichkeit mit dem Telefonbuch-Anbieter Das Örtliche. Von dort heißt es aber, dass man derartige Gewinnspiele, die in der Einladung auf eine Werbeverkaufsveranstaltung schließen lassen, nicht veranstalten würde.

Bleibt die Frage, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird: Woher hat dieser ominöse TB- Verlag die Anschriften der Betroffenen?

„Vielleicht“, so vermutet Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen, über die so genannte Rückwärtssuche. Viele Verbraucher haben bei ihrem Telefonanbieter dieser Suchmöglichkeit nicht widersprochen.“ Allein anhand der Telefonnummer ist dann beispielsweise über die Telefonauskunft oder im Internet unter dasoertliche.de über die Rückwärtssuche die passende Adresse zu bekommen. Über ungewollte Gewinnspielpost braucht man sich dann nicht zu wundern.

Am besten sollten Verbraucher nachträglich die Erlaubnis zur Rückwärtssuche bei der Deutschen Telekom widerrufen und sich nicht für die fragwürdige Gewinnübergabe eines falschen Telefonbuch-Verlages ködern lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

321-express.de liefert nicht und lässt Kunden warten

Montag, den 1. September 2008

Bei den Verbraucherzentralen klingelt derzeit das Telefon, an dem sich aufgebrachte Verbraucher aus dem ganzen Bundesgebiet über eine Firma Buy24 mit Sitz in Bautzen beschweren. Sie habe die Betroffenen nach Warenbestellungen auf deren Internetseite www.321-express.de hängen lassen und trotz Vorkasse nicht geliefert.

Dabei ging es beispielsweise um Fernseher, Computer oder Rundfunktechnik. Immer wieder sind die Kunden vertröstet worden mit Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässen oder mit der Rückzahlung des Geldes, wenn sie den Vertrag deshalb bereits storniert hatten. „Hier scheint Gefahr im Verzug zu sein, “ stellt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen fest. Augenblicklich kann man auch auf der Internetseite des Anbieters lesen, dass er angeblich bemüht sein will, alle Lieferungen noch auszuführen. Ob das wirklich so ist, dürfte zweifelhaft sein. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass hier auf die Schnelle viel Geld verdient werden soll. Schließlich scheint es eher undenkbar, dass bei Geräten unterschiedlichster Art stets Lieferengpässe zu verzeichnen sein sollen. Geldüberweisungen dauern nur einige Tage, so dass es auch hier keine Ausrede für ausbleibende Rückzahlungen geben dürfte.
 
Verbrauchern, die bei Käufen bei der Firma Buy24 (321-express.de) geschädigt worden sind, wird geraten, umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Unabhängig davon sollten sie nach entsprechender Fristsetzung für die Rückgabe des Geldes zügig einen Mahnbescheid oder eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen.

„Sollte allerdings eine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Insolvenz der Firma bevorstehen, haben die Verbraucher schlechte Karten und werden wohl ihr Geld nicht wiedersehen“, befürchtet Schmidt.

Auch wenn der Kauf über das Internet eine ganze Reihe Vorteile hat, bleibt doch immer ein Restrisiko bestehen, besonders bei Vorkasse. Denn da kann es eben passieren, dass man seinem Geld hinterher sieht und die Ware nicht bekommt.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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