Archiv des Tags ‘Altenheim’

Auf der Suche nach einem Altenheim

Sonntag, den 24. Januar 2010

Senioren und deren Angehörige wissen oft nicht, wie es bei einem Pflegefall weitergehen soll. Dem sollte man rechtzeitig vorbeugen.

Vielen ist unbekannt, wie man ein passendes Pflegeheim findet, welche Leistungen in verschiedenen Einrichtungen angeboten werden, welche Kosten auf den zu Pflegenden und dessen Angehörige zukommen und wie man beispielsweise die Qualität von Heimen überprüfen kann.

„Die neue Broschüre der Verbraucherzentralen „Wie finde ich das richtige Heim?“ gibt auf derartige Fragen eine Antwort“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Leider ist es oft so, dass Pflegebedürftige nicht immer in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. Sie stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, eine Pflegeeinrichtung zu suchen, die ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Erster Tipp dabei ist, man sollte sich einen Überblick über die Angebote verschaffen, d.h. bei den kommunalen Beratungsstellen nachfragen. Auch Pflegekassen bieten oft eine Liste von wohnortnahen Pflegeangeboten oder das Internet hält Datenbanken bereit, um Adressen von Pflegeheimen zu finden.

„Die Qualität der Heime ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl“, weiß Schmidt. Seit dem 01. Juli 2009 finden Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) statt, deren Ergebnisse bei der Auswahl helfen können. Denn jede Einrichtung muss die Ergebnisse der MDK-Prüfung gut sichtbar aushängen.

In der aktuellen Broschüre wird darauf eingegangen, wie sich die Benotung zusammensetzt und was Verbraucher in diesem Zusammenhang beachten sollten.

Die Broschüre „Wie finde ich das richtig Heim? Tipps und Auswahlkriterien“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.  

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Interessantes zu Altenheim und Heimverträgen

Donnerstag, den 18. September 2008

Ist ein Umzug in ein Altenheim beabsichtigt oder steht er im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zwingend an, so sind die Betroffenen und auch ihre Angehörigen oft überfordert. Neben der nicht immer ganz einfachen Suche eines geeigneten Heimes stellen sich akut Fragen bezüglich der Kosten des Heimplatzes und welche Leistungen man dafür erwarten kann.

Wenn Sie ein paar Altenheime in die engere Wahl gezogen haben, so vereinbaren Sie dort einen Gesprächs- und Besichtigungstermin und lassen Sie sich einen Vertrag aushändigen, raten die Experten der Pflegehotline der Verbraucherzentralen. Es besteht ein Anspruch auf die Aushändigung des Vertrages vor Einzug. Aus dem Vertrag können Sie dann auch die zum Beispiel die Gesamtkosten und den verbleibenden Eigenanteil ersehen wie auch die weiteren Rechte. Nur so können Sie Preis- und Leistungsvergleiche durchführen. Ideal ist es auch, wenn ein Probewohnen möglich ist. Aber beispielsweise auch das Leitbild des Heimes, das der Pflege und dem Wohnen zugrunde liegt, können Sie dem Vertrag entnehmen. Ist der Umzug ins Heim erfolgt, stellen sich oft Fragen wie: „Ist es korrekt, dass meine Mutter zwei Wochen im Krankenhaus lag und wir trotzdem das Heimentgelt weiter zahlen mussten“ oder „Kann es denn wirklich sein, dass 50,00 Euro Investitionskosten pro Tag zu zahlen sind“?

Wer Fragen rund um das Thema Heimvertrag und ambulanter Pflegedienstvertrag hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Sie erreichen die Hotline Montag und Mittwoch in der Zeit von 10 – 13 Uhr sowie am Donnerstag von 10 – 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 770 5002.

Wer Fragen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 01803 770 5001 an die Experten wenden und bei Fragen zu alternativen Wohnformen wie betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unter 1803 770 5003 Rat erhalten. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten. Die Gebühren betragen 9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunktarife können abweichen).

Wegen der großen Nachfrage wurden auch schriftliche Informationen zu den Themen erstellt, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden.

Quelle:  Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.
 

Weitere kostenlose Informationen rund um das Thema Altenheim finden sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

77-Jähriger vermisst - Polizei bittet um Mithilfe

Dienstag, den 16. September 2008

Seit den Abendstunden des 09.09.2008 wird ein 77-jähriger Mann aus Lichterfelde vermisst. Der Vermisste ist Bewohner einer Seniorenresidenz in der Beethovenstraße und ist demenzkrank. Es ist daher zu vermuten, dass der 77-Jährige in einem orientierungslosen Zustand befindet.

Der vermisste Paul Gerhard Eifler wurde durch das Pflegepersonal der Seniorenresidenz in der Beethovenstraße am 09.09.2008 gegen 22.15 Uhr bei der Polizei des Schutzbereiches Barnim als vermisst gemeldet. Der sofort eingesetzte Kriminaldienst aus Eberswalde brachte in Erfahrung, dass der Vermisste in der Zeit von 19.45 Uhr bis 21.00 Uhr eigenständig das Gelände der Seniorenresidenz verlassen hatte. Anhaltspunkte auf seinen derzeitigen Aufenthaltsort oder seine Abgangsrichtung liegen momentan nicht vor.

In den Nachstunden des gestrigen Tages wurden seitens der Polizei des Schutzbereiches Barnim umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet. Unter anderem kam ein Fährtenhund zum Einsatz. Am heutigen 10.09.2008 wurden die Suchmaßnahmen fortgesetzt. Wiederholt wurde ein Fährtenhund zum Einsatz gebracht. Ein Polizeihubschrauber unterstützte zwischenzeitlich die Suche nach dem Vermissten, welche zum jetzigen Zeitpunkt anhält.

Paul Gerhard Eifler ist 77 Jahre alt, 1,78 m groß und circa 100 kg schwer. Er ist von fülliger Gestalt und hat eine auffallend große Nase. Im Normalfall trägt der Vermisste eine Brille.
Vermutlich trägt Paul Gerhard Eifler eine blaue Sporthose und eine blaue Sportjacke mit roten Streifen auf den Ärmeln. Weiterhin trägt der Vermisste schwarze Hausschuhe.

Hinweise zum gegenwärtigen Aufenthaltsort des Vermissten oder andere sachdienlichen Hinweise bitte an die Polizeiwache in Eberswalde unter der Telefonnummer 03334/630 oder jede andere Polizeidienstelle.

Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)

Müssen Kinder immer die Heimkosten der Eltern zahlen?

Freitag, den 4. Juli 2008

Wenn Eltern ins Altenheim müssen, kommen auf die Familie neben der Sorge um die pflegebedürftigen auch finanzielle Entscheidungen zu.

Mit dem Netzwerk Pflegeberatung bieten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen den Betroffenen eine Informationsstelle für viele Fragen rund um das Thema Altenpflege.

Welche Auskünfte müssen die Kinder dem Sozialamt gegenüber geben?
Wie viel Einkommen muss den Kindern verbleiben?
Wird auch Vermögen oder Wohneigentum herangezogen?
Sind Kinder immer zu Unterhalt gegenüber ihren im Pflegeheim lebenden Eltern verpflichtet?

Generell sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Altenpflege zu bezahlen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind, das heißt wenn sie selbst über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Zu der Frage, wann das Vermögen der Kinder vom Sozialamt herangezogen werden kann, sind Gerichtsentscheidungen ergangen. Demnach müssen Angehörigen die Vermögenswerte belassen werden, die sie für eine angemessene Altersvorsorge vorgesehen haben. Was als angemessen anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Netzwerk Pflegeberatung der Verbraucherzentralen gibt zu Elternunterhalt und Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen allgemeine Informationen unter den Nummern 01803 770 500 -1 bis 3.

Anrufer erhalten zu folgenden weiteren Themen an der Pflegehotline Beratung:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unter der Telefonnummer 01803 770 500- 1
Heim- und Pflegedienstverträge unter: 01803 770 500- 2
Alternative Wohnformen: 01803 770 500- 3

Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute (deutscher Festnetzpreis, abweichender Mobilfunktarif). Die Beratung selbst ist kostenfrei. Die Telefon-Hotline ist montags und mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr, sowie donnerstags zwischen 14 und 18 Uhr erreichbar.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Weitere kostenlose Informationen rund ums Thema Altenpflege und Altenheim finden Sie auch in der Infothek vom Senioren-Kompass.

Pflegereform tritt zum Juli.2008 in Kraft

Donnerstag, den 19. Juni 2008

Die ambulanten Pflegesachleistungen werden ausgedehnt, eine ortsnahe Pflegeberatung wird organisiert und Demenzkranke können besser versorgt werden.

Erstmals seit Start der Pflegeversicherung vor 14 Jahren bekommen pflegebedürftige Menschen mehr Versorgungsleistungen, die sie bei einem ambulanten Pflegedienst abrufen können. Nach dem Motto „ambulant vor stationär“ soll damit die Basis geschaffen werden, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin zu Hause leben können. Zusätzlich werden neue Pflegestützpunkte geschaffen, die Angehörigen und Pflegebedürftige bezüglich der Organisation der Pflege beraten sollen. Alternative Wohnformen, z.B. sogenannte Pflegewohngemeinschaften werden ebenfalls ab Juli.2008 gefördert, da die Bewohner Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen können. Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf unbezahlter Freistellung von seiner Arbeit, verbunden mit einer Rückkehrgarantie auf seinen Arbeitsplatz. Die Kontrolle der Pflegedienste und Altenheime durch die Pflegekassen wird dichter und tiefgreifender. Zu guter letzt, wird der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2400 € jährlich angehoben. Menschen mit Demenz, die zwar noch keinen erheblichen Pflegebedarf, wohl aber Betreuungsbedarf haben, können diesen Betrag ausschöpfen.

Der Verein für-einander e.V. freut sich über die verbesserten Möglichkeiten, mit deren Hilfe Seniorinnen und Senioren, ihren Lebensabend auch bei Pflegebedürftigkeit sicher und gut versorgt in den eigenen vier Wänden verbringen können. Als Pflegestützpunkt in München Schwabing beraten Sie für-einander e.V. gerne, wenn Sie Fragen zur Altenpflege haben.

Quelle: fuer-einander.de; openpr.de


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