Archiv des Tags ‘Altenpflege’

Interessantes zu Altenheim und Heimverträgen

Donnerstag, den 18. September 2008

Ist ein Umzug in ein Altenheim beabsichtigt oder steht er im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zwingend an, so sind die Betroffenen und auch ihre Angehörigen oft überfordert. Neben der nicht immer ganz einfachen Suche eines geeigneten Heimes stellen sich akut Fragen bezüglich der Kosten des Heimplatzes und welche Leistungen man dafür erwarten kann.

Wenn Sie ein paar Altenheime in die engere Wahl gezogen haben, so vereinbaren Sie dort einen Gesprächs- und Besichtigungstermin und lassen Sie sich einen Vertrag aushändigen, raten die Experten der Pflegehotline der Verbraucherzentralen. Es besteht ein Anspruch auf die Aushändigung des Vertrages vor Einzug. Aus dem Vertrag können Sie dann auch die zum Beispiel die Gesamtkosten und den verbleibenden Eigenanteil ersehen wie auch die weiteren Rechte. Nur so können Sie Preis- und Leistungsvergleiche durchführen. Ideal ist es auch, wenn ein Probewohnen möglich ist. Aber beispielsweise auch das Leitbild des Heimes, das der Pflege und dem Wohnen zugrunde liegt, können Sie dem Vertrag entnehmen. Ist der Umzug ins Heim erfolgt, stellen sich oft Fragen wie: „Ist es korrekt, dass meine Mutter zwei Wochen im Krankenhaus lag und wir trotzdem das Heimentgelt weiter zahlen mussten“ oder „Kann es denn wirklich sein, dass 50,00 Euro Investitionskosten pro Tag zu zahlen sind“?

Wer Fragen rund um das Thema Heimvertrag und ambulanter Pflegedienstvertrag hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Sie erreichen die Hotline Montag und Mittwoch in der Zeit von 10 – 13 Uhr sowie am Donnerstag von 10 – 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 770 5002.

Wer Fragen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 01803 770 5001 an die Experten wenden und bei Fragen zu alternativen Wohnformen wie betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unter 1803 770 5003 Rat erhalten. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten. Die Gebühren betragen 9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunktarife können abweichen).

Wegen der großen Nachfrage wurden auch schriftliche Informationen zu den Themen erstellt, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden.

Quelle:  Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.
 

Weitere kostenlose Informationen rund um das Thema Altenheim finden sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Altenpflege zu Hause

Freitag, den 18. Juli 2008

Annähernd 500.000 Pflegebedürftige, die so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verweilen möchten, werden zurzeit bundesweit von ambulanten Pflegediensten versorgt. Zum 1. Juli 2008 wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben. Gleichzeitig legt die Pflegereform fest, dass mit den Mehreinnahmen auch Pflegedienste, die ins Haus kommen, besser finanziert werden. Wie man unter der Vielzahl der Pflegedienste den passenden Anbieter findet, welche Besonderheiten bei einer guten Altenpflege beachtet werden sollte, was bei der Vertragsgestaltung zu beachten ist und wie Angehörige und Senioren denkbare Probleme am besten lösen – darüber informiert der neuer Ratgeber „Ambulante Pflegedienste“ der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Neben der nötigen Orientierung durch den Pflegedschungel zeigt das Buch Alternativen zur häuslichen Pflege auf und beantwortet Fragen zu Haushaltshilfen aus Osteuropa. Checklisten und ein umfangreicher Adressteil runden die Neuerscheinung ab. Der Ratgeber „ambulante Pflegedienste“ ist erhältlich in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale und kostet 9,90 €. Auf Wunsch wird er auch zugesandt. Dann kommen 2,50 € Versandkosten hinzu. Zu bestellen ist er über das Servicetelefon (0381) 208 70 50.

Quelle Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Gesetzliche Neuregelungen bei Rente und Altenpflege

Freitag, den 27. Juni 2008

Im 01.07.2008 treten bedeutende Gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Die Rentensteigerung
 
Für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Rente. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Durch Aussetzen des Riesterfaktors 2008 und 2009 konnten die Renten um 1,1 statt um nur 0,46 Prozent erhöht werden. Die höheren Renten werden ohne Beitragserhöhungen und ohne Steuerzuschüsse des Bundes finanziert. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors werden 2012 und 2013 nachgeholt. Rentnerinnen und Rentner werden so angemessen am Aufschwung beteiligt.
 
Bei 1.000 Euro Rente/Monat bedeutet dies eine Steigerung von 11 Euro/Monat. Die Rentenanpassung wird auf ALG II übertragen. So können auch Langzeitarbeitslose mit mehr Geld rechnen.

Die Pflegereform
 
Die Pflegereform bringt deutliche Verbesserungen. Besonders Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten mehr Leistungen und mehr Unterstützung. Mit persönlicher Beratung und neuen Strukturen wird die Pflege stärker auf die Erfordernisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Pflegekräften ausgerichtet. Neue Qualitätsstandards und strenge Prüfungen führen zu transparenteren und besseren Pflegeleistungen.
 
So gibt es z.B. einen Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten in Zukunft kürzere Fristen. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” wird ausgebaut. Neu ist auch eine unbezahlte Pflegezeit bis zu sechs Monaten. Die finanziellen Leistungen wie Sachleistungsbeträge und Pflegegelder steigen.
 
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.
 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Ratgeber Betreutes Wohnen im Alter

Mittwoch, den 14. Mai 2008

Auch wenn die Kräfte langsam nachlassen, möchten viele ältere Menschen meist so lange wie möglich eigenständig in ihrer eigenen Wohnung leben. Wird jedoch eine ständige Pflege erforderlich, bietet sich das „Betreute Wohnen“ als zweckmäßige Wohnform an.

Hinter dem Begriff ‚betreutes Wohnen’ verbergen sich in der Praxis ganz unterschiedliche Konzepte. Gemeinsam ist allen, dass Pflegebedürftige in altengerechten Wohnungen je nach Bedarf unterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. „Betreutes Wohnen“ hilft, die Entscheidung zum betreuten Wohnen vorzubereiten und das passende Angebot auszusuchen. Auf 224 Seiten kann im Ratgeber nachgelesen werden, ob diese Wohnform im Einzelfall passt und worauf bei der Wahl einer Wohnung zu achten ist. Kosten, Leistungen, und Verträge stehen bei der Suche nach einem geeigneten Wohnsitz im Mittelpunkt. Hat man sich für das betreute Wohnen entschlossen, unterstützen zahlreiche Tipps und Checklisten Senioren und Angehörige bei der richtigen Einrichtung.

Der Ratgeber „Betreutes Wohnen“ kostet 9,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er  gegen Rechnung auch in Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Weitere kostenlose Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen finden Interessierte auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Betreutes Wohnen - Es kommt auf die richtige Versorgung an

Mittwoch, den 9. April 2008

Der Ratgeber Betreutes Wohnen der Verbraucherzentrale informiert über Konzepte und Leistungen des Betreuten Wohnens. Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Betreutes Wohnen eine umfangreiche Begleitung und Versorgung. Dies ist allerdings im Betreuten Wohnen für ältere Menschen nicht immer so vorgesehen. Welches Angebot ist das Richtige beim Wohnen mit Service? Welche kosten entstehen und wer bezahlt sie? Ist diese Wohnform überhaupt das Ideale für einen selbst oder einen Angehörigen? Der Ratgeber der Verbraucherzentralen bietet umfassende Informationen darüber, was Senioren und Angehörige über Verträge, Kosten und Leistungen wissen müssen.

Selbst wenn die eigenen Kräfte nachlassen, möchten viele ältere Menschen so lange wie möglich eigenständig in den eigenen vier Wänden leben und außerdem gut versorgt werden. Wird eine ständige Pflege und Betreuung erforderlich, bietet sich das “Betreute Wohnen” als zweckmäßige Wohnform an. Denn neben altersgerechter Einrichtung und Ausstattung der Wohnung können Eigentümer oder Mieter, je nach Bedarf, zusätzliche Pflegedienstleistungen und Serviceleistungen nutzen. Die Form des “Betreuten Wohnen” ist eine innovative Idee, die in der Erfahrung jedoch nicht immer zufrieden stellend umgesetzt wird.

Betreutes Wohnen

Der Ratgeber “Betreutes Wohnen” der Verbraucherzentralen hilft deshalb bei der Frage, welche der vielen unterstützenden Wohnformen die richtige ist. Was ist wichtig bei der Auswahl des Stadtteils und der Wohnanlage? Kosten, Leistungen und Verträge - worauf muss man achten? Welche Alternativen gibt es zum Betreuten Wohnen? Zahlreiche Tipps und Checklisten unterstützen bei der richtigen Entscheidung.

Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber “Betreutes Wohnen” kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:

Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
Tel: 0 29 62 - 90 86 47
eMail: versandservice@vzbv.de
Internet: ratgeber.vzbv.de

Quelle: vzbv.de

Weitere kostenlose Informationen zum Thema Betreutes Wohnen, kosten sowie Checklisten und Briefvorlagen finden Sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de


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