Archiv des Tags ‘Altersvorsorge’

Altersvorsorge mit der eigenen Immobilie

Freitag, den 11. April 2008

Wenn man später keine Miete zahlen muss, hat im Alter einen geringeren Geldbedarf. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie ist also wertvoller Teil der Altersvorsorge. Aus diesem Grunde will die Bundesregierung, dass die Riester-Förderung demnächst auch für Wohneigentum genutzt werden kann.
Der Staat hilft mit der Riester-Rente ferner zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu den eigenen Einzahlungen in das ausgesuchte Riesterprodukt - ob Fondssparplan, Banksparplan oder private Rentenversicherung, - gibt der Staat Geld dazu.
Auf diese Weise können sich Bürgerinnen und Bürger extra zu ihrer gesetzlichen Rente ein zweites Standbein für den Zeitraum nach ihrem Arbeitsleben aufbauen. So bleiben besonders Geringverdiener im Rentenalter unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.

Riester-Zulagen künftig auch für Wohneigentum

Die Bundesregierung will diese Fördermöglichkeiten jetzt um eine erhebliche Komponente ausdehnen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten die Regelungen der Riester-Förderung auch für den Kauf oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. Das bedeutet: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Erwerb, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses belohnt.

Damit gehören Darlehensverträge für die Kauf und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen zukünftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Dies gilt aber nur wenn die Wohnung selbst genutzt wird.

Steuervorteile durch Förderung

In der Sparphase sind die Beträge genau wie bei allen Riester-Produkten steuerfrei. Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase besteuert. Bei Vertragsschluss wird vereinbart wann die Auszahlungsphase beginnt. Sie muss aber zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. Da die Einnahmen dann zumeist geringer sind, fällt der individuelle Steuersatz niedriger aus.

Zwei Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung: Wird die Steuerschuld auf einen Schlag beglichen, müssen nur 70 statt 100 Prozent des geförderten Kapitals versteuert werden. Entscheiden sich Förderberechtigte für die nachgelagerte Besteuerung wird das geförderte Kapital über eine längere Zeitspanne (bis zu 25 Jahre) verteilt besteuert. Von der persönlichen Lage des Steuerpflichtigen hängt ab, ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist.

Auch Tilgung von Immobilienkrediten künftig gefördert

Das Eigenheim-Rentenmodell sieht zwei Förderansätze vor:

Erstens: Wer riestert und sich eine Immobilie kaufen möchte, kann sein bis dahin angespartes Vermögen vollständig dafür verwenden. Nichts anderes gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Mit einer solchen “Entnahme” kann man auch eine selbstgenutzte Wohnimmobilie entschulden. Allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt. Das bedeutet: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.

Zweitens: Der staatliche Riester-Bonus kann auch zur Abtragung eines Baudarlehens verwendet werden. Das heißt: Die staatlichen Zuschüsse fließen nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich gleichermaßen behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.

Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase wird in beiden Fällen durch die Bildung eines “Wohnförderkontos” gesichert. Die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst werden auf diesem “Konto” erfasst. Sie bilden die Grundlage für die spätere Versteuerung, die mit der vertraglich festgelegten Auszahlungsphase im Alter beginnt.

Außerdem wird auch die Wohnungsbauprämie mit der Eigenheimrente neu geregelt. Wohnungsbauprämien werden künftig nur noch gewährt, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien eingebracht wird. Auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren dürfen sie nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit auf die Anschaffung von Wohneigentum ausgerichtet.

Zusätzlicher Anreiz für Berufseinsteiger

Für unter 21-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben oder als Beamte tätig sind, gibt es künftig einen weiteren Ansporn: Sie bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 100 Euro, wenn sie fürs Alter vorsorgen.

Bereits seit dem 1. Januar 2008 ist die Riester-Förderung attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Die Beiträge in einen Riestervertrag sind zusätzlich von der Einkommensteuer befreit. Eine erhöhte Zulage von 300€ pro Jahr gibt es für Kinder die 2008 oder später geboren werden.

Mittlerweile haben über zehn Millionen Menschen einen Riestervertrag als Form der zusätzlichen Altersvorsorge ausgesucht. Damit haben sie eine Mitverantwortung für ihre Zeit als Rentenbezieher übernommen.

Quelle: bundesregierung.de

Gezielt die Rentenlücke schließen

Freitag, den 18. Januar 2008

Die staatliche Rente wird bei den meisten Menschen in Deutschland nicht mehr ausreichen, um die gewohnten Lebenshaltung auch im Alter annähernd halten und genießen zu können. Doch wie lässt sich diese Rentenlücke schließen?
 
Viele stehen ratlos vor den zahlreichen Vorsorgeangebot von Banken, Versicherern oder Fondsgesellschaften und fühlen sich überfordert, wenn es darum geht, die Weichen für ihre Zukunft zu stellen. Genau hier bietet der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Private Altersvorsorge“ Hilfe an. Die überarbeitete Neuauflage beschreibt individuelle Vorsorgestrategien und bietet eine gut gegliederte Übersicht zu den Vorsorgeprodukten: Riester-Verträge, Sparanlagen, Versicherungen, Fonds und Immobilien. So lassen sich gezielt die richtige Strategie und das passende Vorsorgeprodukt finden. Außerdem finden sich dort ganz aktuell die neuen Regeln zur Abgeltungssteuer ab 2009 und weitere Steuertipps.
 
Der neue Ratgeber „Private Altersvorsorge“ kostet 14,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Pflegenotstand - Vom Pflege- zum Sozialfall

Dienstag, den 11. Dezember 2007

Die Menschen in Deutschland sorgen laut einem Bericht der Allianz München für den Fall ihrer Pflegebedürftigkeit nur unzureichend vor. Das führt insbesondere in einigen ostdeutschen Gemeinden zu starken Belastungen der Haushalte. Experten sagen zudem einen steigenden Pflegekräftemangel voraus. Daran wird sich auch durch die aktuelle Reform der Pflegeversicherung nichts ändern.

Weniger als die Hälfte der Bevölkerung (43 Prozent) legen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit finanzielle Reserven an. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des “Allianz Pflegenotstandsbericht 2020″, mit dem die Allianz den Blick in die nahe Zukunft der Pflege in Deutschland wagt. Dafür hat die Allianz im August 2007 bundesweit 4.800 Personen zu ihrer Pflegevorsorge befragen lassen und diese Ergebnisse mit demografischen Daten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung verknüpft.

Der wachsende Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird in den kommenden Jahrzehnten zu einem drastischen Anstieg der Ausgaben in der Pflegeversicherung führen. Im Jahre 2020 sollen knapp sechs Millionen Menschen über 80 Jahre in Deutschland leben, für das Jahr 2050 werden zehn Millionen prognostiziert. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis dahin verdoppelt haben. “Das Bewusstsein für die Brisanz des Themas Pflege ist vielfach noch unterentwickelt”, warnt Wilfried Johannßen, Vorstand der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG. “Es muss verhindert werden, dass eines Tages Pflegebedürftigkeit beinahe selbstverständlich mit dem Angewiesensein auf Sozialhilfe gleichgesetzt wird. Schließlich wurde die soziale Pflegeversicherung zur Anerkennung des Pflegefallrisikos als allgemeines Lebensrisiko eingeführt und soll damit pflegebedürftige Menschen vor der Sozialhilfe bewahren”.

Das höchste Risiko werden laut Pflegenotstandsbericht im Jahr 2020 vor allem die Menschen tragen, die bereits heute 60 Jahre und älter sind. Bei ihnen steigt die Wahrscheinlichkeit, zum Pflegefall zu werden, mit jedem Lebensjahr drastisch an. Besorgniserregend ist, dass nur jeder Dritte in dieser Gruppe sagt, er habe für den Pflegefall vorgesorgt. Während die Bundesbürger in West- und Süddeutschland vergleichsweise gut vorsorgen, vernachlässigen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern viele Menschen die finanzielle Vorsorge für die Pflege. Dabei tragen die älteren Menschen in Ostdeutschland mit der Verschlechterung ihrer Lebenssituation zusätzlich bereits die Folgen von Geburtenrückgang und Abwanderung.

Eine Verschärfung der Pflegesituation in Deutschland ist durch einen Mangel an Pflegekräften zu erwarten. “In Ostdeutschland verschlechtert sich die Lebenssituation älterer Menschen schon heute. Dort findet der prognostizierte demografische Wandel bereits statt ” warnt Marie-Luise Müller, Präsidentin des Deutschen Pflegerates. “Um dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzusteuern, muss sich die Anzahl der Ausbildungsplätze am zukünftigen Bedarf orientieren und nicht an den aktuellen Krankenhausbudgets”.

Erhebliche Finanzierungslücken

Der Pflegekräftemangel erhöht letztlich auch die Finanzierungslast der Pflege. “Solange jedoch keine grundlegende Reform durchgeführt wird, ist die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zukunftsfest”, stellt Wilfried Johannßen fest. “Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung nie als Vollkasko-Schutz konzipiert war, wird sie von den meisten Bundesbürgern als alleinige Absicherung im Pflegefall gesehen”. Dabei betrug der Pflegeaufwand des Jahres 2006 einschließlich der Selbstbeteiligung in der stationären Pflege über 26 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2020 werden die Gesamtausgaben um etwa 40 Prozent auf 37 Milliarden Euro wachsen. Betrachtet man die Aufteilung der Kosten auf gesetzliche Pflegeversicherung und Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen, so wird deutlich, dass die so genannte Pflegelücke immer größer wird. Es steigt also der Anteil der Ausgaben, der nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird.

Die professionelle Pflege eines Schwerstpflegebedürftigen, der rund um die Uhr betreut werden muss, kostet ungefähr 3.360 Euro. Von der Pflichtversicherung erhält der Pflegebedürftige maximal 1.432 Euro, den Rest muss der Patient auf jeden Fall selbst bezahlen. Bei einer gesetzlichen Durchschnittsrente für einen Mann von derzeit etwa 1.000 Euro bleibt bei Pflegestufe III eine Differenz von monatlich gut 900 Euro, sofern keine weiteren Rücklagen bestehen.

Gerade in einigen ostdeutschen Regionen verschärft sich die Situation dadurch, dass viele Menschen im Pflegefall mit hoher Wahrscheinlichkeit sozialhilfeabhängig werden und somit die Haushalte der Gemeinden belasten. Da junge, arbeitsfähige Menschen hier rar sind, ist heute schon absehbar, dass die Gemeinden durch Sozialhilfeverpflichtungen für Ruheständler in Not geraten. Der Finanzierungsbedarf aufgrund des Pflegenotstands ist hier deshalb besonders hoch.

Ohne Kapitaldeckung keine echte Pflegereform

“Die Politik hat sich mit der aktuellen Pflegereform ihrer Pflicht zum Handeln noch nicht entledigt, denn sie löst die Finanzierungsprobleme der sozialen Pflegeversicherung nicht, sondern verschiebt sie nur in die Zukunft”, sagt Wilfried Johannßen. “Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch langfristig zu bezahlbaren Beiträgen gewährleisten zu können, bedarf es eines Schwenks von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckung”. Zudem sollten die privaten Haushalte rechtzeitig wissen, was sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung letztlich erwarten können. “Die Menschen, die im Alter abgesichert sein wollen, sollen ihr Vorsorgeverhalten rechtzeitig darauf einrichten können” so Johannßen.

Den ausführlichen Pflegenotstandsbericht 2020 finden Sie im Internet unter www.allianz.de

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Quelle: Allianz Deutschland AG; presseportal.de

Altersvorsorge - Rentenkassen wieder gut gefüllt

Freitag, den 23. November 2007

Gute Nachricht für die gesetzliche Rente: Die gute Konjunktur schlägt sich erfolgreich auf die Rentenkasse nieder. Auch die heutigen Renterinnen und Rentner sowie hunderttausende Beitragszahlende trugen zu dieser positiven Entwicklung bei. Die Rücklagen der Deutschen Rentenversicherung erhöhen sich für 2007.

Dennoch muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung erst einmal auf dem heutigen Stand bleiben.

Diese Entwicklungen gehen aus dem Rentenversicherungsbericht 2007 hervor, dessen Entwurf das Bundeskabinett heute verabschiedete. Der Bericht informiert über die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung in den künftigen 15 Kalenderjahren.

Wichtigste Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts

Für das Jahresende 2007 rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit einer Rücklage von 11,5 Milliarden Euro. Ende 2006 betrug sie noch 9,7 Milliarden Euro. Die 1,8 Milliarden Euro mehr in der Kasse bedeuten eine Rücklage von 0,72 Monatsausgaben. Das sind mehr als die erforderlichen 20 Prozent einer Monatsausgabe. In den vergangen Jahren war oft dieser Betrag nicht sichergestellt.

Der Zuwachs kommt nicht nur aus der anhaltend positven konjunkturellen Entwicklung. Auch die Anhebung des Beitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent zum 1. Januar 2007 trug dazu bei.

Der Beitragssatz bleibt dennoch bis zum Jahr 2010 bei 19,9 Prozent stabil. Im Jahr 2011 kann er nach den derzeitigen Berechnungen wieder sinken - auf 19,4 Prozent. Dann nämlich wird der obere Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben erreicht.

Der Beitragssatz darf bis zum Jahr 2020 einen Wert von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 einen Wert von 22 Prozent nicht übersteigen.

Das Rentenniveau - also das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten - liegt bis 2020 bei mindestens 46 Prozent und darf bis zum Jahr 2030 einen Wert von 43 Prozent nicht unterschreiten.

Mehr Rentenbezieher

Am 1. Juli 2006 zahlte die Deutschen Rentenversicherung fast 24,5 Millionen Renten an gut 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Im Jahr 2006 überstieg die Zahl derjenigen, die erstmals eine Rente bezogen, die Zahl derer, die keine Renten mehr bezogen. Eine große Herausforderung für die gesetzliche Rente.

Hinzu kamen die Besonderheiten in Ostdeutschland. Männer aus den neuen Bundesländern hatten 2006 durchschnittlich 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung. Das sind fünf Jahre mehr als die Beitragszeiten westdeutscher Männer. Die durchschnittlichen rentenrechtlichen Zeiten bei den Frauen lagen im Osten sogar um über elf Jahre höher als in den alten Ländern. Frauen im Westen kamen auf durchschnittlich 26,1 Jahre Beitragsjahre gegenüber 37,4 Jahren für Frauen aus dem Osten.

Von den 243,1 Milliarden Euro Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung in 2006 kamen 74,3 Prozent aus Beitragsmitteln, 25,2 Prozent waren Bundeszuschüsse. Die 235,5 Milliarden Euro Gesamtausgaben wurden zu 90,2 Prozent für die Auszahlung von Renten aufgewendet.

Guter Lebensstandard auch im Alter

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Ziel der Bundesregierung ist, die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und langfristig zu sichern. Dazu sind mit den Beschlüssen zur Rente mit 67 die notwenigen Grundlagen geschaffen worden.

Dennoch werden die betriebliche Altersversorgung und private Zusatzvorsorge immer wichtiger. Vor allem dann, wenn die Menschen ihren Lebenssstandard des Erwerbslebens halten wollen.

Die Bundesregierung fördert deshalb private Vorsorge mit Steuerbefreiungen und staatlichen Zulagen. So fallen auch zukünftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Beiträge zur Betriebsrente an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Bisher war die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet.

Und die private Vorsorge über die Riester-Rente ist eine Erfolgsgeschichte. Im dritten Quartal dieses Jahres haben sich mehr als 635.000 Frauen und Männer zum Abschluss einer Riester-Rente entschlossen. Damit ist mit nunmehr 9,7 Millionen Verträgen bereits jetzt die 10-Millionen-Grenze in Reichweite.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung  

Betriebliche Altersvorsorge - Neuer Schub

Mittwoch, den 19. September 2007

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.
Diesem Zweck dient auch die zweite wichtige Weichenstellung, die die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung - arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar, also sicher. Das hilft dabei, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. Und es ist besonders für junge Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll behalten.

Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge ist seit 2002 auf einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenanwartschaft - das entspricht schon rund 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daneben wurden bislang circa 8,5 Millionen Verträge über Riester-Renten abgeschlossen. Neuen Untersuchungen zufolge beruht die positive Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf der Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung. Allerdings hatte sich dieses Wachstum zuletzt merklich abgeschwächt, was im Wesentlichen mit dem bisher vorgesehenen Wegfall der Beitragsfreiheit zusammengehangen haben dürfte.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Allerdings kann langfristig der gewohnte und gewollte Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher betrieblicher bzw. privater Altersvorsorge gesichert werden. Ziel der Bundesregierung ist deshalb eine möglichst flächendeckende Verbreitung der ergänzenden Alterssicherung - betrieblich, privat, oder am besten auf beiden Wegen zusammen. Diese Verbreitung ist eine Daueraufgabe, die sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen braucht. Der Gesetzentwurf erhält und stärkt diese Rahmenbedingungen.
Zusätzlich wird ab 2008 die private Riester-Rente verbessert. Hier steigen im nächsten Jahr turnusgemäß die Zulagen und Steuervorteile. Außerdem wird der Staat für ab 2008 geborene Kinder eine auf 300 Euro erhöhte Zulage gewähren. Und alle direkt Förderberechtigten unter 21 Jahren sollen bei Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro erhalten. Dieser “Berufseinsteiger-Bonus” und die erhöhte Kinderzulage werden in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.

Quelle: bmas.de 


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