Auf Betriebsrenten fallen auch zukünftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Bisher war die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet. Das Bundeskabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Seit der Rentenreform 2001 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Teile des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden. Dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Millionen von Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren hiervon Gebrauch gemacht.
Aufwärtstrend bei der zusätzlichen Altersvorsorge
Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Anwartschaft auf eine betriebliche Rente. Dies entspricht rund 65 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Gleichzeitig sparen bislang bereits rund 8,5 Millionen Menschen mit einem privaten Riester-Renten-Vertrag für eine ergänzende Altersvorsorge.
Diese positive Entwicklung ist in erster Linie auf die steuer- und beitragsfreie Entgeltumwandlung zurĂĽckzufĂĽhren. Das haben Untersuchungen gezeigt. Daher wird dieses Verfahren auch weiter fortgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jetzt Planungssicherheit.
Trotz Kindererziehung gehen erworbene Anwartschaften nicht verloren
Zugleich sieht das Gesetz auch die Absenkung der Altersgrenze von 30 auf 25 Jahre vor, ab der die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften auf Betriebsrenten nicht mehr verfallen.
Diese Regelung stärkt insbesondere die Alterssicherung von Frauen. Wegen der Erziehung von Kindern unterbrechen sie oftmals ihre Erwerbstätigkeit vor dem 30. Lebensjahr. Nach bisheriger Regelung trat die Unverfallbarkeit aber frühestens nach Vollendung des 30. Lebensjahres ein. Erworbene Anwartschaft auf eine Betriebsrente ging so verloren. Ziel ist es jedoch, diese zu erhalten.
Mit der Absenkung auf das 25. Lebensjahr unterstreicht die Bundesregierung die Notwendigkeit, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen.
Am eingeschlagenen Weg festhalten
Die zusätzliche Altersvorsorge ist auf einem guten Weg. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Daneben werden die betriebliche und private Altersvorsorge immer wichtiger für die Bürgerinnen und Bürger, um den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten.
Der Staat hilft beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervergünstigungen.
Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern die Initiative “Altersvorsorge macht Schule” gestartet. Mit ihr sollen Interessierte fit gemacht werden fĂĽr eine zusätzliche Altervorsorge. In Kursen an bundesweit mehr als 500 Volkshochschulen vermitteln erfahrene Berater der Deutschen Rentenversicherung das entsprechende Know-how rund um die ergänzende Altersvorsorge.
Quelle: bundesregierung.de Â