Archiv des Tags ‘Angehörige’

Den richtigen Pflegedienst finden

Donnerstag, den 2. April 2009

Wie findet man den passenden Pflegdienst? Was ist bei einer gegenwärtiger Pflegebedürftigkeit zu beachten, wie muss ein Pflegevertrag aussehen, wie können die Pflegeleistungen abgerechnet werden? Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen unterstützt Angehörige, Senioren und Pflegebedürftige bei all diesen Fragen.

Ambulante Pflegedienste

Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause führen, das wünschen sich die meisten Menschen. Hilfe durch ambulante Pflegedienste ist dabei vielfach unentbehrlich. Jedes Jahr steigt die Zahl derer, die von mobilen Diensten betreut werden und dazu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Pflegedienste haben sich in den letzten 10 Jahren zu einem immer wichtiger werdenden Teil des Gesundheitswesens in Deutschland entwickelt. Allein im Bereich der Pflegeversicherung wurden 2007 rund 500.000 Menschen von ambulanten Pflegediensten betreut. Jedes Jahr steigt diese Zahl um etwa weitere 10.000 Personen an.

Welche Eigenschaften müssen bei einer sehr guten Pflegequalität beachtet werden und worauf muss man unbedingt bei der Vertragsgestaltung achten? Wie Angehörige, Senioren und Pflegebedürftige all diese Probleme am besten lösen können - darüber informiert der neuer Ratgeber “Ambulante Pflegedienste” der Verbraucherzentralen.

Neben der nötigen Information durch den Pflegedschungel zeigt das Buch Alternativen zur häuslichen Altenpflege auf und gibt Tipps zum Umgang mit Krankenkassen. Checklisten und ein umfangreicher Adressteil runden die Neuerscheinung ab.

Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber “Ambulante Pflegedienste” kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:

Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg

Tel: 0 29 62 - 90 86 47
Fax: 0 29 62 - 90 86 49
eMail: versandservice@vzbv.de
Internet: www.ratgeber.vzbv.de
Link zum Buch: Ambulante Pflegedienste

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Weitere kostenlose Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen finden Sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Betreutes Wohnen - Es kommt auf die richtige Versorgung an

Mittwoch, den 9. April 2008

Der Ratgeber Betreutes Wohnen der Verbraucherzentrale informiert über Konzepte und Leistungen des Betreuten Wohnens. Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Betreutes Wohnen eine umfangreiche Begleitung und Versorgung. Dies ist allerdings im Betreuten Wohnen für ältere Menschen nicht immer so vorgesehen. Welches Angebot ist das Richtige beim Wohnen mit Service? Welche kosten entstehen und wer bezahlt sie? Ist diese Wohnform überhaupt das Ideale für einen selbst oder einen Angehörigen? Der Ratgeber der Verbraucherzentralen bietet umfassende Informationen darüber, was Senioren und Angehörige über Verträge, Kosten und Leistungen wissen müssen.

Selbst wenn die eigenen Kräfte nachlassen, möchten viele ältere Menschen so lange wie möglich eigenständig in den eigenen vier Wänden leben und außerdem gut versorgt werden. Wird eine ständige Pflege und Betreuung erforderlich, bietet sich das “Betreute Wohnen” als zweckmäßige Wohnform an. Denn neben altersgerechter Einrichtung und Ausstattung der Wohnung können Eigentümer oder Mieter, je nach Bedarf, zusätzliche Pflegedienstleistungen und Serviceleistungen nutzen. Die Form des “Betreuten Wohnen” ist eine innovative Idee, die in der Erfahrung jedoch nicht immer zufrieden stellend umgesetzt wird.

Betreutes Wohnen

Der Ratgeber “Betreutes Wohnen” der Verbraucherzentralen hilft deshalb bei der Frage, welche der vielen unterstützenden Wohnformen die richtige ist. Was ist wichtig bei der Auswahl des Stadtteils und der Wohnanlage? Kosten, Leistungen und Verträge - worauf muss man achten? Welche Alternativen gibt es zum Betreuten Wohnen? Zahlreiche Tipps und Checklisten unterstützen bei der richtigen Entscheidung.

Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber “Betreutes Wohnen” kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:

Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
Tel: 0 29 62 - 90 86 47
eMail: versandservice@vzbv.de
Internet: ratgeber.vzbv.de

Quelle: vzbv.de

Weitere kostenlose Informationen zum Thema Betreutes Wohnen, kosten sowie Checklisten und Briefvorlagen finden Sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Mehr Rechte für Pflegebedürftige

Dienstag, den 22. Januar 2008

Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der Gesetzentwurf der Pflegereform enthält positive Ansätze, es gibt allerdings in einer Reihe von Punkten beträchtlichen Nachbesserungsbedarf. Der SoVD hält jährliche Kontrollen von ambulanten Pflegediensten und Altenheimen für unverzichtbar. Kontrollen im Drei-Jahres-Rhythmus, wie sie die Pflegereform vorsieht, sind viel zu wenig. Außerdem müssen Kontrollen generell unangemeldet erfolgen.

Es ist überfällig, dass die Qualitätsberichte über Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in verständlicher Form veröffentlicht werden. Der SoVD kritisiert, dass den Pflegeanbietern ein Mitentscheidungsrecht über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte eingeräumt werden soll. Der SoVD fordern Transparenz ohne wenn und aber.
Die Pflegebedürftigen müssen ein Mitentscheidungsrecht bei der Festlegung der Qualitätsmaßstäbe der Pflege erhalten. Sie müssen gleichrangig mitentscheiden können, wenn die Qualitätsmaßstäbe von Pflegekassen, Anbietern und Kommunen festgelegt werden.

Die Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige muss dringend verbessert werden. Die Pflegestützpunkte sind hierfür der richtige Ansatz. Der SoVD fordert aber die Unabhängigkeit der Pflegestützpunkte und der Pflegeberater. Ihre Beratung darf nicht von den Interessen eines Kostenträgers oder Leistungserbringers beeinflusst werden. Mit dem Gutschein-Modell wird der dringend nötige Aufbau von Beratungsstellen nicht erreicht.

Mit der Einführung der Pflegezeit erhalten berufstätige Pflegebedürftige erstmals einen Rechtsanspruch auf eine befristete Freistellung von der Arbeit. Damit wird eine Regelung umgesetzt, für die sich der SoVD mit detaillierten Vorschlägen eingesetzt hat. Es ist allerdings ein Manko, dass die Pflegezeit nur für Firmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten gelten soll. Damit bleiben sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außen vor. Es gibt keinerlei Grund für eine solch weitreichende Ausnahmeregelung. Auch bei der Elternzeit gibt es keine Einschränkung nach Betriebsgröße. Der SoVD fordert, dass die Pflegezeit bedingungslos für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten muss.

Quelle: SoVD-Bundesverband; presseportal.de

Unterstützung für pflegende Angehörige

Freitag, den 25. Mai 2007

Wie können Politik, Unternehmen und Pflegenetzwerke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege unterstützen? Mit dieser Frage beschäftigte sich eine Fachtagung, deren Ergebnisse jetzt in Form einer Dokumentation vorliegen, wie Familienministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. „Familien- und Personalpolitik müssen sich der Herausforderung stellen, dass die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit für immer mehr Beschäftigte und Betriebe zum wichtigen Thema wird“, sagte die Ministerin.

Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie zur „Familienpflege und Erwerbstätigkeit“ des Instituts für Soziologie der Universität Mainz belegt nach Angaben der Ministerin, dass Erwerbstätige mit Pflegeverpflichtungen die an sie gestellten beruflichen, pflegerischen und familiären Anforderungen häufig nur unter Einsatz aller physischen und psychischen Kräfte bewältigen könnten. Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seien daher dringend geboten und müssten gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Pflegediensten erbracht werden. Die Studie habe gezeigt, dass Betriebe zwar beginnen, sich mit dem Thema der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege auseinanderzusetzen, aber noch weit davon entfernt seien, konkrete Maßnahmen und Angebote zu entwickeln. Bei diesem Thema werde eher langfristig gedacht, sagte Dreyer.

Wichtigstes Instrument zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege seien flexible Arbeitszeiten. Die Erwerbstätigkeit wegen der Pflege aufzugeben, sei für die meisten Beschäftigten keine Alternative. Die Erwerbstätigkeit stelle sogar häufig einen wichtigen Ausgleich zur Pflege dar. Daher sei es wichtig, den pflegenden Angehörigen beides zu ermöglichen und ihnen nach Ende der Pflegetätigkeit wieder die Rückkehr in den Beruf zu eröffnen. Eine Schlüsselrolle bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege nähmen vor allem die Führungskräfte in einem Betrieb ein, so die Ministerin. Wichtig sei, dass in einem Betrieb insgesamt eine familienfreundliche Kultur herrsche, in der Menschen Raum für ihre familiären Aufgaben gelassen werde. „Es gibt bereits ermutigende Beispiele von Betrieben, die eine familienfreundliche Unternehmenskultur praktizieren“, sagte die Ministerin. Zu notwendigen Maßnahmen in Betrieben zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben gehören beispielsweise die Hilfe bei der Suche nach Pflegeplätzen oder häuslicher Unterstützung, Teilzeitmodelle oder Seminare zum Thema ‚Vereinbarkeit von Pflege und Beruf’’.

„Wir sind mit dem Audit berufundfamilie® der gemeinnützigen Hertiestiftung und den Regionalkonferenzen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf einem guten Weg, unterschiedliche und betriebsangepasste Lösungen zu entwickeln, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser zu vereinbaren helfen“, so die Ministerin. Zurzeit nehme Rheinland-Pfalz mit etwa 80 auditierten Betrieben bundesweit eine Spitzenposition ein. „Aber wir wollen uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen, sondern gemeinsam mit der Wirtschaft noch mehr Familienfreundlichkeit in rheinland-pfälzischen Betrieben verwirklichen“, unterstrich Malu Dreyer.

Quelle: masfg.rlp.de

Studie über pflegende Angehörige

Sonntag, den 20. Mai 2007

Bremen - Die gesundheitspolitische Forderung ist klar: ambulant statt stationär. So wird auch bei Schwerstpflegebedürftigen vermehrt auf pflegende Angehörige und High-Tech Home Care (HTHC) gesetzt. Mit dem fast unerforschten Bereich der häuslichen Pflege bei Patienten, die in ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten bis hin zur Ausbildung eines Wachkomas sehr stark eingeschränkt sind, beschäftigt sich Dr. Julia Lademann in ihrer Dissertation. Das Fazit: medizinisch-technische Geräte müssen an die Nutzer angepasst sein und professionelle Pflegedienste sollten sich mehr auf beratende und organisierende Tätigkeiten konzentrieren.

Die Wissenschaftlerin vom Institut für Public Health und Pflegeforschung, Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaft, der Universität Bremen legte den Fokus der qualitativen Studie auf die pflegenden Angehörigen. Diese sind sowohl Nutzer als auch Leistungserbringer im System. Sie bedienen medizinisch-technische Geräte, ohne die die Pflegebedürftigen nicht überleben können. Dabei eignen sie sich im Umgang mit den Apparaten ein Expertenwissen an. Hilfsmittel werden vor allem dann als nützlich eingeschätzt, wenn sie ihre Funktion sicher erfüllen und gut in den Alltag integriert werden können. Mit dem Wissen, dass die subjektiv eingeschätzte Nützlichkeit der Apparate für die Pflegenden den gleichen Stellenwert hat, wie der medizinische Nutzen, können in Zukunft Hilfsmittel besser den Nutzern angepasst werden. Die Erfahrungen der Pflegenden sind eine wertvolle Hilfe beim Anpassen der Geräte an den Bedarf und den Alltag der Intensivpflegebedürftigen.

In der häuslichen Pflege von Schwerstpflegebedürftigen leisten die Angehörigen zumeist eine Rund-um-die-Uhr-Pflege. Professionelle Pflegekräfte sollen sie dabei unterstützen und entlasten. In der Realität entsteht allerdings eine Konkurrenzsituation, da sich die Angehörigen zu Experten in der Versorgung ihrer Pflegebedürftigen entwickeln. Deshalb wird in der Studie auf neue Aufgaben der professionellen Pflege hingewiesen. Die Gesundheitswissenschaftlerin empfiehlt professionellen Pflegediensten Schulungs- und Beratungskompetenzen zu entwickeln und Management-, Organisations- und Koordinationsaufgaben zu übernehmen. So können die Angehörigen, die in der häuslichen Pflege die meiste Arbeit übernehmen, wirklich unterstützt werden. Auch der Empowerment-Ansatz, d.h. die Stärkung des Selbstbestimmungsvermögens auf Seiten der pflegenden Angehörigen, kann von den Professionellen noch wesentlich gezielter aufgegriffen werden.

High-Tech Home Care wird durch die zunehmende Ambulantisierung und den technischen Fortschritt im Gesundheitssystem an Bedeutung gewinnen. Die bundesdeutsche Pionierarbeit von Julia Lademann will Ansatzpunkte liefern, um die derzeitige Versorgungssituation im HTHC-Bereich zu optimieren. Die von Professor Petra Kolip betreute Studie wird Ende Mai im Huber-Verlag unter dem Titel „Intensivstation zu Hause. Pflegende Angehörige in High-Tech Home Care“ erscheinen.

Quelle: carelounge.de
Universität Bremen
Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften
Institut für Public Health und Pflegeforschung
Dr. P.H. Julia Lademann
public-health.uni-bremen.de


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