Archiv des Tags ‘Gewinne’

Finanzdienstleister zahlt keine Gewinne aus

Dienstag, den 26. Januar 2010

Wirklich „geschädigt“ fühlte sich Frau L. aus Schwerin eigentlich nicht. Sie hatte - wie wohl fast jeder Einwohner der Landeshauptstadt - in ihrem Leben bereits unzählige Gewinnversprechungen erhalten - und sie stets in den Papierkorb geworfen. Doch nun erhielt sie ein Schreiben der „Dr. Böhm & Schneider Finanzdienstleistungen“, in dem es heißt: „Wir sind seit einiger Zeit dabei, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungen verschiedener Firmen bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben…Wir konnten bei der Abwicklung dieser Firmen für Sie eine angemessene Summe realisieren.“ Bei ihr ginge es um genau 946,72 Euro, die Dr. Böhm & Co von einer Firma Travelkonto 07.10280050 „erstritten“ hätten. Aus Datenschutzgründen dürfe das Konto allerdings nur noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden. Eine
persönliche Abholung sei notwendig, ein geeignetes Verkehrsmittel für Hin- und Rückfahrt werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Am 11. Januar sollte die Gewinnübergabe stattfinden.

Was Frau L. dann an jenem Tag erwartete, war nichts anderes als eine ganz normale Kaffeefahrt, an deren Ende sie keinen Euro ausgezahlt bekommen, sondern 1.499 Euro zu zahlen hatte. Erworben hat sie eine 3.199 Euro teure „Therapie“-Medizin, die durch einen Rabatt von 1.600 Euro ein echtes Schnäppchen sein sollte. Ein Glück für die Schwerinerin war, dass die Ware erst am nächsten Tag geliefert wurde und auch dann erst die Summe fällig war. Nach einer durchwachten Nacht verweigerte sie die Annahme und bewahrte sich so vor einer doppelten Schädigung.

Dazu Cornelia Nagel von der Schweriner Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale: „Bei dem Kaufvertrag, den uns die Schwerinerin vorlegte, fehlte – wie nicht selten in solchen Fällen – die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Widerrufsrechte. Er hätte also erfolgreich widerrufen werden können. Doch da es sich bei diesem Finanzdienstleister um eine Firma aus den Niederlanden handelt, wäre die Aussicht das Geld zurück zu bekommen, äußerst gering gewesen. Außerdem dürfen solche Unternehmen überhaupt keine Medikamente verkaufen. Sie hätte also nicht nur ihren Geldbeutel, sondern auch ihre Gesundheit geschädigt.“

Rat suchende Verbraucher können sich bei Fragen zu Kaffeefahrten einschließlich Widerrufsrechten an alle  Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Verbraucherzentrale warnt vor Einladung der Firma “Stauffenberg Reisen”

Donnerstag, den 9. Oktober 2008

“Hermann Stauffenberg” mit einem niederländischen Postfach will Senioren übers Mitleid ködern. Die Mitleidsmasche öffnet gerade bei der älteren Generation oft die Geldbeutel. Er schreibt, dass er vor einiger Zeit einen zweiten Herzinfarkt erlitten habe und aus gesundheitlichen Gründen sein Geschäft nicht weiterführen kann. Für ihre “langjährige Treue” sollen Verbraucher belohnt werden: “Hermann Stauffenberg” will seine Ware an “lieb gewonnene Kunden und deren Gäste” verschenken, da alles andere zu viel Geld kosten würde. Am 13. 10. 2008 rollt der Bus ab Warnemünde, der die Senioren einsammeln soll, Ziel ist Lübeck.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Unternehmen in anderen Bundesländern warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig: „Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen. Am Ende zahlen die Senioren meist drauf. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren sind häufig überteuert und von geringer Qualität. Vor Ort verloste oder überreichte Reisegewinne entpuppen sich oft als Nieten und halten in den seltensten Fällen, was sie versprechen.“

Fallen Sie nicht auf die Mitleidstour rein, Stauffenberg bringt auch noch seine verstorbene Frau ins Spiel, welche sich sicherlich über die schönen Stunden mit Ihnen gefreut hätte.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Achtung - Keine Gewinnübergabe durch Firma Sparclub Reisen Ltd.

Dienstag, den 7. Oktober 2008

Unter Vortäuschung falscher Tatsachen hat sich die Firma „Sparclub Reisen Ltd.“ im Stralsunder Braugasthaus „Zum alten Fritz“ eingemietet, um angeblichen Rätselgewinnern so genannte „Gratis-Reisen“ zu übergeben. Von dieser Art von Veranstaltungen hat sich das Braugasthaus dankenswerter Weise ausdrücklich distanziert und hat deshalb die Veranstaltungen am 08. und 09.10.08 abgesagt.

Angesichts der Erfahrungen mit derartigen Unternehmen warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der in Mecklenburg und Vorpommern auch vor der Teilnahme an ähnlichen Veranstaltungen, die immer wieder angeboten werden. Für angeblich kostenlos erworbene Reisen werden hohe Beratungs- oder Vermittlungsgebühren gleich vor Ort kassiert.

Kartenlesegeräte sind im Einsatz, damit eine sofortige Zahlung ohne Rückbuchungsmöglichkeit erfolgen kann. Damit nicht genug, fordern einige Unternehmen vor Antritt der Reise hohe Kautionszahlungen, die „mit schönen Reisen“ vor Ort verrechnet werden.

Weitere Informationen zu aktuellen Gewinnspielmaschen und welche Rechte Verbraucher bei abgeschlossenen Verträgen haben, erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Gewinne vom Telefonbuchverlag?

Freitag, den 5. September 2008

„1000 EUR stehen zur Auszahlung“, lautet derzeit die Benachrichtigung, die in ganz Sachsen von „Ihr örtliches Telefonbuch“ mit Postfachanschrift eines TB- Verlages aus dem niedersächsischen Ahausen verbreitet wird.

Der Telefonbuchverlag setzt dabei offensichtlich auf die Ähnlichkeit mit dem Telefonbuch-Anbieter Das Örtliche. Von dort heißt es aber, dass man derartige Gewinnspiele, die in der Einladung auf eine Werbeverkaufsveranstaltung schließen lassen, nicht veranstalten würde.

Bleibt die Frage, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird: Woher hat dieser ominöse TB- Verlag die Anschriften der Betroffenen?

„Vielleicht“, so vermutet Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen, über die so genannte Rückwärtssuche. Viele Verbraucher haben bei ihrem Telefonanbieter dieser Suchmöglichkeit nicht widersprochen.“ Allein anhand der Telefonnummer ist dann beispielsweise über die Telefonauskunft oder im Internet unter dasoertliche.de über die Rückwärtssuche die passende Adresse zu bekommen. Über ungewollte Gewinnspielpost braucht man sich dann nicht zu wundern.

Am besten sollten Verbraucher nachträglich die Erlaubnis zur Rückwärtssuche bei der Deutschen Telekom widerrufen und sich nicht für die fragwürdige Gewinnübergabe eines falschen Telefonbuch-Verlages ködern lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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