Archiv des Tags ‘Gewinnspiel’

Vorsicht vor 0900er Abzocke

Mittwoch, den 8. April 2009

Viele Verbraucher nutzen sie, die entgeltpflichtige Servicenummer, die mit 0900 beginnt und es ermöglicht, schnell und preiswert wichtige Informationen abzufragen. Dubiose Firmen locken aber mit raffinierten Argumenten, um Verbraucher zur unnötigen Inanspruchnahme einer 0900er Nummer zu bewegen. Und das auch heute noch, obwohl es erst eine Woche her ist, dass ein Gesetz zur Eindämmung unerlaubte Werbeanrufe beschlossen wurde.  Das hält unseriöse Anbieter aber nicht davon ab, weiter ihr Unwesen zu treiben. Selbst die Verbraucherzentrale selbst wird nicht ausgelassen. Wir gehen davon aus, dass unzählige Verbraucher täglich mit Gewinnversprechen zur Anwahl von teuren 0900-Nummern gelockt werden.

So erhielt die Beratungsstelle in Schwerin jetzt einen Anruf mit einer Bandansage: „Hallo, ihre Nummer wurde ausgewählt. Sie haben gewonnen. Um Ihren Gewinn zu übermitteln, benötigen wir noch einige Angaben. Bitte rufen Sie uns unter folgender Nummer an:“ Es folgte die Ansage einer teuren 0900er Nummer. Eine Rufnummernübermittlung, wie es das Gesetz jetzt vorschreibt, fand nicht statt.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, einen Rückruf vorzunehmen, denn die Minute kostet nicht nur bis zu 1,99 €. Nicht selten entstehen hohe Telefonkosten von 100 bis 800 € pro Monat, weil die Verbraucher mit unzähligen Tricks in der Leitung gehalten werden. Sei es durch unsinnige Abfragen oder angebliche Teilnahme an einem Ratespiel - die Phantasie der Anbieter ist grenzenlos.

Die Verbraucherzentrale hat umgehend die Bundesnetzagentur darüber informiert und aufgefordert, die Nummer abzuschalten sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot auszusprechen. Denn eines steht fest, einen Gewinn wird es auf diese Art nicht geben.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Gewinne vom Telefonbuchverlag?

Freitag, den 5. September 2008

„1000 EUR stehen zur Auszahlung“, lautet derzeit die Benachrichtigung, die in ganz Sachsen von „Ihr örtliches Telefonbuch“ mit Postfachanschrift eines TB- Verlages aus dem niedersächsischen Ahausen verbreitet wird.

Der Telefonbuchverlag setzt dabei offensichtlich auf die Ähnlichkeit mit dem Telefonbuch-Anbieter Das Örtliche. Von dort heißt es aber, dass man derartige Gewinnspiele, die in der Einladung auf eine Werbeverkaufsveranstaltung schließen lassen, nicht veranstalten würde.

Bleibt die Frage, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird: Woher hat dieser ominöse TB- Verlag die Anschriften der Betroffenen?

„Vielleicht“, so vermutet Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen, über die so genannte Rückwärtssuche. Viele Verbraucher haben bei ihrem Telefonanbieter dieser Suchmöglichkeit nicht widersprochen.“ Allein anhand der Telefonnummer ist dann beispielsweise über die Telefonauskunft oder im Internet unter dasoertliche.de über die Rückwärtssuche die passende Adresse zu bekommen. Über ungewollte Gewinnspielpost braucht man sich dann nicht zu wundern.

Am besten sollten Verbraucher nachträglich die Erlaubnis zur Rückwärtssuche bei der Deutschen Telekom widerrufen und sich nicht für die fragwürdige Gewinnübergabe eines falschen Telefonbuch-Verlages ködern lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnspiel

Montag, den 18. August 2008

Monika Kuhn, vom Kundenservice, wartet mit einer “erfreulichen Mitteilung” auf. So jedenfalls steht es in dem Brief, vom Kundenservice „Das deutschlandweite Telefongewinnspiel“. Ein “Gewinn-Prüfungs-Komitee” habe gleich “mehrfach durch Unterschriften beglaubigt”, dass ein Gewinn im Wert von 400 Euro “zugeteilt” wurde. Der Gewinn werde vom “persönlichen Kundenberater” in der “nahe gelegenen Zweigstelle” überreicht. “Um eventuellen Anreiseproblemen vorzubeugen” würden Busse eingesetzt. Das Frühstück sei kostenlos, beim Mittagessen ist nur die Rede davon, dass auch diesbezüglich “bestens gesorgt” sei. Dass es kostenlos ist, heißt das nicht. Mit dem “zugeteilten Gewinn” freilich müsse sich niemand begnügen: Zusätzlich hätten die Gewinner, und die gibt es massenhaft, noch einen “Nominierungspreis in Höhe von 1000 Euro erzielt” der “staatlich garantiert” wird.

Angesichts der Erfahrungen mit derartigen Unternehmen warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig vor allzu hohen Erwartungen. Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen.

Die Verbraucherzentrale bietet ein kostenloses Faltblatt zum Thema Kaffeefahrten an. Es hilft zu erkennen, ob Werbeverkaufsveranstaltungen das Ziel von Gewinnmitteilungen sind, mit welchen Tricks die Veranstalter arbeiten und zeigt, welche Rechte Verbraucher bei übereilt abgeschlossenen Verträgen haben. Das Faltblatt „Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren“ ist in allen Beratungsstellen des Landes erhältlich.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Vorsicht vorm Europäisches Büro der Gewinnspiel Registrierung

Donnerstag, den 26. Juni 2008

“Absolut vertraulich - Sie sind offiziell zu Geheimhaltung verpflichtet”, so beginnt die Gewinnbenachrichtigung, die jetzt auch einige Bürger in Rostock in den letzten Tagen erhielten. Mit hohen Gewinnversprechen wollen dubiose Firmen überwiegend ältere Menschen um ihr erspartes betrügen.

Das so genannte “Europäisches Büro der Gewinnspiel Registrierung” versucht mit dem Versenden von Serienbriefen an das Geld leichtgläubiger Verbraucher zu kommen. Das Schreiben ist so verfasst, dass es bei arglosen Verbrauchern den Eindruck erweckt, sie hätten über zwei  Millionen Euro gewonnen. Um nähere Informationen über die Höhe des Gewinns zu erhalten, soll man sich mit dem Büro in Fort Lauderdale, Florida, schriftlich in Verbindung setzen und 20 Euro Bearbeitungsgebühr in bar beilegen. Auf dieses Geld haben es die Betrüger abgesehen. Das Schreiben wirkt professionell und vermittelt von der Aufmachung her Seriosität. Briefe dieser Machart tauchen immer wieder in verschiedenen Abänderungen auf. Verbraucherschützer Joachim Geburtig warnt, in irgendwie finanziell in Vorleistung zu treten. Das Abverlangen einer Bearbeitungsgebühr vorab, insbesondere dann, wenn sie, wie in diesem Fall, in bar übersandt werden soll, deutet immer auf einen Betrug hin.

Daran erkennen Sie Betrügereien:

• Freunde, Nachbarn und Bekannte haben gleichlautende Schreiben erhalten.
• Sie haben kein Los gekauft, trotzdem wurden Ihre “Nummer” gezogen.
• Sie sollen eine Kopie Ihres Ausweises schicken.
• Sie werden unter Zeitdruck gesetzt und müssen sich innerhalb weniger Tage melden.
• Vor Auszahlung des Gewinns sollen Sie Geld zahlen, z. B. für Versicherung oder Steuern.
• Sie sollen Ihre Kontoverbindung angeben.
• Als Kontakt ist nur eine Telefonnummer, eine Email- oder Postfachadresse angegeben.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.


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