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Vorsicht vor 0900er Abzocke

Mittwoch, den 8. April 2009

Viele Verbraucher nutzen sie, die entgeltpflichtige Servicenummer, die mit 0900 beginnt und es ermöglicht, schnell und preiswert wichtige Informationen abzufragen. Dubiose Firmen locken aber mit raffinierten Argumenten, um Verbraucher zur unnötigen Inanspruchnahme einer 0900er Nummer zu bewegen. Und das auch heute noch, obwohl es erst eine Woche her ist, dass ein Gesetz zur Eindämmung unerlaubte Werbeanrufe beschlossen wurde.  Das hält unseriöse Anbieter aber nicht davon ab, weiter ihr Unwesen zu treiben. Selbst die Verbraucherzentrale selbst wird nicht ausgelassen. Wir gehen davon aus, dass unzählige Verbraucher täglich mit Gewinnversprechen zur Anwahl von teuren 0900-Nummern gelockt werden.

So erhielt die Beratungsstelle in Schwerin jetzt einen Anruf mit einer Bandansage: „Hallo, ihre Nummer wurde ausgewählt. Sie haben gewonnen. Um Ihren Gewinn zu übermitteln, benötigen wir noch einige Angaben. Bitte rufen Sie uns unter folgender Nummer an:“ Es folgte die Ansage einer teuren 0900er Nummer. Eine Rufnummernübermittlung, wie es das Gesetz jetzt vorschreibt, fand nicht statt.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, einen Rückruf vorzunehmen, denn die Minute kostet nicht nur bis zu 1,99 €. Nicht selten entstehen hohe Telefonkosten von 100 bis 800 € pro Monat, weil die Verbraucher mit unzähligen Tricks in der Leitung gehalten werden. Sei es durch unsinnige Abfragen oder angebliche Teilnahme an einem Ratespiel - die Phantasie der Anbieter ist grenzenlos.

Die Verbraucherzentrale hat umgehend die Bundesnetzagentur darüber informiert und aufgefordert, die Nummer abzuschalten sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot auszusprechen. Denn eines steht fest, einen Gewinn wird es auf diese Art nicht geben.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Inkassodienste - Forderungen oftmals unberechtigt

Dienstag, den 5. Februar 2008

Nachricht vom Inkassounternehmen mit einer Zahlungsaufforderung löst bei deren Betroffenen oft die gewünschte Wirkung aus. Aus Angst, dass sonst bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, begleichen viele der verunsicherten Verbraucher die geforderten Beträge ungeprüft.

„Nicht selten allerdings machen Inkassodienste Forderungen geltend, denen gar kein gültiger Anspruch zugrunde liegt“, weiß Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ohne jemals von einem Anbieter für eine bestimmte Leistung zur Zahlung aufgefordert worden zu sein, begehrt plötzlich ein Inkassounternehmen Zahlung für eine unbekannte Leistung. So erging es jüngst einer Zwickauerin, von der die Deutsche Inkassostelle mit Sitz in Eschborn plötzlich 133 Euro verlangte, die nun vor dem zuständigen Amtsgericht geltend gemacht würden. Um dem Nachdruck zu verleihen, war dem Schreiben das Formular für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beigefügt und maschinenschriftlich mit entsprechenden Daten der Verbraucherin ausgefüllt. „Ein solches Formular ist allerdings im Internet und in Schreibwarenläden für jeden erhältlich“, informiert Henschler, „so dass die Beifügung eines derartigen Formulars überhaupt nichts darüber aussagt, dass der Antrag auch tatsächlich beim Gericht eingereicht ist.“ Auch wenn dem Inkassoschreiben beispielsweise die Kopie eines Urteils beigefügt ist, um mögliche Konsequenzen einer Nichtzahlung zu verdeutlichen, sagt dies nichts über die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderung aus. Solch zweifelhafte Methoden der Inkassodienste haben nur den einzigen Zweck, deren Empfänger zur Zahlung zu drängen.

„Betroffene sollten bei Inkassoforderungen stets genau prüfen, ob sie zur Zahlung verpflichtet sind“, empfiehlt Henschler. Denn gerade unseriöse Anbieter setzen gezielt Inkassodienste ein, um mit deren Druck, dass man der Forderung jetzt nicht mehr entkommen könne, Verbraucher zu beunruhigen und zur Zahlung zu bewegen.

Auch die Angst, dass bald der Gerichtsvollzieher klingelt, ist unberechtigt. Denn der darf sich erst ankündigen, wenn ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wurde und in deren Ergebnis die Zahlungspflicht des Verbrauchers in einem gerichtlichen Titel festgesetzt wurde. „Bis dahin jedoch vergeht viel Zeit und dem Betreffenden wird auch im Verfahren Gelegenheit gegeben, sich gegen den Anspruch zur Wehr zu setzen“, beruhigt Henschler.

Wer sich unsicher ist, ob der Inkassoforderung ein berechtigter Anspruch zugrunde liegt, bekommt Hilfe bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen


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