Archiv des Tags ‘Internet’

Verbraucherzentrale rät zu besonderer Aufmerksamkeit bei Vorkasse im Internet

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Die Angebote beim Internethändler Geiz Discount mit Sitz in der Weißeritzstraße in Dresden (geizdiscount.com) schienen verlockend: ein Plasma-Fernseher mit DVD Player für 286,00 Euro, ein Nintendo-Spielecomputer für Kinder für 96,00 Euro. Doch die Freude derjenigen Verbraucher, die diese günstigen Angebote unter geizdiscount.com gefunden und dort die entsprechenden Beträge in Vorkasse überwiesen hatten, währte nicht lange. Die Lieferung blieb aus und eine telefonische Kontaktaufnahme zur Firma ist gegenwärtig nicht mehr möglich.
 
„Das Geld wird möglicherweise verloren sein“, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Zwischenzeitlich gibt es in Internetforen gehäuft negative Berichte über das Unternehmen. „Von daher raten wir Verbrauchern stets, bei Vorkasse gegenüber Unternehmen im Internet immer sehr zurückhaltend zu sein, zumindest aber Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Zahlung über Treuhandkonto zu bevorzugen.“ Das gilt dann umso mehr, wenn man den Anbieter nicht kennt, bislang noch keine Erfahrungen in der Geschäftsabwicklung mit dem Unternehmen gemacht hat oder etwa Bewertungen in Internetforen Anlass geben, von einer Vorkassezahlung abzusehen. „Auch wenn es hundertmal gut gegangen ist“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, „sollte kein Verbraucher leichtsinnig beim Geldausgeben im Internet per Vorkasse werden, denn das beste Schnäppchen ist keins, wenn man es am Ende nicht erhält“.
 
In jedem Falle, so weist die Verbraucherzentrale abschließend hin, empfiehlt es sich, bei bestehendem Betrugsverdacht Anzeige zu erstatten und wenn im Rahmen einer Internetauktion die Ware ausbleibt, parallel dazu auch die Internetplattform, wie etwa Ebay zu informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucherzentrale Sachsen startet Online-Umfrage zum Thema DSL, Kabel, UMTS

Donnerstag, den 28. August 2008

Beim Thema schnelles Surfen mit DSL, Telefonieren und Internet via Fernsehkabel oder über Mobilfunk überbieten sich die Anbieter mit Preisangeboten – zahlreiche Anbieter kämpfen mit großen Werbeversprechen um jeden Kunden.
Die Angebote der hart konkurrierenden Anbieter klingen viel versprechend – die Realität der Kunden sieht oft anders aus.
Wer hofft, nahtlos und ohne Probleme zum billigeren Anbieter wechseln zu können, wird häufig enttäuscht. Langsamere Übertragungsgeschwindigkeiten als ursprünglich versprochen, nicht aussagefähige Call-Center-Mitarbeiter, Lange Wartezeiten, nicht eingehaltene Termine mit der Folge, Tage und Wochen ohne Internetanschluss leben zu müssen, sind nur einige Probleme, über die Verbraucher berichten. Aber nicht nur Makel bei der technischen Realisierung werden beklagt. Auch automatische Vertragsverlängerungen bei Tarifwechsel, lange Mindestvertragslaufszeiten oder fehlende Ausstiegsmöglichkeiten bei Umzug sind nicht unbeachtliche Probleme, über die sich Verbraucher regelmäßig ärgern. Oder sind die Anbieter besser als ihr Ruf?
 
In der Online-Umfrage “Mit High Speed ins Internet - Lust oder Frust?” tragen die Verbraucherzentralen die Erfahrungen, die Verbraucher beim Neuanschluss, beim Anbieterwechsel oder mit dem Service ihres Internetanbieters sammeln konnten, zusammen.
Noch bis zum 7. September können sich alle interessierten Verbraucher anonym an der Umfrage unter verbraucherzentrale-sachsen.de beteiligen.
Im Herbst werden die Verbraucherzentralen die Erfahrungen der Internet-Nutzer auswerten, die Schwachstellen aufzeigen und notwendige Veränderungen anmahnen.
 
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Sind Informationen zur Gesundheit im Internet seriös?

Freitag, den 18. April 2008

Der Bedarf an verlässlichen Gesundheitsinformationen für Patienten ist sehr hoch. Jüngere Menschen suchen heute zuerst im Internet nach Informationen, aber auch die ältere Generation verwendet immer häufiger diese moderne Möglichkeit einer zusätzlichen Informationsquelle. Sie gewinnt zunehmend an Bedeutung weil sie so bequem ist.

Selma Lindner, Beraterin der unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD Beratungsstelle Rostock (www.upd-online.de) macht aber oft die Erfahrung, dass Patienten oder ihre Angehörigen durch einseitige Darstellungen oder Skandalmeldungen, die sie im Internet finden, extrem beunruhigt werden. Lindner empfiehlt hier unbedingt, den vertrauensvollen Dialog mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Leider wird nach ihrer Erfahrung viel Zeit mit der Internetrecherche verbracht, die oft keine qualitätsgesicherten Ergebnisse bringt. Laut Prof. Klemperer, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Modellvorhabens zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung, fehlen vielfach Hinweise auf die Quellen, die Aktualität oder die Autoren. Er selbst gibt unter www.g-infos.de nützliche Tipps zur Suche nach unabhängigen und vertrauenswürdigen Gesundheitswebsites.

Seriöse Patienteninformationen findet man z. B. unter www.gesunheitsinformationen.de auf den Internetseiten des unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), zu dessen gesetzlich geregelten Aufgaben auch die Erstellung von hochwertigen qualitätsgesicherten Patienteninformationen gehört (§ 139a Abs. 3 Nr. 6 Sozialgesetzbuch V).
Unter www.versorgungsleitlinien.de/patienten sind im Rahmen des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien auch allgemein verständliche Informationen zu bestimmten Themen wie Asthma oder Kreuzschmerzen unter dem Titel PatientenLeitlinen veröffentlicht.

Die Internetseiten www.patientenleitlinien.de der Universität Witten/Herdecke sowie die der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin unter www.degam.de bieten ebenso evidenzbasierte – das heißt anhand von wissenschaftlichen Studien entwickelte – Informationen zu bestimmten Krankheitsbildern an.

Bei der Orientierung in dieser Informationsflut unterstützt Sie gerne die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, aber auch zu Fragen rund um Krankenkassenleistungen oder Patientenrechte stehen die Berater und Beraterinnen im persönlichen oder Telefongespräch zur Verfügung.

Beratungstelefon
Mo – Fr 10 – 18 Uhr
01803 11 77 22 (9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz,
abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD
0381 208 70 45, Strandstraße 98, 18055 Rostock
www.unabhaengige-patientenberatung.de

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Kostenfallen im Internet

Dienstag, den 4. Dezember 2007

Hier finden Sie die Liste des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Kostenfallen und Neppern im Internet.

Kostenfallen aufrufen

Doppelschlag gegen Kostenfallen im Internet

Freitag, den 30. November 2007

Preisgestaltung auf den Internetseiten genealogie.de und alphaload.de unzulässig

29.11.2007 - Zwei weitere Erfolge im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) errungen. Diesmal betroffen: Die Online-Portale genealogie.de und alphaload.de. “Die Urteile sind wichtige Schritte im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke im Internet. Die Unsitte, Preise im Kleingedruckten zu verstecken, darf nicht weiter um sich greifen”, sagte Gerd Billen, Vorstand des vzbv.

Täglich erreichen den vzbv und die Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, die auf irreführende Dienstleistungsangebote im Internet hereingefallen sind. Die Angebotspalette reicht von Routenplanern über Downloadportale bis hin zu Ahnenforschungsdiensten. Die Anbieter locken die Verbraucher in die Falle, indem sie die Preisangabe im Kleingedruckten verstecken. Hat der Nutzer sich für das vermeintlich kostenlose Angebot angemeldet, erhält er kurz darauf eine Rechnung, in der ihm sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, falls er die Zahlung verweigert.

Die Gerichte zwingen die Fallensteller im World wide web zu immer mehr Transparenz. Bisher waren sämtliche Verfahren des vzbv gegen Kostenfallen erfolgreich. Was bleibt, sind die Probleme bei der Durchsetzung der Urteile und die Ohnmacht der Verbraucher, die sich auch gegen unberechtigte Forderungen wehren müssen. “Der Gesetzgeber muss dringend reagieren und Voraussetzungen schaffen, damit sich diese Machenschaften nicht mehr lohnen”, forderte Gerd Billen erneut.

Online-Umfrage offenbart Ausmaß der Abzocke

Welches Ausmaß die Abzocke erreicht hat, zeigt das Ergebnis einer Online-Befragung der Verbraucherzentralen, an der sich binnen sechs Wochen 6.658 Betroffene beteiligten. Die Umfrage ergab, dass ahnungslose Surfer - meist völlig überrascht - mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall erwischt es Jugendliche unter 18 Jahren. Der Hälfte der Befragten wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Fatal: Jeder zehnte Befragte hatte bezahlt, nachdem eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten zugestellt wurde. 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Urteile schieben Preis-Versteckspiel einen Riegel vor

Die beiden aktuellen Urteile helfen, dem Versteckspiel mit Preisen einen Riegel vorzuschieben: Hinsichtlich der beanstandeten Internetseite genealogie.de entschied das Landgericht Frankfurt a.M., dass die Gestaltung der Webseite, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt. Um den Preis zu entdecken, musste man auf der Anmeldeseite einem Sternchenverweis zum Kleingedruckten folgen, der neben einer Vielzahl belangloser Informationen auch den Preis enthielt. Nicht eindeutig genug, befand das Gericht.

Auch die Webseite alphaload.de erfüllte nach Ansicht des Landgerichts Berlin die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht. Dem Verbraucher wurde ein Testangebot unterbreitet, um das Downloadportal 14 Tage lang kostenfrei zu nutzen. Dass diese Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergehen sollte, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, ließ sich hingegen nur den AGB entnehmen.

(Urteile des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.09.2007, Aktenzeichen 2/03 O 856/06 und des Landgerichts Berlin vom 28.11.2007, Aktenzeichen 96 O 175/07. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.)

Quelle: vzbv.de


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