Archiv des Tags ‘Internet’

Kostenfallen im Internet ungebremst

Montag, den 5. November 2007

„Inkassodezernat Hoeller“ treibt Forderungen aus so genannten Internetkostenfallen ein

FlĂ€chendeckend erhalten sĂ€chsische Verbraucher derzeit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von Internetanbietern bzw. deren RechtsanwĂ€lten. Hier geht es beispielsweise um Seiten wie www.routenplaner-server.com bzw. www.routenplaner-online.de, www.kochrezepte-server.com oder www.gedichte-server.com. In letzter Zeit fĂ€llt besonders die Anwaltskanzlei Hoeller mit Sitz in Bonn mit ihrem so genannten „Inkassodezernat“ auf. Die Kanzlei treibt fĂŒr Anbieter, die so genannte Internetkostenfallen wie www.berufs-wahl.de oder www.genealogie.de unterhalten, Forderungen ein. Die Verbraucher hĂ€tten sich, so die ForderungsbegrĂŒndung, in das auf der jeweiligen Startseite befindliche Kontaktformular eingetragen und sich damit zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verpflichtet. Die meisten von ihnen haben dabei den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit ĂŒbersehen. „Kein Wunder“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, „denn dieser wird erst sichtbar, wenn man ins Kleingedruckte schaut“.

„Wenn Informationen ĂŒber die Entgeltlichkeit des Vertrags fĂŒr Nutzer nicht klar ersichtlich sind, etwa weil sie versteckt sind oder erst durch Scrollen lesbar werden und der Gesamteindruck der Seite eher eine unentgeltliche Leistung vermuten lĂ€sst, kommt ein entgeltlicher Vertrag in der Regel nicht zustande“, so Henschler. Wer eine Zahlungsaufforderung erhĂ€lt, sollte den Anspruch unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts MĂŒnchen vom 16.01.2007 (AZ 161 C 23695/06) zurĂŒckweisen mit der BegrĂŒndung, dass kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Hilfsweise empfiehlt sich die Anfechtung sowie der Widerruf einer etwaigen VertragserklĂ€rung. Per Einschreiben sollte diese Mitteilung an den Forderungssteller gesandt werden. Vielfach versuchen daraufhin InkassobĂŒros, etwa mit einer „letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung“ ihren unberechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Solche Schreiben dienen unseriösen Anbietern allein dazu, Druck auf die Verbraucher auszuĂŒben, um sie zur Begleichung ihrer meist unberechtigten Forderung zu bewegen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbrauchern, persönliche Daten im Internet nur einzugeben, wenn dies unbedingt notwendig ist, beispielsweise fĂŒr Online-Bestellungen. Besondere Vorsicht mit der Angabe von Daten sollte man dann walten lassen, wenn das Angebot auf den ersten Blick kostenlos ist.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Tarif-Fallen bei Einwahl ins Internet

Donnerstag, den 9. August 2007

Internet by Call vermeiden.

Verbraucherzentrale Sachsen rĂ€t, das aktuelle Entgelt des gewĂ€hlten Internet-by-Call-Zugangs zu Beginn jedes Internetbesuchs zu ĂŒberprĂŒfen

GegenwĂ€rtig hĂ€ufen sich die Beschwerden von Verbrauchern, die sich mit ihrem Computer ĂŒber ein analoges Modem oder ISDN-Karte per Internet by Call ins WorldWideWeb einwĂ€hlen. Die ĂŒber die Telefonrechnung der T-Com abgerechneten GebĂŒhren fĂŒr das Internet by Call sind plötzlich exorbitant in die Höhe geschnellt, obwohl die Verbraucher weder die EinwĂ€hldaten (Einwahlnummer, Benutzernamen, Kennwort) verĂ€ndert noch ihre Surfzeit gravierend ausgedehnt hatten.

„In solchen FĂ€llen hat zumeist der Internetserviceprovider schnell mal die Preise fĂŒr seine Internet-by-Call-Angebote geĂ€ndert, wie etwa jĂŒngst der Provider Flashnet, zuvor der Anbieter Callando“, weiß Evelin Voß, Internetexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Über derartige Änderungen informieren die Anbieter in der Regel auf ihrer Website.“ Sie rĂ€t deshalb allen Internet-by-Call-Nutzern, grundsĂ€tzlich zu Beginn jeder Internetsitzung zunĂ€chst auf der Anbieter-Website nachzuschauen, ob sich die Konditionen der genutzten DFÜ-Einwahlverbindung verĂ€ndert haben, um Kostenfallen zu vermeiden.

Wer vom Serviceprovider ĂŒber TarifĂ€nderungen informiert werden möchte, sollte sich bei ihm fĂŒr Internet by Call anmelden bzw. registrieren lassen. Normalerweise werden die Kunden dann frĂŒhzeitig und deutlich erkennbar vom Anbieter ĂŒber anstehende Änderungen der Preise und EinwĂ€hldaten in Kenntnis gesetzt.

Mitunter sind aber auch Abrechnungsfehler oder der Verkauf des GeschĂ€ftsbereichs Schmalband-Internet an einen anderen Anbieter, verbunden mit entsprechenden TarifĂ€nderungen, die Ursache von plötzlich unerwartet hohen Internetkosten. Letzteres fĂŒhrte zum Beispiel bei Nutzern von Lycos-InternetzugĂ€ngen plötzlich zu hohen NutzungsgebĂŒhren. Lycos hatte seine Schmalband-Internetsparte an die Firma Paixas verkauft und die Preise bzw. Konditionen fĂŒr die weiter bestehenden ZugĂ€nge geĂ€ndert, ohne dies den angemeldeten Nutzern mitzuteilen. „Betroffene sollten die Rechtslage juristisch prĂŒfen lassen und ggf. Widerspruch gegen die entsprechende Rechnungsposition einlegen“, rĂ€t Voß. Rechtsberatung und Information hierzu gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Quelle: verbraucherzentrale-sachsen.de

Illegale Arzneimittel aus dem Internet

Freitag, den 20. Juli 2007

Gesundheitsministerium warnt vor illegalen Arzneimitteln aus dem Internet

Das rheinland-pfĂ€lzische Gesundheitsministerium warnt vor dem Kauf und der Einnahme von angeblich potenzfördernden Mitteln, die ĂŒber das Internet vertrieben werden. Konkret geht es um Medikamente, die unter der Bezeichnung „Ceedra“ verkauft werden. Die PrĂ€parate werden als rein pflanzliche Arzneimittel der traditionellen chinesischen Medizin beworben. Laboruntersuchungen dieser PrĂ€parate haben nach Angaben des Ministeriums ergeben, dass in den Mitteln ein nicht deklarierter synthetischer Wirkstoff als Hauptbestandteil enthalten ist. Dieser Stoff ist in seiner Wirkung mit Risiken verbunden und unterliegt aus diesem Grund der Ă€rztlichen Verschreibungspflicht. Die illegal vertriebenen Medikamente können deshalb beispielsweise bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu lebensbedrohlichen Komplikationen fĂŒhren.

Aus diesem Grund rĂ€t das rheinland-pfĂ€lzische Gesundheitsministerium dringend davon ab, Arzneimittel von zweifelhaften Anbietern aus dem Internet zu beziehen. Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 erlaubt. Versandapotheken mĂŒssen jedoch eine spezielle behördliche Erlaubnis besitzen. Innerhalb der EU verfĂŒgen nur zugelassene Internetapotheken aus den Niederlanden und Großbritannien ĂŒber vergleichbare Sicherheitsstandards und dĂŒrfen deshalb Arzneimittel nach Deutschland versenden. Der Internet-Vertrieb von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Staaten ist nicht erlaubt.

Vor einer Arzneimittelbestellung ĂŒber das Internet sollte daher immer geprĂŒft werden, ob es sich um ein legales Angebot handelt, rĂ€t das Gesundheitsministerium. Zugelassene Anbieter stellen entsprechende Informationen auf ihrer Homepage ein. In ZweifelsfĂ€llen helfen auch Gesundheitsbehörden oder Apothekerkammer weiter.

Quelle: masfg.rlp.de


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