Kostenfallen im Internet ungebremst
Montag, den 5. November 2007âInkassodezernat Hoellerâ treibt Forderungen aus so genannten Internetkostenfallen ein
FlĂ€chendeckend erhalten sĂ€chsische Verbraucher derzeit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von Internetanbietern bzw. deren RechtsanwĂ€lten. Hier geht es beispielsweise um Seiten wie www.routenplaner-server.com bzw. www.routenplaner-online.de, www.kochrezepte-server.com oder www.gedichte-server.com. In letzter Zeit fĂ€llt besonders die Anwaltskanzlei Hoeller mit Sitz in Bonn mit ihrem so genannten âInkassodezernatâ auf. Die Kanzlei treibt fĂŒr Anbieter, die so genannte Internetkostenfallen wie www.berufs-wahl.de oder www.genealogie.de unterhalten, Forderungen ein. Die Verbraucher hĂ€tten sich, so die ForderungsbegrĂŒndung, in das auf der jeweiligen Startseite befindliche Kontaktformular eingetragen und sich damit zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verpflichtet. Die meisten von ihnen haben dabei den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit ĂŒbersehen. âKein Wunderâ, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, âdenn dieser wird erst sichtbar, wenn man ins Kleingedruckte schautâ.
âWenn Informationen ĂŒber die Entgeltlichkeit des Vertrags fĂŒr Nutzer nicht klar ersichtlich sind, etwa weil sie versteckt sind oder erst durch Scrollen lesbar werden und der Gesamteindruck der Seite eher eine unentgeltliche Leistung vermuten lĂ€sst, kommt ein entgeltlicher Vertrag in der Regel nicht zustandeâ, so Henschler. Wer eine Zahlungsaufforderung erhĂ€lt, sollte den Anspruch unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts MĂŒnchen vom 16.01.2007 (AZ 161 C 23695/06) zurĂŒckweisen mit der BegrĂŒndung, dass kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Hilfsweise empfiehlt sich die Anfechtung sowie der Widerruf einer etwaigen VertragserklĂ€rung. Per Einschreiben sollte diese Mitteilung an den Forderungssteller gesandt werden. Vielfach versuchen daraufhin InkassobĂŒros, etwa mit einer âletzten auĂergerichtlichen Zahlungsaufforderungâ ihren unberechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Solche Schreiben dienen unseriösen Anbietern allein dazu, Druck auf die Verbraucher auszuĂŒben, um sie zur Begleichung ihrer meist unberechtigten Forderung zu bewegen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbrauchern, persönliche Daten im Internet nur einzugeben, wenn dies unbedingt notwendig ist, beispielsweise fĂŒr Online-Bestellungen. Besondere Vorsicht mit der Angabe von Daten sollte man dann walten lassen, wenn das Angebot auf den ersten Blick kostenlos ist.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

