Archiv des Tags ‘Kaffeefahrt’

Finanzdienstleister zahlt keine Gewinne aus

Dienstag, den 26. Januar 2010

Wirklich „geschädigt“ fühlte sich Frau L. aus Schwerin eigentlich nicht. Sie hatte - wie wohl fast jeder Einwohner der Landeshauptstadt - in ihrem Leben bereits unzählige Gewinnversprechungen erhalten - und sie stets in den Papierkorb geworfen. Doch nun erhielt sie ein Schreiben der „Dr. Böhm & Schneider Finanzdienstleistungen“, in dem es heißt: „Wir sind seit einiger Zeit dabei, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungen verschiedener Firmen bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben…Wir konnten bei der Abwicklung dieser Firmen für Sie eine angemessene Summe realisieren.“ Bei ihr ginge es um genau 946,72 Euro, die Dr. Böhm & Co von einer Firma Travelkonto 07.10280050 „erstritten“ hätten. Aus Datenschutzgründen dürfe das Konto allerdings nur noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden. Eine
persönliche Abholung sei notwendig, ein geeignetes Verkehrsmittel für Hin- und Rückfahrt werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Am 11. Januar sollte die Gewinnübergabe stattfinden.

Was Frau L. dann an jenem Tag erwartete, war nichts anderes als eine ganz normale Kaffeefahrt, an deren Ende sie keinen Euro ausgezahlt bekommen, sondern 1.499 Euro zu zahlen hatte. Erworben hat sie eine 3.199 Euro teure „Therapie“-Medizin, die durch einen Rabatt von 1.600 Euro ein echtes Schnäppchen sein sollte. Ein Glück für die Schwerinerin war, dass die Ware erst am nächsten Tag geliefert wurde und auch dann erst die Summe fällig war. Nach einer durchwachten Nacht verweigerte sie die Annahme und bewahrte sich so vor einer doppelten Schädigung.

Dazu Cornelia Nagel von der Schweriner Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale: „Bei dem Kaufvertrag, den uns die Schwerinerin vorlegte, fehlte – wie nicht selten in solchen Fällen – die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Widerrufsrechte. Er hätte also erfolgreich widerrufen werden können. Doch da es sich bei diesem Finanzdienstleister um eine Firma aus den Niederlanden handelt, wäre die Aussicht das Geld zurück zu bekommen, äußerst gering gewesen. Außerdem dürfen solche Unternehmen überhaupt keine Medikamente verkaufen. Sie hätte also nicht nur ihren Geldbeutel, sondern auch ihre Gesundheit geschädigt.“

Rat suchende Verbraucher können sich bei Fragen zu Kaffeefahrten einschließlich Widerrufsrechten an alle  Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Verbraucherzentrale warnt vor Einladung der Firma “Stauffenberg Reisen”

Donnerstag, den 9. Oktober 2008

“Hermann Stauffenberg” mit einem niederländischen Postfach will Senioren übers Mitleid ködern. Die Mitleidsmasche öffnet gerade bei der älteren Generation oft die Geldbeutel. Er schreibt, dass er vor einiger Zeit einen zweiten Herzinfarkt erlitten habe und aus gesundheitlichen Gründen sein Geschäft nicht weiterführen kann. Für ihre “langjährige Treue” sollen Verbraucher belohnt werden: “Hermann Stauffenberg” will seine Ware an “lieb gewonnene Kunden und deren Gäste” verschenken, da alles andere zu viel Geld kosten würde. Am 13. 10. 2008 rollt der Bus ab Warnemünde, der die Senioren einsammeln soll, Ziel ist Lübeck.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Unternehmen in anderen Bundesländern warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig: „Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen. Am Ende zahlen die Senioren meist drauf. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren sind häufig überteuert und von geringer Qualität. Vor Ort verloste oder überreichte Reisegewinne entpuppen sich oft als Nieten und halten in den seltensten Fällen, was sie versprechen.“

Fallen Sie nicht auf die Mitleidstour rein, Stauffenberg bringt auch noch seine verstorbene Frau ins Spiel, welche sich sicherlich über die schönen Stunden mit Ihnen gefreut hätte.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Teure Kaffeefahrt

Dienstag, den 17. Juni 2008

Ein Senior aus Dresden hatte unlängst eine Einladung zu einer Busreise nach Leipzig erhalten. Gern nahm er diese an, wollte er doch schon immer mal wieder die schöne Stadt besichtigen. Doch das Ziel der Busfahrt war nicht die Messestadt, sondern eine Verkaufsveranstaltung irgendwo außerhalb Leipzigs. Dort wurde ein Mittel, welches Alzheimer stoppen könne, angeboten. Leider ließ sich der Dresdner überzeugen und kaufte das Mittel für 2400 Euro.

Der Verkauf von überteuerten Wundermitteln, die angeblich die körperliche und geistige Fitness auch im hohen Alter versprechen, ist immer häufiger der Renner auf den so genannten Kaffeefahrten. In Form von Trinkkuren, Salben oder Pillen kosten diese nicht selten weit über 2000 Euro. „Die Methoden und Tricks der Veranstalter, die Kaufentscheidungen der Teilnehmer einer Kaffeefahrt zu beschleunigen, sind oft höchst unseriös“, weiß Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Besonders schlimm, wenn dann auch noch mit Falschaussagen und unwissenschaftlicher Polemik Angst geschürt oder die Heilung von Krankheiten versprochen wird. „Quacksalberei“, nennt Wiesemann solche Versprechen und rät zur Vorsicht beim Kauf von Gesundheitsmitteln, die auf diese Art und Weise beworben werden. Auch warnt Sie vor übereilten Vertragsabschlüssen. Selbst wenn ein Großteil der Anwesenden enthusiastisch ist und eilig zum Vertragsschluss schreitet, oder gar die „Geld zurück Garantie“ den letzten Zweifler überreden soll, ist es besser, misstrauisch zu bleiben. Wer den Kauf später bereut, könnte am Ende trotzdem sein Geld nur schwer oder gar nicht zurückerhalten.

Verträge, die auf Kaffeefahrten abgeschlossen werden, sind in der Regel zwar widerrufbar. Häufig wird die Bezahlung der Wundermittel jedoch in bar verlangt. Zeigt sich dann in der Folge, dass die Firma gar nicht oder nicht mehr existiert oder im Ausland sitzt und nicht bereit ist, das Geld zurückzuzahlen, ist es für den Verbraucher fast unmöglich den gezahlten Betrag zurückzuerhalten.

Die Verbraucherzentrale informiert montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 bis 16 Uhr am Ernährungstelefon unter 0180-5-791352 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) zu Fragen rund um die gesunde Ernährung. Außerdem werden Fragen zu Widerrufsmöglichkeiten von Verträgen von 10-12 und 13-16 Uhr am Beratungstelefon unter 0900-1-79777 (1,24 € je Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) beantwortet.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Keine Gewinne von RSB-Berlin

Montag, den 9. Juni 2008

Viele Verbraucher aus Schwerin und Umgebung meldeten sich in der Verbraucherzentrale Schwerin und legten eine Gewinnmitteilung über 1500 € vor. Ein Unternehmen RSB-Berlin, Buchungszentrale mit Postfach in Berlin, lädt zur feierlichen Gewinnübergabe mit einer „wunderschönen Ausflugsfahrt zum Rostocker Hafen“ ein. Das Unternehmen verheißt, dass dieser Bargeldgewinn  „nicht geteilt, nicht als Reisescheck verrechnet, sondern zu 100 % an Sie in bar ausgezahlt“ wird. Zusätzlich wird ein „Treue-Dankeschön“ als Verzehrgutschein über 50 € beigelegt.
 
Dank der Erfahrungen mit derartigen Unternehmen warnt die Verbraucherzentrale vor allzu hohen Erwartungen. Die Einladung lässt erfahrungsmäßig auf eine Verkaufsveranstaltung schließen. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren erweisen sich größtenteils als teuer und von schlechter Qualität.

Für quasi kostenlos vom Verbraucher erworbene Reisen werden hohe Vermittlungsgebühren gleich vor Ort kassiert. Kartenlesegeräte sind im Einsatz, damit eine sofortige Zahlung ohne Rückbuchungsmöglichkeit erfolgen kann. Damit nicht genug, fordern einige Unternehmen vor Antritt der Reise hohe Kautionszahlungen, die „mit schönen Reisen vor Ort verrechnet werden“.
 
Weitere Informationen zu aktuellen Gewinnspielmaschen und welche Rechte Verbraucher bei abgeschlossenen Verträgen haben, erhalten Sie in unseren Beratungsstellen.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Vorsicht vor der Energie-Umfrage-Gewinnzentrale

Freitag, den 9. Mai 2008

Verbraucher erhalten zurzeit Schreiben mit dem Absender „Energie-Umfrage-Gewinnzentrale“. Den angeblichen Gewinnern wird eröffnet, dass sie……..“einmal exklusive Sonderpreise (ges. Wert 560,- €), einmal einen Reise- und Urlaubspreis (ges. Wert 200 €) und als Hauptgewinner die Nominierung auf 10 Jahre Energiekostenbefreiung im Wert von 21.500 € gewonnen haben“ und sich „schnellstmöglich“ melden sollen. Die Erkenntnisse mit ähnlichen Angeboten aus Hessen und Baden-Württemberg zeigen, dass Verbraucher so lediglich auf eine Kaffeefahrt gelockt werden sollen. Die Verbraucherzentrale warnt deshalb vor diesem aktuellen Versuch, Verbraucher abzuzocken.

Der auf den ersten Blick tolle Gewinn der Energiekostenbefreiung zeigt sich bei genauerem Lesen lediglich als eine Nominierung, also eine angebliche Chance auf einen Hauptpreis. Ob es bei dieser Aktion überhaupt einen Gewinn gibt, ist sehr fraglich. Sonderpreis und Reisepreis dienen nur dazu, Verbraucher zu einer Kaffeefahrt  und somit zu einer Verkaufsveranstaltung zu locken. Typisch für solche Gewinnbenachrichtigungen, der Absender versteckt sich hinter einer Postfachadresse. Den Verbrauchern wird es so viel schwerer gemacht, den zugesagten Gewinn einzuklagen.

Die Verbraucherzentrale Saarland warnt vor falschen Erwartungen und rät Empfängern des Schreibens davon ab, sich telefonisch oder schriftlich an die „Energie-Umfrage-Gewinnzentrale“ zu wenden oder sich gar auf eine Kaffeefahrt einzulassen.

Quelle: Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V.


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