Archiv des Tags ‘Krankenkasse’

Was Patienten über ihre Krankenversicherung wissen sollten

Montag, den 27. Oktober 2008

Der Begriff „IGeL“ steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“ und bedeutet für Patienten, dass sie diese zusätzlichen Untersuchungen oder Behandlungen beim Arzt selbst bezahlen müssen, denn die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

„In unsere Beratungsstelle kommen Patienten häufig erst nachdem sie eine IGeL-Leistung in Anspruch genommen haben“, berichtet Selma Lindner von der Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in der Rostocker Verbraucherzentrale. „Sie fragen dann z. B. nach, ob die Zusatzleistung nicht doch noch nachträglich von der Krankenkasse übernommen werden könnte. Zum Teil gibt es aber auch Überraschungen über die Höhe der Rechnung.“  Weil es sich hier aber nie um sofort notwendige medizinische Behandlungen oder Untersuchungen handelt, sollten Patienten sich in jedem Fall ausreichend Bedenkzeit zwischen Beratungs- und Behandlungstermin lassen.
 

IGeL-Leistungen werden in vier Gruppen eingeteilt:

1. Medizinische Maßnahmen, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, z. B. Eignungsuntersuchungen.

2.  Medizinisch-kosmetische Leistungen, z. B. Schönheitsoperationen.

3. Früherkennungsuntersuchungen, die ohne medizinische Notwendigkeit auf Wunsch der Patientinnen und Patienten durchgeführt, aber bei begründetem Krankheitsverdacht von den Kassen übernommen werden, z. B. Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung.

4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen zurzeit nicht wissenschaftlich erwiesen ist, z. B. Bioresonanztherapie.
 

„Um entscheiden zu können, ob die angebotene Leistung im Einzelfall sinnvoll ist, sollten Patienten sich Nutzen und Risiko für ihre Gesundheit in jedem Fall ausführlich vom Arzt erklären lassen“, rät die Patientenberaterin. „Und vergessen Sie nicht, sich vor der Inanspruchnahme eine schriftliche Kostenaufstellung geben zu lassen.“
 

Weitere Informationen finden interessierte Verbraucher anschaulich in der kleinen Broschüre „Patiententipps zu IGeL-Leistungen“. Diese gibt es als kostenfreien Download auf der Internetseite der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. unter nvzmv.de

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Wie wichtig ist eine Zusatzversicherung für Zahnersatz?

Montag, den 11. August 2008

Viele Menschen fragen sich, ob sie eine Zusatzversicherung für Zahnersatz brauchen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Festzuschüsse zum Zahnersatz für eine so genannte Regelversorgung. Wer sich aber aufwändigen und damit teuren Zahnersatz wie z. B. Implantate wünscht, wird sich überlegen, ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Neutralen und kostenfreien Rat in diesen Fragen gibt die Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Patientenberaterin Wiebke Cornelius  empfiehlt, vor Abschluss einer Versicherung die persönlichen Bedürfnisse mit dem Zahnarzt genau zu und erst dann nach einem passenden Vertrag zu suchen

Dazu gehört zunächst die Frage, ob Zahnersatz in größerem Umfang und in absehbarer Zeit überhaupt benötigt wird. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht evtl. auch ausreichend sind. Denn wer sich mit Zahnersatz auf Krankenkassenbasis zufrieden gibt, braucht eigentlich keine Zusatzversicherung. Besonders für Menschen mit Vollprothese oder mit nur noch wenigen Zähnen gilt: sie müssen meist nur geringe Zuzahlungen leisten. Wer hingegen teuren Zahnersatz wünscht, kann durch eine Zusatzversicherung durchaus Vorteile haben.

Wenn die Angebote der Zahnersatzzusatzversicherungen auf dem Tisch liegen, sollte z.B. auch darauf geachtet werden, dass die Leistungen unabhängig von denen der gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden und ob gar keine oder nur wenige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Zu beachten ist auch, dass es bei jeder Zusatzversicherung eine Wartezeit gibt, bevor überhaupt das erste Mal bezahlt wird. Dieser Zeitraum beträgt maximal acht Monate.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Gesundheitsfonds sorgt für fairen Wettbewerb der Kassen

Dienstag, den 29. Januar 2008

„Der Wettbewerb der Krankenkassen wird mit Einführung des Gesundheitsfonds nicht ausgehebelt, sondern er wird intensiviert und auf eine faire Grundlage gestellt“, das betonte Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im Mainzer Landtag. Sie wies Behauptungen zurück, dass der Gesundheitsfonds mehr Bürokratie und negative Auswirkungen auf die Behandlungsqualität bringe. „Niemand soll die Bürgerinnen und Bürger daher weiter verunsichern“, sagte die Ministerin.

Der Fonds sei ein politischer Kompromiss und mit einem deutlich zielgenaueren Risikostrukturausgleich verbunden. Die Wettbewerbsnachteile von Krankenkassen, die viele schwer und chronisch kranke Versicherte hätten, werden dadurch abgebaut. „Krankenkassen sollen sich um kranke Menschen kümmern und nicht um die Gesunden und Gutverdienenden wetteifern. Dazu tragen der vollständige Finanzausgleich und der an der Anzahl der chronisch kranken Versicherten orientierte Risikostrukturausgleich bei“, unterstrich die Ministerin.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Gesundheitsökonomik, wonach der Gesundheitsfonds Mehrbelastungen für die Beitragszahlerinnen und –zahler mit sich bringe, bezeichnete Malu Dreyer als inhaltlich und methodisch fehlerhaft. Das habe das Institut mittlerweile selbst eingeräumt. „Alle seriösen Experten halten es für unmöglich, schon heute eine exakte Prognose zum Beitragssatz im Jahr 2009 abzugeben“, so die Ministerin. Völlig verfehlt sei es, den Gesundheitsfonds für steigende Beiträge verantwortlich zu machen.

Ausgabensteigerungen werde es geben, beispielsweise weil ab dem kommenden Jahr mehr Geld für die vertragsärztliche Vergütung bereitgestellt werde. Für diese zusätzlichen Mittel habe sie sich eingesetzt, weil sie dazu beitragen, die ambulante Versorgung zu sichern und den Arztberuf attraktiver zu machen, so die Ministerin. Gleichzeitig werde sich aber auch die Einnahmensituation durch höhere Lohnabschlüsse, sinkende Arbeitslosigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbessern. Der Beitragssatz orientiere sich an dieser Entwicklung und werde im Herbst von der Bundesregierung festgelegt.

Quelle: masfg.rlp.de

Kassen-Ehen mit teuren Folgen

Freitag, den 11. Januar 2008

Verbraucherzentrale Sachsen verweist auf Sonderkündigungsrecht und bietet aktualisierten Beitragsvergleich an

Allein 25 Betriebskrankenkassen haben zum 01. Januar 2008 fusioniert. Erhöhen sich bei diesem Zusammenschluss die Beitragssätze der Mitglieder, steht diesen das so genannte Sonderkündigungsrecht zu. „Dieses Sonderkündigungsrecht haben auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die ohne Fusion ihren Beitragssatz nach oben verändert haben“, sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Versicherte muss seiner Kasse schriftlich kündigen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Die bisherige Kasse hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Diese Kündigungsbestätigung ist der neuen Kasse vorzulegen und die Mitgliedschaft zu beantragen.
Besteht kein Sonderkündigungsrecht, kann der Versicherte nach 18-monatiger Mitgliedschaft trotzdem seiner bisherigen Kasse den Rücken kehren.
„Ein Wechsel lohnt sich allerdings nur noch in diesem Jahr, da ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen festgelegt wird“, empfiehlt Schmidt.

Im Zusammenhang mit der Kündigungsbestätigung weist die Gesundheitsexpertin auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B 12 KR 19/06 R) hin, nach dem Versicherte, die nach einer Unterbrechung der eigenen Mitgliedschaft, beispielsweise durch einen Auslandsaufenthalt oder durch Eintritt in die Familienversicherung, erneut versicherungspflichtig werden, ihre Krankenkasse auch ohne Vorlage einer Kündigungsbestätigung der letzten Kasse frei wählen können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bereits 18 Monate bei der Kasse versichert waren und die Unterbrechung mindestens einen Tag andauerte. Der Kassenwechsel kann nicht mehr davon abhängig gemacht werden, dass die Unterbrechung kürzer als 18 Monate war.

Für alle Wechselwilligen hält die Verbraucherzentrale Sachsen in ihren Beratungsstellen die aktualisierten Beitragsvergleiche zum Abholpreis von 2 € bzw. 2,50 € (für in der GKV versicherte Selbstständige) bereit. Diese Übersichten sind auch auf der Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de abrufbar.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


Mr. Wong Webnews Icio Oneview Linkarena Folkd Yigg Del.icio.us Furl Google Blinklist Yahoo
Senioren-Kompass Bookmarken