Archiv des Tags ‘Patientenverfügung’

Interessantes zu Altenheim und Heimverträgen

Donnerstag, den 18. September 2008

Ist ein Umzug in ein Altenheim beabsichtigt oder steht er im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zwingend an, so sind die Betroffenen und auch ihre Angehörigen oft überfordert. Neben der nicht immer ganz einfachen Suche eines geeigneten Heimes stellen sich akut Fragen bezüglich der Kosten des Heimplatzes und welche Leistungen man dafür erwarten kann.

Wenn Sie ein paar Altenheime in die engere Wahl gezogen haben, so vereinbaren Sie dort einen Gesprächs- und Besichtigungstermin und lassen Sie sich einen Vertrag aushändigen, raten die Experten der Pflegehotline der Verbraucherzentralen. Es besteht ein Anspruch auf die Aushändigung des Vertrages vor Einzug. Aus dem Vertrag können Sie dann auch die zum Beispiel die Gesamtkosten und den verbleibenden Eigenanteil ersehen wie auch die weiteren Rechte. Nur so können Sie Preis- und Leistungsvergleiche durchführen. Ideal ist es auch, wenn ein Probewohnen möglich ist. Aber beispielsweise auch das Leitbild des Heimes, das der Pflege und dem Wohnen zugrunde liegt, können Sie dem Vertrag entnehmen. Ist der Umzug ins Heim erfolgt, stellen sich oft Fragen wie: „Ist es korrekt, dass meine Mutter zwei Wochen im Krankenhaus lag und wir trotzdem das Heimentgelt weiter zahlen mussten“ oder „Kann es denn wirklich sein, dass 50,00 Euro Investitionskosten pro Tag zu zahlen sind“?

Wer Fragen rund um das Thema Heimvertrag und ambulanter Pflegedienstvertrag hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Sie erreichen die Hotline Montag und Mittwoch in der Zeit von 10 – 13 Uhr sowie am Donnerstag von 10 – 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 770 5002.

Wer Fragen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 01803 770 5001 an die Experten wenden und bei Fragen zu alternativen Wohnformen wie betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unter 1803 770 5003 Rat erhalten. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten. Die Gebühren betragen 9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunktarife können abweichen).

Wegen der großen Nachfrage wurden auch schriftliche Informationen zu den Themen erstellt, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden.

Quelle:  Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.
 

Weitere kostenlose Informationen rund um das Thema Altenheim finden sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung selbst verfassen

Mittwoch, den 30. Juli 2008

Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern ein Gebot der Klugheit in jeder Lebensphase. Unfall und Krankheit können schon für junge Menschen den Ernstfall bringen, in dem Vollmachten und niedergeschriebene Wünsche den Angehörigen notwendige Entscheidungen erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Wer zeitig eine Patientenverfügung verfasst und ergänzend dazu einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, sorgt vor, dass im Ernstfall in seinem Sinne gehandelt wird. In der Patientenverfügung etwa werden Wünsche für die medizinische Behandlung und Pflege festgehalten. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer die persönlichen Rechtsgeschäfte und Finanzangelegenheiten übernehmen soll.
 
Auch wenn man die Notwendigkeit der Festlegungen sieht, wird das unangenehme Thema oft verdrängt. Zudem ist die Unsicherheit groß, wie Verfügungen und Vollmachten verfasst sein müssen, damit sie bei Bedarf auch greifen. Der neue Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale hilft dabei, gute Vorsätze in die Tat umzusetzen. Formulierungshilfen, Mustertexte und Checklisten – auch auf beigefügter CD-ROM zur Bearbeitung am PC – erleichtern die optimale Absicherung.

Der neue Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ kostet 14,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch in Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Weitere kostenlose Informationen und Muster zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Dienstag, den 1. April 2008

Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie schon heute bestimmen, wer welche Aufgaben in Ihrem Sinne regeln soll, wenn Sie einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Viele Betroffene möchten diese Möglichkeit der Selbstbestimmung und Vorsorge nutzen, doch es gibt viele Fragen und Unsicherheiten wie beispielsweise:
 
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Nein, eine Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Vorsorgevollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte bezieht.

Wie lange ist eine Patientenverfügung wirksam?
Anders als bei der Vorsorgevollmacht sollten Sie eine Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre durch Ihre Unterschrift und die Datumsangabe bestätigen.

Muss man eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Nicht zwingend, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Vorsorgevollmacht nicht alle wichtigen Angelegenheiten regelt oder unwirksam ist.
 

Wer Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Die Experten sind bundesweit für alle Interessierten:

montags und mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr
donnerstags in der Zeit von 14.00  bis 18.00 Uhr
 
unter der Rufnummer 01803 – 77 05 001 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz zu erreichen (für Anrufe aus dem Mobilfunknetz können abweichende Tarife gelten).

Zu Fragen aus dem Bereich ambulante und stationäre Verträge erhalten Sie Rat unter der Rufnummer 01803 – 77 05 002 zum Thema alternative Wohnformen unter der Rufnummer 01803 – 77 05 003. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten und Konditionen.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Patientenverfügung - Vorsorge für selbstbestimmte Behandlung im Ernstfall

Dienstag, den 11. März 2008

Patientenverfügung - Vorsorge für selbstbestimmte Behandlung im Ernstfall

Das kann jeden treffen! Durch Altersleiden, Unfall oder eine Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, selbstständig Wünsche zu äußern und Entscheidungen zu treffen. Wer vorbereitet sein will und gewährleisten möchte, dass auch in solch einer Situation der eigene Wille beachtet wird, kann dies mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung tun. Umfassende und grundlegende Informationen zum Thema Vollmachten und Verfügungen bietet der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale.

Der Ratgeber zeigt die verschiedenen Möglichkeiten zur Vorsorge bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit und informiert, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn der Patient zuvor keine Anweisungen gegeben hat.

Weil nachlässig verfasste Patientenverfügungen zu rechtlichen Problemen führen können und es zudem nicht leicht ist, im Vorhinein Entscheidungen für den letzten Lebensabschnitt zu treffen, bietet der Ratgeber „Patientenverfügung“ Hilfestellung. Das Buch informiert über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und zeigt, in welchen Fällen sie anzuwenden sind. Wo stoßen Verfügungen an Grenzen? Dies wird anhand von Fallbeispielen erläutert. Der Ratgeber liefert Textbausteine für die eigene Verfügung und gibt gute Anstöße, sich über persönliche Wünsche und Vorstellungen klar zu werden. Wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung? Und können eigentlich immer alle Wünsche berücksichtigt werden?

Muster für die verschiedenen Verfügungen geben Anregungen für die schriftliche Willensäußerung, die nach den persönlichen Vorstellungen zusammengesetzt werden können.

Der neue Ratgeber „Patientenverfügung“ kostet 7,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen finden Sie auch im Ratgeber für Senioren und Altenpflege bei www.senioren-kompass.de.

Eindeutiges Votum in Sachen Patientenverfügung

Dienstag, den 24. April 2007

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht sich dafür aus, Patientenverfügungen auch bei Komapatienten oder Demenzkranken anzuerkennen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, deren Leben vorzeitig zu beenden.Quelle: Deutsches Ärzteblatt www.aerzteblatt.de

L. Barth - Das Votum der Bundesjustizministerin ist nachhaltig zu begrüßen, gründet es doch letztlich auf die verfassungsrechtlich gesicherte Annahme, dass auch dem Wachkoma-Patienten oder dem Dementen für den Fall ihrer späteren Erkrankung nicht die schwere Last einer Pflicht zum Leben auferlegt werden kann, wenn und soweit diese im Vorfeld ihren Patientenwillen in einer Patientenverfügung bekundet haben. Die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates enden dort, wo der Patient selbstbestimmt über sein weiteres Leben entschieden hat. Er kann nicht auf einen irreversiblen, zum Tode führenden Krankheitsverlauf verwiesen werden, denn einzig er bestimmt frei von paternalistischen Zwängen die Rahmenbedingungen, unter denen er auf das ihn zukommende Leid begegnen möchte. Er ist nicht verpflichtet, sein Leid anzunehmen und zu tragen – dieses zu entscheiden, bleibt allein seiner Letztverantwortung überlassen und das müssen wir akzeptieren, auch wenn es so manchem Politiker schwer fallen sollte. Der Einzelne steht nicht unter der „Vormundschaft“ wohlmeinender Politiker und noch weniger sollte er einem Generalverdacht ausgesetzt werden, sich nicht ethisch und moralisch sachgerecht zu verhalten, wenn er darauf beharrt, alleine die Regie mit Blick auf den selbst verantworteten Tod zu führen.

Weitere Informationen: iqb-info.de  


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