Archiv des Tags ‘Pflege’

Betreutes Wohnen - Es kommt auf die richtige Versorgung an

Mittwoch, den 9. April 2008

Der Ratgeber Betreutes Wohnen der Verbraucherzentrale informiert über Konzepte und Leistungen des Betreuten Wohnens. Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Betreutes Wohnen eine umfangreiche Begleitung und Versorgung. Dies ist allerdings im Betreuten Wohnen für ältere Menschen nicht immer so vorgesehen. Welches Angebot ist das Richtige beim Wohnen mit Service? Welche kosten entstehen und wer bezahlt sie? Ist diese Wohnform überhaupt das Ideale für einen selbst oder einen Angehörigen? Der Ratgeber der Verbraucherzentralen bietet umfassende Informationen darüber, was Senioren und Angehörige über Verträge, Kosten und Leistungen wissen müssen.

Selbst wenn die eigenen Kräfte nachlassen, möchten viele ältere Menschen so lange wie möglich eigenständig in den eigenen vier Wänden leben und außerdem gut versorgt werden. Wird eine ständige Pflege und Betreuung erforderlich, bietet sich das “Betreute Wohnen” als zweckmäßige Wohnform an. Denn neben altersgerechter Einrichtung und Ausstattung der Wohnung können Eigentümer oder Mieter, je nach Bedarf, zusätzliche Pflegedienstleistungen und Serviceleistungen nutzen. Die Form des “Betreuten Wohnen” ist eine innovative Idee, die in der Erfahrung jedoch nicht immer zufrieden stellend umgesetzt wird.

Betreutes Wohnen

Der Ratgeber “Betreutes Wohnen” der Verbraucherzentralen hilft deshalb bei der Frage, welche der vielen unterstützenden Wohnformen die richtige ist. Was ist wichtig bei der Auswahl des Stadtteils und der Wohnanlage? Kosten, Leistungen und Verträge - worauf muss man achten? Welche Alternativen gibt es zum Betreuten Wohnen? Zahlreiche Tipps und Checklisten unterstützen bei der richtigen Entscheidung.

Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber “Betreutes Wohnen” kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:

Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
Tel: 0 29 62 - 90 86 47
eMail: versandservice@vzbv.de
Internet: ratgeber.vzbv.de

Quelle: vzbv.de

Weitere kostenlose Informationen zum Thema Betreutes Wohnen, kosten sowie Checklisten und Briefvorlagen finden Sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Welche Zusatzversicherungen für Pflege und Krankheit

Donnerstag, den 27. März 2008

Die gesetzliche Krankenversicherung und auch die Pflegeversicherung sind keine “Rundum-Sorglos-Pakete”, da diese seit langem nicht mehr alle Kosten übernehmen. So muss beispielsweise für neuen Zahnersatz ein erheblicher Teil aus der eigenen Portemonnaie bezahlt werden. Da können bei aufwändigen Behandlungen schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Und für Brillengestelle gibt es z.B. überhaupt keinen Zuschuss der Krankenkassen mehr. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung enttäuschen so manchen Bedürftigen.
 
Mit dem Versprechen, von den gesetzlichen Kassen nicht übernommene Risiken abzudecken, werben Versicherungsunternehmen für private Kranken und Pflegezusatzversicherungen. Doch die Angebote der Versicherungen sind nicht immer sinnvoll und zum Teil zu teuer. Außerdem können sie sich bei Kosten und Leistungen erheblich voneinander unterscheiden.
 
Der Ratgeber „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“ der Verbraucherzentralen verschafft auf 96 Seiten einen Überblick, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und informiert über die unterschiedlichen Zusatzangebote von A wie Auslandskrankenschutz bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Überdies vermittelt er praxisnah, worauf man beim Vertragsabschluss achten sollte, um im Bedarfsfall nicht leer auszugehen.
 
Der neue Ratgeber „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“ kostet 4,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu bekommen. Für zusätzlich 2,00 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch zu Ihnen ins Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

ASB fordert die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände

Mittwoch, den 13. Februar 2008

“Eine umfassende Beratung, die auf die Menschen zugeht, ihnen die Möglichkeiten der Unterstützung anbietet - das ist es, was die Pflegestützpunkte unserer Meinung nach leisten müssten”, fordert Gabriele Osing, Leiterin der Sozialen Dienste beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). “Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viele und oft vergebliche Behördengänge, Telefonate und schriftliche Anträge auf sich nehmen müssen, ehe sie Hilfe in Anspruch nehmen können.” Der ASB ist deshalb der Auffassung, dass die Pflegeberaterinnen und -berater über umfangreiche Kenntnisse in all jenen Leistungsbereichen verfügen müssen, deren Hilfen für die Rat suchenden Personen infrage kommen. Er verlangt daher für die Beraterinnen und Berater eine Grundqualifikation als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Außerdem kann der ASB nicht nachvollziehen, warum die wohlfahrtsverbandlichen Träger-organisationen in der Debatte um die Gestaltung und Implementierung der Pflegestützpunkte keine aktive Rolle übernehmen können bzw. dürfen oder sollen. Er plädiert für die Einbindung der Wohlfahrtsorganisationen, die seit vielen Jahren und an vielen Orten Menschen Rat erteilen, pflegen und umsorgen. Durch die Ausweitung ihres Angebots und den Aufbau von Dienstleistungszentren vor Ort können viele Pflegebedürftige auf ein zuverlässiges Versorgungsnetzwerk zurückgreifen. “Diese Erfahrung sollte beim Aufbau der Pflegestützpunkte genutzt werden”, so Gabriele Osing weiter.

Häufig ist der ASB bereits in gut geordnete und gut funktionierende Beratungsstellen eingebunden, beispielsweise in die Beratungs- und Koordinierungsstellen des Landes Rheinland-Pfalz (BeKo-Stellen) oder in die Seniorenberatung der Stadt Köln. Solche positiven Beispiele könnten richtungweisend sein für die zukünftige Gestaltung der Pflegestützpunkte, an denen sich der ASB gerne beteiligen wird.

Der ASB unterstützt das Konzept der Bundesregierung, in Pflegestützpunkten für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen umfassende Beratung anzubieten. Die Verantwortung für die Stützpunkte sollte von den Kommunen übernommen werden, weil die Beratungsleistungen für Pflegebedürftige vielfach weit über eine ausschließliche Pflegeberatung hinausgehen. Wohnberatung, Hilfe zur Pflege, Fragen zu Grundsicherung und Schwerbehinderung sind im Rahmen einer Pflegeberatung ebenso zu beachten wie die Einstufung in eine Pflegestufe, die Versorgung mit Hilfsmitteln oder die Einbindung von sozialen Diensten.

Angesichts der für Mitte der Woche geplanten Fortführung der Debatte um die Pflegeversicherung bietet der Verband den politisch Verantwortlichen daher für die weitere Entwicklung der Pflegestützpunkte an, in einem konstruktiven Dialog seine Erfahrungen und sein fachliches Wissen bei der Implementierung der Pflegestützpunkte einzubringen.

Quelle: asb.de; presseportal.de

SENIORBASIC zur Überwachung und Pflege Demenzkranker

Dienstag, den 12. Februar 2008

Altenpflege + ProPflege 2008 in Hannover

Die Pflege demenzkranker Personen bedeutet ständige Aufsicht und individuelle Pflege und gestaltet sich somit sehr zeitaufwändig. Mit „Seniorbasic” der Firma Martin Elektronik aus Bad Brückenau wurde ein System entwickelt, das dem Demenzkranken Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit und damit ein Stück Lebensqualität gewährt sowie gleichzeitig die pflegende Person entlastet.

„Seniorbasic” ist ein berührungsloses Personenschutz-System, das auf zwei verschiedenen Funkfrequenzen arbeitet und damit eine 100-prozentige Sicherheit bietet. Es besteht aus einem dreidimensionalen und damit bestmöglich erfassbaren Sender für den Patienten, der in Form einer Uhr, eines Schlüsselanhängers oder in der Kleidung integriert getragen werden kann. Die pflegende Person ist mit einem Empfänger bzw. Transponder ausgestattet. Lesegeräte an Türen oder Fenstern erfassen den Bewegungsraum des Demenzkranken.

Nähert sich der Demenzkranke einem Lesegerät, das in einem Bereich steht, der nicht überschritten werden soll, wie beispielsweise einer Haustür, wird ein Signal ausgelöst, das eine Tür schließen kann oder ein Signal an eine Pflegeperson sendet. Befindet sich jedoch eine Pflegeperson in der Nähe des Patienten, wird eine Alarmierung unterdrückt. Dieses Lesegerät kann je nach Wunsch weitere Funktionen auslösen und somit ganz auf die Bedürfnisse der Umgebung und der demenzkranken Person abgestimmt werden. Der Sender reagiert aber auch individuell auf den Mensch, die ihn trägt. So löst beispielsweise eine hohe Körpertemperatur, eine Änderung des Hautschweißes, abrupte Bewegungen oder Bewegungslosigkeit einen Alarm aus. Das Alarmsignal selbst ist unbedenklich und hat keinerlei Einfluss auf andere medizinische Geräte.

Die Sicherheit des Systems gewährleistet eine niedrige Funkfrequenz zur Erfassung von Signalen, die über eine stabile Reichweite verfügen. Mit einer hohen Funkfrequenz werden die Informationen schnell und sicher übertragen. Durch eine automatische Spitzenwertabstimmung werden äußere Störeinflüsse, wie z. B. ein Essenswagen aus Metall, kompensiert. Damit es auch keine Panne gibt, wenn die Batterie leer wird, wurde in „Seniorbasic” auch eine Funktion zur Batterieüberwachung integriert.

„Seniorbasic” kann bei der Pflege zuhause eingesetzt werden, entlastet aber auch in Pflegeheimen. So wurde das System, das ganz einfach für alle Beteiligten zu handhaben ist, bereits erfolgreich in Altenpflegeheimen eingesetzt.
Nutzen mehrere demenzkranke Personen gleichzeitig dieses System, wird bei Signal-Auslösung eine persönliche Identifikations-Nummer an den Empfänger gesandt. Bis zu 100 Patienten können in einem System erfasst werden. Dabei ist die Programmierung unterschiedlicher Zugangsbereiche je Identifikations-Nummern bei gleichzeitigem Einsatz von nur einem Lesegerät möglich. Außerdem wird jeder Vorgang automatisch protokolliert.

Das System kann ganz individuell an die demenzkranke Person und an seine Pflegekraft angepasst werden. So gestattet „Seniorbasic” Orientierungslosen eine größtmöglichste Bewegungsfreiheit und erhält dem Demenzkranken so ein Stück Eigenständigkeit. Gleichzeitig wird das Pflegepersonal entlastet und kann sich ganz auf die persönliche Betreuung der Patienten konzentrieren.

Weitere Informationen zu den Systemen erhalten Sie unter altenpflegehilfe.de oder unter demenz-alzheimer.de

Quelle: Martin Elektrotechnik GmbH; openpr.de

Frauen werden nach einem Schlaganfall schneller zum Pflegefall

Donnerstag, den 7. Februar 2008

Bei einem Schlaganfall ist schnelle Hilfe entscheidend. Nicht mehr als drei Stunden sollten vergehen, bis er im Krankenhaus behandelt wird. Dann stehen die Aussichten gut, dass bleibende Schäden im Gehirn verhindert werden können. Wenn Sie eine Frau sind, haben Sie da erheblich schlechtere Aussichten, weil Frauen nach einem Schlaganfall voraussichtlich später versorgt werden.
Wissenschaftler der Michigan State University haben erschreckende Zahlen parat, auf die die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe mit ihrer Kampagne “Jeder Schlaganfall ist ein Notfall” aufmerksam macht: Nur jede zweite Schlaganfall-Patientin, die aus dem Krankenhaus entlassen ist, kann nach drei Monaten ihren Alltag wieder gänzlich ohne fremde Hilfe erledigen. Bei den Männern sind es indessen 70 Prozent!

Gefahr durch Blutgerinnsel
Doch was ist das eigentlich, ein Schlaganfall? Sehr selten wird er durch eine Blutung im Gehirn ausgelöst, in 8 von 10 Fällen ist eine Durchblutungsstörung Auslöser des so genannten “Stroke” (englisch: Schlag). Eine Arterie im Gehirn ist dabei durch ein Blutgerinnsel verstopft. Das wiederum führt zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn, der bei längerer Dauer zu einer Beeinträchtigung der entsprechenden Hirnregion führen kann. Die Folgen sind Lähmungen, Sprach- und Sehstörungen. Jeder 5. Schlaganfall-Patient stirbt. Ursache für die Blutgerinnsel im Gehirn ist die so genannte Arteriosklerose (Gefäßverkalkung), die durch unterschiedliche Einflüsse wie einen erhöhten Cholesterinspiegel, Bluthochdruck, Diabetes aber auch Stress ausgelöst werden kann.

Frauen bekommen später Schlaganfälle
Dass mehr Frauen als Männer durch einen Schlaganfall zum Pflegefall werden, hat einerseits biologische Gründe: Sie werden einfach älter. Und mit dem Alter steigt leider auch das Schlaganfall-Risiko. Frauen sind durchschnittlich 75 Jahre alt, wenn sie einen Schlaganfall erleiden, Männer etwa 68 Jahre. Auch der Schweregrad eines Schlaganfalls ist bei Frauen in der Regel höher. Denn bei Frauen liegt die Ursache eines Schlaganfalls oftmals in einer Herzrhythmusstörung, die sich am häufigsten als Vorhofflimmern bemerkbar macht.

Frauen leiden anders
Viel schwerwiegender ist jedoch, dass Frauen nach einem Schlaganfall meist später in die Klinik kommen als Männer und so oft wertvolle Minuten vergehen, die für das Gehirn entscheidend sein können. Das liegt zum einen daran, dass Frauen häufig andere, weniger “klassische” Symptome als Männer schildern. Frauen klagen bei einem Schlaganfall nicht selten über Übelkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Schwindel, Schluckbeschwerden oder Verwirrtheit oder auch ganz unspezifische Symptome wie Brustschmerzen oder Luftnot. Recht weitläufige Symptome also, die gerade Laien nicht gleich an den typischen Schlaganfall mit halbseitigen Lähmungen und plötzlichen Sprach- und Sehstörungen denken lassen. Forscher sind sich allerdings bisher nicht sicher, ob sich männliche und weibliche Schlaganfall-Symptome wirklich so deutlich unterscheiden oder ob Frauen und Männer sie einfach nur unterschiedlich schildern.
Wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome bemerken, dann zögern Sie nicht! Wählen Sie den Notruf 112. Denn innerhalb von nur wenigen Minuten sterben Millionen Gehirnzellen ab. Und: Fragen Sie den Betroffenen nach plötzlichen Sehstörungen, z. B. Doppelbildern. Denn auch dieses Symptom deutet auf einen Schlaganfall hin.

Quelle: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe; presseportal.de


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