Archiv des Tags ‘Pflege’

Erbrechtsreform: Pflege stärker anerkannt

Montag, den 4. Februar 2008

Wer einen Angehörigen pflegt, dessen Leistungen sollen im Erbfall häufiger als bisher belohnt werden. Das ist eine der erbrechtlichen Neuheiten, zu denen das Kabinett heute eine Gesetzesvorlage beschlossen hat.
Ziel der Änderungen ist, das bewährte Erb- und Pflichtteilsrecht an die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Wertvorstellungen anzupassen.

Dabei soll das Recht des Vererbenden gekräftigt werden, über seinen Nachlass zu bestimmen. Gleichzeitig erfordert aber der Schutz der Familie, dass im Erbfall nächste Angehörige nicht völlig leer ausgehen. Sie sollen zumindest den so genannten Pflichtteil erhalten.

Pflegeleistungen stärker bewerten

Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Oft übernehmen hier Angehörige wichtige Leistungen. Viele machen dies aus familiärer Verbundenheit, ohne dass dafür ein Entgelt vereinbart oder die Pflege in einem Testament honoriert wird.

Wenn das Erbe zwischen den Erben aufgeteilt wird, können sie bereits nach geltendem Recht verlangen, dass ihre Pflegeleistungen besonders berücksichtigt werden. Allerdings gilt dies bisher nur für Nachkommen, die den Erblasser unter Verzicht auf berufliches Einkommen während längerer Zeit gepflegt haben. Nicht einbezogen sind bisher beispielsweise Geschwister oder Nachkommen ohne eigenes Einkommen.

Das soll geändert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht mehr nur die Nachkommen, sondern alle gesetzlichen Erben verlangen können, dass ihre Pflegeleistungen berücksichtigt werden. Dies soll auch gelten, wenn sie für die Pflege des Erblassers nicht auf eigenes Einkommen verzichtet haben. Rechtlich besser gestellt wäre dann zum Beispiel die nicht berufstätige Tochter, die ihren Vater bis zu dessen Tod gepflegt hat.

“Du bist enterbt”

Dass die nächsten Angehörigen als gesetzliche Erben überhaupt nichts vom Vermögen des Verstorbenen bekommen, ist selten. Rechtlich ist eine solche völlige “Enterbung” meist auch gar nicht möglich. Denn normalerweise haben diese gesetzlichen Erben zumindest einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Nur in besonderen Situationen, beispielsweise wenn ein Nachkomme ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat, kann dieser Pflichtteilsanspruch entzogen werden.

Die Regelungen hierzu sollen modernisiert und vereinheitlicht werden.

Stundung der Pflichtteilsansprüche

Erben müssen Pflichtteilsberechtigten oft einen Anteil am Vermögen des Erblassers ausbezahlen. Daher kann es vorkommen, dass sie ein geerbtes Eigenheim oder Unternehmen verkaufen müssen, um die Pflichtteilsberechtigten auszahlen zu können.

Bisher konnten nur pflichtteilsberechtigte Erben verlangen, dass ihnen bei unbilligen Härten solche Zahlungen gestundet, also aufgeschoben werden. Zukünftig soll dies jeder Erbe verlangen können.

Diese Regelung soll Familieneigenheime oder Unternehmen besser vor der Gefahr des Verkaufs oder der Zerschlagung schützen.

Quelle: bundesregierung.de

Großer Schritt für die Altenpflege

Donnerstag, den 6. Dezember 2007

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist nach Ansicht von Sozialministerin Malu Dreyer ein großer Fortschritt zugunsten von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Der Gesetzentwurf bringe nicht nur unmittelbare Verbesserungen in der Pflege, sondern verändere auch Strukturen. Als Beispiel nannte Sozialministerin Malu Dreyer die von der Bundesregierung geplanten Pflegestützpunkte, durch die die regionalen Pflegestrukturen deutlich gestärkt würden.

„Die wohnortnahen Pflegestützpunkte ermöglichen ein umfassendes und qualitätsgesichertes Fallmanagement und geben den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Orientierung bei der Frage, welches Angebot das richtige für sie ist“. Das Land Rheinland-Pfalz könne auf einem beispielhaften System an Beratungs- und Koordinierungsstellen aufbauen. Wichtig sei jedoch, dass die Kommunen eng in die Organisation der Stützpunkte einbezogen würden.

Der Gesetzentwurf sehe außerdem Leistungsverbesserungen wie beispielsweise die Erhöhung der ambulanten Sachleistungen und des Pflegegeldes sowie Leistungen für Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, z.B. bei Demenz, vor. Auch die Verbesserungen in der Tages- und Nachtpflege und die Dynamisierung der Leistungen. Besonders wichtig sei das Pflegepersonen besser sozial abgesichert und die Wartefrist für die Inanspruchnahme von Leistungen bei Vertretung der Pflegepersonen verkürzt würden. Die Ministerin hofft, dass die Bundesregierung dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreifen werde.

Ein weiteres wichtiges Ziel seien bezahlte Pflegetage für berufstätige pflegende Angehörige. Rheinland-Pfalz hat deshalb einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf ein zehntägiges Pflegeunterstützungsgeld im Sinne einer Lohnersatzleistung durch die Pflegekasse erhalten.

Enttäuscht zeigte sich die rheinland-pfälzische Sozialministerin darüber, dass eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung am Widerstand der CDU/CSU gescheitert sei.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

Qualitätsberichte Pflege

Samstag, den 30. Juni 2007

Das Eckpunktepapier der Großen Koalition zur Pflegereform will Transparenz bei der qualitativen Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen schaffen. Dazu sollen die Prüfberichte des MDK veröffentlicht werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben gemeinsam am Mittwoch die Veröffentlichung von Prüfberichten als nicht sachgerecht zurück gewiesen.

Anlässlich einer Veranstaltung am Donnerstag wurde eine überraschend große Übereinstimmung mit den Vertretern von MDK und MDS deutlich. Auf die klare Nachfrage von Werner Ballhausen, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, ob die Veröffentlichung der heutigen Prüfberichte des MDK geeignet sei, um dem Wunsch nach transparenter öffentlicher Darstellung der Lebens- und Pflegequalität in Pflegeeinrichtungen nachzukommen, gab es klare Absagen.

“Aus dem Prüfbericht des MDK lässt sich die aus Sicht der Pflegebedürftigen gewünschte Transparenz nicht herleiten”, antwortete Friedrich Schwegler, Leiter des Referates Pflegeversicherung in der Hauptverwaltung des MDK Nordrhein, der in seinem Vortrag auch auf die fehlende Eindeutigkeit der Leistungs- und Bewertungskriterien einging. Er verwies darauf, dass der Prüfbericht von Pflegeexperten des MDK für die Pflegeexperten der Pflegeeinrichtungen gedacht sei.

Unterstützt wurde er in dieser Position auch von Peter Pick, Geschäftsführer des MDS: “Der MDK hat nie dafür plädiert, die Prüfberichte des MDK zu veröffentlichen. Wir benötigen eine Vereinbarung im Rahmen der Selbstverwaltung sowohl über die Themen, die notwendig sind zur Förderung von Transparenz als auch über die Kriterien und Inhalte einer Veröffentlichung von Qualitätsberichten.”

Zuvor hatte Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa, in seinem Beitrag zur Entbürokratisierungsdiskussion in der Pflege an zahlreichen praktischen Beispielen aufgezeigt, dass die heutigen MDK-Berichte durchaus hilfreich für die Diskussion der Experten in den Pflegeeinrichtungen sind. Allerdings wurde auch deutlich, wie umstritten sowohl die hinterlegten Leistungsanforderungen sind als auch die Bewertungskriterien.

Auch Paul-Jürgen Schiffer, Abteilungsleiter Pflege vom Verband der Angestelltenkrankenkassen begrüßte den Konsens. Das Anliegen der Öffentlichkeit auf transparente Vergleichsmöglichkeiten wird geteilt,
allerdings muss der Schwerpunkt bei der Lebens- und Pflegequalität der pflegebedürftigen Menschen liegen.

Quelle: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste  

Telefon-Hotline zur Pflege

Mittwoch, den 30. Mai 2007

vzbv und Betriebskrankenkassen starten bundesweite Telefon-Hotline zur Pflege

Berlin, 11. Mai 2007 - Verbraucher können sich ab sofort bundesweit telefonisch zu zentralen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen. Um Verbrauchern den Weg durch den Pflegedschungel zu ermöglichen, starten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit den Betriebskrankenkassen ein bundesweites Informations- und Beratungstelefon zum Thema Pflege. Ab Montag stehen bundesweit drei Telefon-Hotlines zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (01803770 500-1), Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen (01803770 500-2) und alternative Wohnformen (01803770 500-3) zur Verfügung.
Möglich wurde dieses neue „Netzwerk Pflegeberatung“ durch eine Vereinbarung zwischen dem vzbv und dem BKK Bundesverband. Grundlage hierfür ist eine Regelung des 11. Sozialgesetzbuches, die es den Pflegekassen erlaubt, eine unabhängige Pflegeberatung zu unterstützen. Das Pilotprojekt läuft zunächst bis Mitte 2009.

Informierte Patienten erzwingen Qualitätsdiskussion
Mit dem neuen Beratungsangebot durch die Telefon-Hotline wird das Thema Pflegequalität nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wieder stärker in die öffentliche Diskussion gerückt. „Es sind gut informierte Verbraucher, die im Pflegemarkt für den nötigen Druck in Richtung mehr Qualität sorgen“, stellt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller fest. „Gewinner dieser Kooperation sind die Pflege- und Hilfebedürftigen sowie ihre Angehörigen. Sie erhalten endlich Antworten auf ihre Fragen. Denn erst durch eine individuelle und vorausschauende Beratung kann jeder – ob bereits betroffen oder noch nicht – die für seine konkrete Lebenssituation beste Lösung finden“, so K.-Dieter Voß, Vorstand beim BKK Bundesverband.

Zwei Millionen Pflegebedürftige und viele Fragen
Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Von Betroffenen und Angehörigen werden Entscheidungen erwartet, die in einem wachsenden Markt von Pflegeangeboten nur schwer zu treffen sind. Was ist im konkreten Einzelfall die geeignete und finanzierbare Hilfe? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegevertrages zu achten? Kann der Pflegebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Müssen seine Kinder für die Pflege aufkommen? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Mit solchen Fragen standen Pflegebedürftige und Angehörige bislang oft alleine da. Mit dem Netzwerk Pflegeberatung soll sich das künftig ändern. „Unsere Erfahrungen aus der Pflegeberatung zeigen, dass es bundesweit noch großen Verbesserungsbedarf bei der Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger gibt“, so Sabine Strüder, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die neue Pflegehotline sei ein erster Schritt, diese Defizite abzubauen.

Unabhängige Telefonberatung - Experten antworten
Um Ratsuchenden möglichst individuell zu helfen, hat sich das Netzwerk Pflegeberatung auf drei thematische Schwerpunkte konzentriert: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Heim- und Pflegeverträge sowie altersgerechte Wohnformen. Unter drei verschiedenen Telefonnummern sind Experten der Verbraucherzentralen zu den drei Themen jeweils an drei Tagen der Woche zu bestimmten Uhrzeiten zu erreichen. Darüber hinaus sind Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen unter allen drei Rufnummern erhältlich.
Der BKK Bundesverband unterstützt das Projekt finanziell, datentechnisch und organisatorisch. Zugleich wertet er die Beratung durch eine Versichertenbefragung aus. Inhaltlich sind die Berater der Verbraucherzentralen neutral und unabhängig.

Das Pflegeberatungs-Telefon ist bundesweit zu folgenden Themen erreichbar:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
Tel. 01803770 500-1

Heim- und Pflegeverträge: Tel. 01803770 500-2

betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen: Tel. 01803770 500-3

Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen sind unter allen drei Rufnummern erhältlich.

Die Verbraucherzentralen streben an, die Beratung mittelfristig auf alle Fragen rund um die Pflege ausweiten zu können.
Das Pflegetelefon ist montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Die Beratung selbst ist kostenfrei. Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute.

Quelle: BKK

Rauchfreie Pflege als Vorbild für Patienten

Dienstag, den 29. Mai 2007

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe appelliert anlässlich des Welt- Nichtrauchertages am 31. Mai an Pflegekräfte, auf Rauchen am Arbeitsplatz zu verzichten, und warnt vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. hat heute in Berlin anlässlich des internationalen Welt-Nichtrauchertages am 31. Mai an die Pflegekräfte appelliert, mit einem Verzicht auf das Rauchen am Arbeitsplatz als Vorbild für Patienten und andere Berufszweige mit gutem Beispiel voranzugehen. Darüber hinaus warnte der führende deutsche Pflegeverband eindrücklich vor den gesundheitlichen Risiken für Passivraucher und forderte einen besseren Schutz für Nichtraucher in deutschen Pflegeheimen, Krankenhäusern und allen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens nach Maßgabe der neuen, geplanten Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz. „Wir setzen uns mit aller Kraft für gesunde Arbeitsbedingungen und ein risikofreies Arbeitsumfeld ein,“ sagte dazu in Berlin DbfKBundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Deshalb fordern wir Pflegende und Führungskräfte der Pflege auf, selbst mit dem Rauchen aufzuhören oder zumindest auf das Rauchen am Arbeitsplatz zu verzichten. Die Pflegekräfte haben dabei als größte Gruppe im deutschen Gesundheitswesen eine ganz besondere Verantwortung gegenüber Patienten und können eine motivierende Vorbildfunktion für alle anderen und sogar andere Berufszweige einnehmen.“
Pflegekräfte sollten sich dieser Verantwortung bewusst werden und sich aktiv im beruflichen und familiären Umfeld für eine rauchfreie Umgebung engagieren. „Das gilt unserer Meinung nach ganz besonders dort, wo es um das Fördern von Eigeninitiative geht, also beispielsweise in der Patientenschulung oder der Familiengesundheitspflege, wo der Ansatz der Gesundheitsförderung und Krankheitsvorsorge verfolgt wird,“ erläutert Franz Wagner. „Kinder sind in Raucherfamilien am stärksten von den Auswirkungen des Passivrauchens betroffen: eine deutlich erhöhte Infektanfälligkeit, Asthma, Bronchitis sowie erhöhtes Krebserkrankungsrisiko sind die Folgen.“ Rauchen ist unter Pflegekräften weit verbreitet, da Pflegende am Arbeitsplatz oft einem starken psychischen und physischen Druck ausgesetzt sind. Dauerstress und Belastung zu Spitzenzeiten erhöht den Drang, zur Zigarette zu greifen. Dabei sind die negativen Folgen des Rauchens hinlänglich bekannt: Rauchen kann verschiedenste Krebsarten hervorrufen (u.a. Rachen- Kehlkopf-, Lungenkrebs), führt außerdem zu Herz-Kreislauferkrankungen, kann Nierenversagen zur Folge haben und begünstigt Asthma, Schlaganfälle und Demenz. Das Brustkrebsrisiko für Frauen ist durch Tabakrauch deutlich erhöht, in einem Frauenberuf wie der Pflege also von besonderer Relevanz. Schon an den Folgen des Passivrauchens sterben nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums heute jährlich über 3000 Menschen.

Quelle: dbfk.de


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