Archiv des Tags ‘Pflegefall’

Auf der Suche nach einem Altenheim

Sonntag, den 24. Januar 2010

Senioren und deren Angehörige wissen oft nicht, wie es bei einem Pflegefall weitergehen soll. Dem sollte man rechtzeitig vorbeugen.

Vielen ist unbekannt, wie man ein passendes Pflegeheim findet, welche Leistungen in verschiedenen Einrichtungen angeboten werden, welche Kosten auf den zu Pflegenden und dessen Angehörige zukommen und wie man beispielsweise die Qualität von Heimen überprüfen kann.

„Die neue Broschüre der Verbraucherzentralen „Wie finde ich das richtige Heim?“ gibt auf derartige Fragen eine Antwort“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Leider ist es oft so, dass Pflegebedürftige nicht immer in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. Sie stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, eine Pflegeeinrichtung zu suchen, die ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Erster Tipp dabei ist, man sollte sich einen Überblick über die Angebote verschaffen, d.h. bei den kommunalen Beratungsstellen nachfragen. Auch Pflegekassen bieten oft eine Liste von wohnortnahen Pflegeangeboten oder das Internet hält Datenbanken bereit, um Adressen von Pflegeheimen zu finden.

„Die Qualität der Heime ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl“, weiß Schmidt. Seit dem 01. Juli 2009 finden Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) statt, deren Ergebnisse bei der Auswahl helfen können. Denn jede Einrichtung muss die Ergebnisse der MDK-Prüfung gut sichtbar aushängen.

In der aktuellen Broschüre wird darauf eingegangen, wie sich die Benotung zusammensetzt und was Verbraucher in diesem Zusammenhang beachten sollten.

Die Broschüre „Wie finde ich das richtig Heim? Tipps und Auswahlkriterien“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.  

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Pflegebedürftig im Alter - Der Deutsche Ring warnt vor der Kostenfalle

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Der Deutsche Ring macht in seiner Mitteilung auf das finanzielle Risiko aufmerksam, das durch unzureichende private Pflegevorsorge entstehen kann. Kinder von Pflegebedürftigen können plötzlich ungeahnten Kosten gegenüberstehen, wenn ihr Einkommen auf einen Selbstbehalt beschränkt wird und für die Eltern Unterhalt gezahlt werden soll. Nur wer rechtzeitig finanziell vorsorgt, kann dem Alter und einem möglichen Pflegebedarf entspannt entgegensehen.

Laut Pflegestatistik variieren die anfallenden Kosten für eine vollstationäre Pflege in Pflegestufe III in den Bundesländern stark, doch das Risiko zusätzlicher Pflegekosten ist deutschlandweit grundsätzlich vorhanden. In Nordrhein-Westfalen kostet ein Heimplatz bei Pflegestufe III im Schnitt 3130 Euro monatlich. Hingegen zahlen Pflegebedürftige hierfür in Sachsen-Anhalt etwa 2250 Euro. Bei einem Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1470 Euro in Stufe III muss so ein Fehlbetrag von monatlich 780 bis 1660 Euro durch den Pflegebedürftigen aufgebracht werden. Viele Rentner können das nicht bewältigen. Und: In diese Rechnung sind individuelle Zusatzleistungen zur Krankenversorgung, Investitionskosten oder kleine private Wünsche, auf die auch im Heim niemand verzichten mag, noch nicht einbezogen. Schnell sind dann Rente oder andere eigene Mittel aufgebraucht und die Kinder stehen in der finanziellen Pflicht.

Je früher das Thema Pflegevorsorge in der Familie angegangen wird, desto besser. „Aber leider ist trotz aktueller Diskussion um die Pflegereform das Thema bisher nicht stark genug in den Köpfen verankert. Vor allem die jüngere Generation erkennt zwar die Wichtigkeit, setzt aber eher auf den Faktor Zeit und verschiebt das Handeln”, so Jörn Kunath, Spezialist für die Generation 50+ beim Deutschen Ring. Kundengespräche zeigen das immer wieder. So sei nur den wenigsten wirklich klar, dass eine Pflegebedürftigkeit mehrere Jahre andauern und hohe zusätzliche Kosten verursachen kann. In der Regel realisieren Betroffene erst im konkreten Pflegefall das Missverhältnis von Bedarf und Kosten. Wer sich dann ausschließlich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verlässt, tappt schnell in eine Kostenfalle.

Doch oft fällt das rechtzeitige Gespräch über das Thema schwer. Leitfäden und Checklisten leisten hier Unterstützung. Mit „Lass uns reden”, einem kostenlos erhältlichen Ratgeber, hilft der Deutsche Ring, einen Gesprächseinstieg zu finden. Die Broschüre kann unter Generationenstudie.de abgerufen werden. Die Seite hält weitere Informationen zum Thema „Pflegen und gepflegt werden” bereit und zeigt Möglichkeiten zur individuellen Vorsorge auf, um der Kostenfalle Pflege effektiv zu begegnen.

Quelle: achtung! kommunikation GmbH; Deutscher Ring

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Dienstag, den 23. September 2008

Durch die Pflegereform 2008 soll insbesondere der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt werden. Die Budgets für die Pflegesachleistung und die Kurzzeitpflege sowie das Pflegegeld werden deshalb stufenweise angehoben. Angehörige von Pflegebedürftigen haben nun einen – allerdings unentgeltlichen – Anspruch, sich kurzfristig bis zu zehn Arbeitstagen freistellen zu lassen, um bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation organisatorische Regelungen treffen zu können.

Wer Unterstützung bei der Pflege braucht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch welche Leistungen können Pflegebedürftige erwarten, wie kann die passende Hilfe ausgewählt und organisiert werden? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen gibt der Ratgeber „Pflegefall - was tun?“ unter Berücksichtigung aller Neuregelungen der Pflegereform 2008.

Der aktualisierte Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ kostet 12,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch in Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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