Archiv des Tags ‘Pflegeheim’

Im Heim und zu Hause gut gepflegt

Donnerstag, den 20. November 2008

Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale
 
Als Pflegebedürftiger sollte man eine gute pflegerische Betreuung erwarten können oder sogar einfordern. Doch was ist „gute Pflege“? Sie ist festgelegt in so genannten Expertenstandards, die die Pflegequalität festschreiben. Diese Standards sind bindende Orientierungshilfen für Pflegeeinrichtungen.
 
Um gute von schlechten Pflegeangeboten unterscheiden zu können hat die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern einen neuen Ratgeber veröffentlicht. Checklisten helfen zu erkennen, ob ein ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder Krankenhaus nach den festgelegten Qualitätsstandards arbeitet. So können Pflegebedürftige oder deren Angehörige eine gute Entscheidung treffen bei der Auswahl der richtigen Pflegeangebote.
 
Der Ratgeber „Gute Pflege im Heim und zu Hause“ ist erhältlich in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale und kostet 7,90 Euro.
Auf Wunsch wird er auch zugesandt. Dann kommen 2,50 € Versandkosten hinzu. Zu bestellen ist er über das Servicetelefon (0381) 208 70 50 oder Internet  nvzmv.de.
 
Weitere Informationen finden interessierte Verbraucher anschaulich in der kleinen Broschüre „Patiententipps zu IGeL-Leistungen“. Diese gibt es als kostenfreien Download auf der Internetseite der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V unter  nvzmv.de
 
Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Müssen Kinder immer die Heimkosten der Eltern zahlen?

Freitag, den 4. Juli 2008

Wenn Eltern ins Altenheim müssen, kommen auf die Familie neben der Sorge um die pflegebedürftigen auch finanzielle Entscheidungen zu.

Mit dem Netzwerk Pflegeberatung bieten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen den Betroffenen eine Informationsstelle für viele Fragen rund um das Thema Altenpflege.

Welche Auskünfte müssen die Kinder dem Sozialamt gegenüber geben?
Wie viel Einkommen muss den Kindern verbleiben?
Wird auch Vermögen oder Wohneigentum herangezogen?
Sind Kinder immer zu Unterhalt gegenüber ihren im Pflegeheim lebenden Eltern verpflichtet?

Generell sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Altenpflege zu bezahlen. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind, das heißt wenn sie selbst über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Zu der Frage, wann das Vermögen der Kinder vom Sozialamt herangezogen werden kann, sind Gerichtsentscheidungen ergangen. Demnach müssen Angehörigen die Vermögenswerte belassen werden, die sie für eine angemessene Altersvorsorge vorgesehen haben. Was als angemessen anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Netzwerk Pflegeberatung der Verbraucherzentralen gibt zu Elternunterhalt und Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen allgemeine Informationen unter den Nummern 01803 770 500 -1 bis 3.

Anrufer erhalten zu folgenden weiteren Themen an der Pflegehotline Beratung:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unter der Telefonnummer 01803 770 500- 1
Heim- und Pflegedienstverträge unter: 01803 770 500- 2
Alternative Wohnformen: 01803 770 500- 3

Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute (deutscher Festnetzpreis, abweichender Mobilfunktarif). Die Beratung selbst ist kostenfrei. Die Telefon-Hotline ist montags und mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr, sowie donnerstags zwischen 14 und 18 Uhr erreichbar.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Weitere kostenlose Informationen rund ums Thema Altenpflege und Altenheim finden Sie auch in der Infothek vom Senioren-Kompass.

Pflegehotline berät zum Thema Betreutes Wohnen

Dienstag, den 20. Mai 2008

Wer sich für die alternative Wohnform Betreutes Wohnen interessiert, hat hier oft die Vorstellung, dass diese Wohnart ein umfangreiches Betreuungs- und Versorgungsangebot für den dritten Lebensabschnitt ist. Zugleich soll auch für einen evtl. Pflegebedarf vorsorgt werden. Die Art und der Umfang der möglichen Hilfen unterscheiden sich in der Praxis jedoch beträchtlich. Nicht selten kommt es vor, dass ältere Menschen mit völlig falschen Ansichten eingezogen sind oder Kinder in bester Absicht für ihre Eltern eine Wohnung im Betreuten Wohnen gemietet haben ohne zu überprüfen, ob es die am besten passende Wohnform ist. An der Pflegehotline des Netzwerks Pflegeberatung beraten Experten zu Fragen rund um dieses Thema:

Hotline für Interessierte:
montags und mittwochs von 10.00 bis 13.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

unter der Rufnummer 01803 – 77 05 003
(Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute; Mobilfunkpreise abweichend).

Folgendes sollte bei der Auswahl der richtigen Wohnform beachtet werden.

Wunsche und Bedarf: Am beginn des Wohnungschecks steht die Frage ob man wirklich umziehen will (muss) oder ob nicht eine altersgerechte Veränderung der eigenen Wohnung die bessere Alternative ist. Geklärt werden sollte darüber hinaus, wie viel Hilfe und Unterstützung etwa bei der Haushaltsführung und -organisation benötigt wird und wie verlässlich Unterstützung in verschiedenen Bereichen durch Familie und Freunde oder durch externe Pflege- Dienstleister möglich ist. Auch sollte man sich über die persönlichen Neigungen und Anforderungen rund um das Wohnumfeld im Klaren sein.

Einen Überblick verschaffen: Zurzeit gibt es leider nur lückenhafte Adresssammlungen von Einrichtungen des Betreuten Wohnens. Adressen gibt es bei den örtlichen Wohn- oder Sozialämtern und den Wohn- und Pflegeberatungsstellen. Bei Wohnungen der engeren Wahl sollte nach Informationsmaterial über die Anlage und nach Miet- und Betreuungsverträgen sowie nach einer Preisübersicht gefragt werden. Hierbei ist besonders wichtig zu klären, welche Leistungen und Kosten zu erwarten sind und welche Regelungen zu treffen sind.

Das Serviceangebote: Es sollte nach den Möglichkeiten der Pflege bei Krankheit und dauernder Pflegebedürftigkeit gefragt werden. So gewinnt man einen Eindruck, ob im Pflegefall ein erneuter Umzug ausgeschlossen werden kann.

Alternative Wohnformen: Auch wenn die Prospekte mancher Anbieter einen anderen Eindruck erwecken wollen das Betreutes Wohnen ist nur eine von vielen Wohnformen im vorgeschritten Lebensalter. Vor einem Umzug sollte eingehend geprüft werden, ob sich ambulant betreute Wohngemeinschaften oder andere alternative Modelle wie z.B. einer „Hausgemeinschaft im Altenheim“ für den individuellen Bedarf als Wohnform besser eignen.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Weitere kostenlose Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen sowie eine kostenlose Checkliste für Pflegeheime finden Sie auch in der Infothek von Senioren-Kompass.

Räuberischer Diebstahl im Pflegeheim

Freitag, den 4. Januar 2008

Leichte Verletzungen erlitt gestern Nachmittag ein 50-jähriger Mitarbeiter eines Pflegeheims als er die Beute eines Diebes zurückerobern wollte. Der Unbekannte hatte im kurzzeitig unbeaufsichtigten Empfangsbereich des Altenpflegeheims eine Geldbörse und eine Geldkassette entwendet. Als der Diebstahl von einer 50-jährigen Mitarbeiterin bemerkt wurde, flüchtete der Täter zunächst. Der Angestellte stellte den Mann wenig später und wurde im darauf folgenden Handgemenge mit einer Holzlatte geschlagen. Er ließ nun von dem Dieb ab, der seine Flucht fortsetzte, seine Beute allerdings in Tatortnähe verlor.

Quelle: Polizei Berlin

Pflege braucht Zeit statt neuer Strukturen

Dienstag, den 27. November 2007

bpa: Finanzmittel der Pflegestützpunkte besser für Demenzkranke in Pflegeheimen verwenden…Neben den zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige sollen im Rahmen der Pflegereform auch bundesweit flächendeckend neue Institutionen mit dem Ziel der wohnortnahen Beratung, Vernetzung und Koordinierung der Versicherten geschaffen werden: Pflegestützpunkte mit Pflegebegleitern. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 5.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, ist dies problematisch.

“Wir begrüßen diese Ziele, sind aber der Auffassung, dass sie effizienter und kostengünstiger durch die Stärkung der bestehenden Angebote von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen zu realisieren wären. Die nötigen Finanzmittel sind erheblich und die Zusammenlegung von Beratung und Leistungsbewilligung nicht im Sinne der Versicherten”, so Bernd Meurer, Präsident des bpa.

Nach Plänen der Bundesregierung sollen mit 80 Mill. Euro Anschubfinanzierung bundesweit 4.100 Pflegestützpunkte mit einer Förderung von jeweils 50.000 Euro unterstützt werden. Das Geld reicht jedoch nur für 533 Stützpunkte und steht außerdem nur für die Anfangszeit zur Verfügung.

Sorgen bereitet dem bpa, dass die dauerhaften Kosten zulasten der Pflegeversicherung gehen. Jeder Pflegebedürftige hat zukünftig einen Rechtsanspruch auf die Leistungen von Pflegebegleitern und Pflegestützpunkten. Die Pflegekassen sollen dies sicherstellen. “Wie sollen diese neuen Aufgaben erledigt werden, wenn nicht neue Mitarbeiter eingestellt werden? Das kostet das Geld der Pflegeversicherung, welches bisher nicht eingeplant ist”, so Meurer.

Nach Ansicht des bpa besteht die Gefahr, dass hier zu viel in Strukturen statt in konkrete Leistungen investiert wird. Überspitzt könnte man fragen: Was nützt den Pflegebedürftigen eine exzellente Beratung und Vernetzung der Angebote, wenn sie anschließend kein Budget mehr haben, um die ausgewählten Leistungen in Anspruch zu nehmen? “Das Geld der Pflegeversicherung muss für Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen, nicht für neue Institutionen”, fordert der bpa-Präsident. “Besser wäre es, mit diesen Mitteln demenziell Erkrankten auch in stationären Pflegeeinrichtungen bessere Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen.”

Statt der Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern und der Einbindung an die Pflegestützpunkte sollen die Leistungen des Fallmanagements unter Nutzung und Stärkung auf die bestehenden Strukturen übertragen werden. Hierzu wären die Leistungen nach § 45 sowie § 37 Abs. 3 SGB XI und die speziellen Kompetenzen der Pflegeeinrichtungen mit entsprechend qualifizierten Pflege-fachkräften und spezifischen Quartierskenntnissen prädestiniert. Allein der bpa hat über 2.500 Pflegeberater ausgebildet, die bereits heute die Aufgaben erfüllen. Die Leistung des Fallmanagements sollte dezidiert beschrieben werden und jederzeit in Form von Zeitkontingenten nach Bedarf bei der Pflegeeinrichtung durch Pflegebedürftige und deren Angehörigen abgerufen werden können. Doppelstrukturen wären damit ausgeschlossen, die Leistung wäre bei Bedarf für die Hilfesuchenden verfügbar und eine dauerhafte wirtschaftliche Bereitstellung und Finanzierung wäre gewährleistet.

Quelle: bpa.de  


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