Archiv des Tags ‘Pflegereform’

Altenpflege zu Hause

Freitag, den 18. Juli 2008

Annähernd 500.000 Pflegebedürftige, die so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verweilen möchten, werden zurzeit bundesweit von ambulanten Pflegediensten versorgt. Zum 1. Juli 2008 wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben. Gleichzeitig legt die Pflegereform fest, dass mit den Mehreinnahmen auch Pflegedienste, die ins Haus kommen, besser finanziert werden. Wie man unter der Vielzahl der Pflegedienste den passenden Anbieter findet, welche Besonderheiten bei einer guten Altenpflege beachtet werden sollte, was bei der Vertragsgestaltung zu beachten ist und wie Angehörige und Senioren denkbare Probleme am besten lösen – darüber informiert der neuer Ratgeber „Ambulante Pflegedienste“ der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Neben der nötigen Orientierung durch den Pflegedschungel zeigt das Buch Alternativen zur häuslichen Pflege auf und beantwortet Fragen zu Haushaltshilfen aus Osteuropa. Checklisten und ein umfangreicher Adressteil runden die Neuerscheinung ab. Der Ratgeber „ambulante Pflegedienste“ ist erhältlich in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale und kostet 9,90 €. Auf Wunsch wird er auch zugesandt. Dann kommen 2,50 € Versandkosten hinzu. Zu bestellen ist er über das Servicetelefon (0381) 208 70 50.

Quelle Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Gesetzliche Neuregelungen bei Rente und Altenpflege

Freitag, den 27. Juni 2008

Im 01.07.2008 treten bedeutende Gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Die Rentensteigerung
 
Für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Rente. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Durch Aussetzen des Riesterfaktors 2008 und 2009 konnten die Renten um 1,1 statt um nur 0,46 Prozent erhöht werden. Die höheren Renten werden ohne Beitragserhöhungen und ohne Steuerzuschüsse des Bundes finanziert. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors werden 2012 und 2013 nachgeholt. Rentnerinnen und Rentner werden so angemessen am Aufschwung beteiligt.
 
Bei 1.000 Euro Rente/Monat bedeutet dies eine Steigerung von 11 Euro/Monat. Die Rentenanpassung wird auf ALG II übertragen. So können auch Langzeitarbeitslose mit mehr Geld rechnen.

Die Pflegereform
 
Die Pflegereform bringt deutliche Verbesserungen. Besonders Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten mehr Leistungen und mehr Unterstützung. Mit persönlicher Beratung und neuen Strukturen wird die Pflege stärker auf die Erfordernisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Pflegekräften ausgerichtet. Neue Qualitätsstandards und strenge Prüfungen führen zu transparenteren und besseren Pflegeleistungen.
 
So gibt es z.B. einen Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten in Zukunft kürzere Fristen. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” wird ausgebaut. Neu ist auch eine unbezahlte Pflegezeit bis zu sechs Monaten. Die finanziellen Leistungen wie Sachleistungsbeträge und Pflegegelder steigen.
 
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.
 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Pflegereform tritt zum Juli.2008 in Kraft

Donnerstag, den 19. Juni 2008

Die ambulanten Pflegesachleistungen werden ausgedehnt, eine ortsnahe Pflegeberatung wird organisiert und Demenzkranke können besser versorgt werden.

Erstmals seit Start der Pflegeversicherung vor 14 Jahren bekommen pflegebedürftige Menschen mehr Versorgungsleistungen, die sie bei einem ambulanten Pflegedienst abrufen können. Nach dem Motto „ambulant vor stationär“ soll damit die Basis geschaffen werden, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin zu Hause leben können. Zusätzlich werden neue Pflegestützpunkte geschaffen, die Angehörigen und Pflegebedürftige bezüglich der Organisation der Pflege beraten sollen. Alternative Wohnformen, z.B. sogenannte Pflegewohngemeinschaften werden ebenfalls ab Juli.2008 gefördert, da die Bewohner Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen können. Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf unbezahlter Freistellung von seiner Arbeit, verbunden mit einer Rückkehrgarantie auf seinen Arbeitsplatz. Die Kontrolle der Pflegedienste und Altenheime durch die Pflegekassen wird dichter und tiefgreifender. Zu guter letzt, wird der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2400 € jährlich angehoben. Menschen mit Demenz, die zwar noch keinen erheblichen Pflegebedarf, wohl aber Betreuungsbedarf haben, können diesen Betrag ausschöpfen.

Der Verein für-einander e.V. freut sich über die verbesserten Möglichkeiten, mit deren Hilfe Seniorinnen und Senioren, ihren Lebensabend auch bei Pflegebedürftigkeit sicher und gut versorgt in den eigenen vier Wänden verbringen können. Als Pflegestützpunkt in München Schwabing beraten Sie für-einander e.V. gerne, wenn Sie Fragen zur Altenpflege haben.

Quelle: fuer-einander.de; openpr.de

Im Juli tritt die Pflegereform in Kraft

Mittwoch, den 30. April 2008

Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Somit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte: “Diese Reform ist gut gelungen”. Sie bringt merkliche und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Speziell altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.

Bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger erhalten Familien mehr Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise können Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Aus heutiger Sicht reicht dieser neue Satz aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.

Kernpunkte der Pflegereform:

• Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. In den Stadtvierteln können die Länder hierfür Pflegestützpunkte einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Ab dem 1. Januar 2009 hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen.

Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.

• Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, erhalten aber kein Gehalt. Ausgelassen hiervon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Des Weiteren gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.

• Steigen werden auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.

Auch das Pflegegeld wird in allen Pflegestufen angehoben. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zuerst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das ist auch für die Kurzzeitpflege gültig.

Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.

• Verbessert werden außerdem die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.

Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Hierfür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

• Die Pflegekassen sind zukünftig verpflichtet, innerhalb von fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Diese Frist verkürzt sich auf eine Woche wenn der Antragssteller im Krankenhaus liegt. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.

• Durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement verbessert sich die Qualität der Pflege. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab dem Jahr 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Sprache veröffentlicht werden. Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, welches die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.

• Ebenso gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.

• Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.

• Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Hierdurch haben Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.

• Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei geringen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.

Quelle: bundesregierung.de

Verbraucherzentrale mahnt Nachbesserung bei Pflegereform an

Mittwoch, den 26. März 2008

Das vom Bundestag verabschiedete Pflegegesetz enthält nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes einige positive Neugestaltungen. Aus Verbrauchersicht sind im Einzelnen allerdings noch an vielen Stellen Verbesserungen nötig.

Klarstellung bei der Interessenvertretung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt ausdrücklich, dass die Mitwirkungsrechte pflegebedürftiger und behinderter Menschen ausgeweitet wurden. Zukünftig sind Interessen- und Selbsthilfegruppen beratend an der Weiterentwicklung und Sicherung der Pflegequalität beteiligt. Die gesetzliche Ausgestaltung bleibt jedoch uneinheitlich. Unklar ist bisher, wer sich wann, wie und mit welchem Gewicht beteiligen darf. Sowohl Art und Weise der Beteiligung als auch der institutionelle Rahmen der Entscheidungsprozesse müssten erweitert und vereinfacht werden.

Die Pflegezeit auf bis zu zwölf Monate ausweiten
Menschen, die sich um die Betreuung ihrer Angehörigen kümmern, können nach dem neuen Gesetz eine unbezahlte Auszeit von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen. Um die ambulante Pflege ausreichend zu stärken, ist die vorgesehene Begrenzung auf sechs Monate jedoch nicht ausreichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine gesetzlich verankerte Pflegezeit von einem Jahr für alle Menschen, die den Arbeitsplatz ganz oder teilweise vorübergehend verlassen müssen, um einen Angehörigen zu pflegen.

Leicht verständliche Prüfungsergebnissen notwendig
Für mehr Transparenz sorgt die zukünftige Pflicht zur Veröffentlichung der Qualitätsprüfungsergebnisse des MDK (Medizinischen Dienstes der Krankenkassen). Hier muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass dies in einer für die Verbraucher nachvollziehbaren und leicht verständlichen Form geschieht.

Pflegebedürftige müssen erstklassig, unabhängig und wohnortnah beraten werden
Laut Reformgesetz sollen Pflegestützpunkte nur auf Initiative der Länder gegründet werden. Die Länder haben dabei zwei Möglichkeiten: Sie können die Pflegekassen beauftragen, Pflegestützpunkte aufzubauen. Alternativ können sie eigene, von den Kassen losgelöste Strukturen schaffen und dabei auf bereits bestehende Beratungsangebote zurückzugreifen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesländer auf, Beratung und Leistungsträgerschaft zu trennen und die Unabhängigkeit der Beratung zu garantieren.

Finanzierung der Pflegereform
Auf ganzer Linie gescheitert ist nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes dagegen die nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Weder ist es gelungen, die privaten Versicherer stärker in den Risikoausgleich einzubinden, noch konnte sich die Große Koalition auf die Bildung eines zusätzlichen privaten Kapitalstocks einigen.

Weitere positive Neuerungen der Pflegereform

Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung werden die Pflegesätze angehoben. Von Juli 2008 bis 2012 erhalten Leistungsempfänger schrittweise mehr Geld. Besonders die häusliche Pflege wird durch die Reform gestärkt.

Ab Januar 2009 haben alle Menschen, die Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherungen beziehen, einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater.

Demenzkranke erhalten ebenso wie psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen eine Zusatzleistung von bis zu 200 Euro im Monat. Dieser Anspruch gilt auch, wenn lediglich ein Betreuungsbedarf besteht, aber noch kein erheblicher Pflegebedarf.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband


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