Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Somit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte: “Diese Reform ist gut gelungen”. Sie bringt merkliche und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Speziell altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger erhalten Familien mehr Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise können Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Aus heutiger Sicht reicht dieser neue Satz aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.
Kernpunkte der Pflegereform:
• Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. In den Stadtvierteln können die Länder hierfür Pflegestützpunkte einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Ab dem 1. Januar 2009 hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen.
Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.
• Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, erhalten aber kein Gehalt. Ausgelassen hiervon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Des Weiteren gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.
• Steigen werden auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.
Auch das Pflegegeld wird in allen Pflegestufen angehoben. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zuerst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das ist auch für die Kurzzeitpflege gültig.
Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.
• Verbessert werden außerdem die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.
Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Hierfür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
• Die Pflegekassen sind zukünftig verpflichtet, innerhalb von fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Diese Frist verkürzt sich auf eine Woche wenn der Antragssteller im Krankenhaus liegt. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.
• Durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement verbessert sich die Qualität der Pflege. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab dem Jahr 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Sprache veröffentlicht werden. Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, welches die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.
• Ebenso gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.
• Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
• Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Hierdurch haben Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.
• Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei geringen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.
Quelle: bundesregierung.de