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Die Pflegereform - Mehr Leistung und Beratung

Montag, den 17. März 2008

Der Bundestag hat die Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Damit werde Deutschland den Anforderungen an eine moderne Pflege gerecht, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die Reform verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.

“Die Reform ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte,” unterstrich Schmidt bei der Abstimmung im Bundestag. Sie bringe spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitierten von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten.

Mehr Beratung und Service können Bürgerinnen und Bürger zukünftig durch Pflegestützpunkte als zentrale Anlaufstellen erhalten.

Darüber hinaus erhalten Familien mehr Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger im Alltag. Damit können Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
 
Bereits heute erhalten viele Menschen ambulante und stationäre Leistungen der Pflegeversicherung. Und mit der älter werdenden Bevölkerung werden es immer mehr. Damit auch diese in Zukunft gut versorgt werden, musste die Pflegeversicherung modernisiert werden.
 
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25  Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.

Kernpunkte der Pflegereform

Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Die Länder können dafür Pflegestützpunkte in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen.

Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.
 
Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.
 
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.

Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.

Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.
 
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.

Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
 
Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Liegt der Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.
 
Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.

Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.

Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.

Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.

Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

MDS begrüßt Pflege-Weiterentwicklungsgesetz als wichtigen Reformschritt

Freitag, den 25. Januar 2008

Nachbesserungsbedarf in Detailfragen

“Mit der aktuellen Pflegereform werden drängende Themen angegangen, insbesondere die Frage der besseren Versorgung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Das halten die Medizinischen Dienste für wichtig und richtig. Außerdem begrüßen sie die Regelungen zur Verbesserung der Pflegequalität und zu mehr Transparenz”, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Pflegereform am 21. Januar. “Bei einigen Details sehen wir allerdings Nachbesserungsbedarf.”

Der MDS begrüßte, dass Menschen mit demenziellen Erkrankungen, die zwar noch nicht pflegebedürftig, aber betreuungsbedürftig sind, künftig Leistungen bis zu 2.400 Euro pro Jahr erhalten sollen. “Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung dieses Personenkreises mit Pflegebedürftigen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden. Wir haben schon seit langem darauf hingewiesen, dass der Betreuungsbedarf bei Menschen mit Demenz stärker berücksichtigt werden muss”, betonte Pick. Bei der Bewertung der Reform geht der MDS davon aus, dass weitere Reformschritte folgen, wenn das derzeitige Projekt zur Entwicklung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffes abgeschlossen ist.

Als Meilenstein für die Verbesserung der Pflegequalität bewertete Pick, dass die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in Zukunft intensiviert werden sollen und dass mit der Einführung von Regelprüfungen alle drei Jahre eine Mindestfrequenz gesetzlich festgelegt wird. Ebenso wichtig sei, dass die Prüfberichte für Laien verständlich veröffentlicht werden sollen. “Damit wird Transparenz über die Qualität der Pflege geschaffen und Pflegebedürftige und Angehörige erhalten endlich die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren”, hob Pick hervor. Nach Einschätzung des MDS wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen.

Nachbesserungsbedarf gibt es nach Auffassung des Medizinischen Dienstes bei der Regelung, dass Pflegeeinrichtungen die MDK-Regelprüfung durch von ihnen in Auftrag gegebene Prüfzertifikate aufweichen können. Zertifizierungen seien ein Instrument des internen Qualitätsmanagements und könnten keinesfalls die externe Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK ersetzen. “Wir brauchen eine klare Trennung zwischen der externen Qualitätssicherung durch den MDK und anderen Prüfverfahren”, forderte Pick. Mit seiner Kritik steht der MDS nicht allein: Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zur Pflegereform diese Regelungen scharf kritisiert.

Quelle: mds-ev.de, presseportal.de

SoVD fordert bessere Beratung für Pflegebedürftige

Dienstag, den 15. Januar 2008

Zur 1. Lesung der Pflegereform im Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der SoVD fordert eine bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Die Pflegestützpunkte, die im Zuge der Pflegereform eingerichtet werden sollen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn der SoVD nach wie vor eine unabhängige Beratung der Pflegebedürftigen für den besseren Weg hält, bedeuteten die Pflegestützpunkte eine Verstärkung des Beratungsangebotes.

Der Vorschlag der Union, statt der Pflegestützpunkte Beratungsgutscheine auszugeben, hat zwei schwere Nachteile. Vier Gutscheine über je 50 Euro decken nicht den Bedarf der Pflegebedürftigen. Denn erfahrungsgemäß besteht bei einem neu eintretenden Pflegefall im Zeitraum von einem Jahr ein höherer Beratungsbedarf. Außerdem gibt es keine ausreichende Zahl an unabhängigen Beratungsstellen, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können. Der dringend nötige Ausbau von Beratungsstellen wird mit dem Gutschein-Modell nicht erreicht. Der SoVD fordert die Große Koalition daher auf, am Modell der Pflegestützpunkte festzuhalten.

Der SoVD hält jährliche Kontrollen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten für unverzichtbar. Kontrollen im Drei-Jahres-Rhythmus, wie sie die Pflegereform vorsieht, sind viel zu wenig. In drei Jahren kann sich viel verändern. Außerdem müssen Kontrollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.

Der SoVD kritisiert, dass der Gesetzentwurf in wichtigen Punkten die Interessen der Pflegeheime über die Interessen der Pflegebedürftigen stellt. Das gilt insbesondere für das Mitentscheidungsrecht der Pflegeanbieter über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte. Der SoVD fordert, dass die Qualitätsberichte über Pflegeheime und ambulante Pflegedienste aussagekräftig, vergleichbar und in verständlicher Form veröffentlicht werden müssen. Hier darf es keine Abstriche geben.

Der SoVD wird sich für entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfes einsetzen.

Quelle: sovd.de

Malu Dreyer zur Pflegereform

Samstag, den 30. Juni 2007

Pflegereform inhaltliche Punkte nicht klein reden

Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer hat am 15.06.2007 in Mainz davor gewarnt, die inhaltlichen Punkte, auf die sich die Ministerrunde zur Vorbereitung der Pflegereform verständigt hat, klein zu reden. „Zahlreiche Verbesserungen zum Wohle der betroffenen pflegebedürftigen Menschen, die auch von Pflegeverbänden gewünscht sind, konnten von der SPD-Seite durchgesetzt werden“, so die Ministerin. Sie nannte insbesondere die Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen, die Einbeziehung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz insbesondere von demenzkranken Menschen und die Einrichtung wohnortnaher integrierter Pflegedienstleistungszentren so genannter Pflegestützpunkte. Beispielgebend für die Dienstleistungszentren seien die 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen in Rheinland-Pfalz.

Gleichwohl sei die wichtige Frage der Finanzierung nur unbefriedigend gelöst. In diesem Zusammenhang kritisierte die Ministerin die Verhandlungsposition der Unionsseite. Es sei sehr ärgerlich, dass die CDU/CSU in der Frage der Finanzierung einmal mehr die Lobbyinteressen der privaten Pflegeversicherung über die Interessen der gesetzlich versicherten Menschen stelle, obwohl es beim angedachten Finanzausgleich nicht um die Substanz der privaten Pflegeversicherung gehe. Es gebe eindeutige Aussagen in der Koalitionsvereinbarung zum Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung als Element der Reform, die die Unionsseite aber einseitig aufgekündigt habe, so Malu Dreyer. Hintergrund sei, dass die private Pflegeversicherung hohe Rücklagen bilden könne, während die gesetzliche Pflegeversicherung in Finanzschwierigkeiten geraten sei. Da es bei den Leistungen keinen Unterschied gebe, sei dies einzig und allein auf die unterschiedliche Versichertenstruktur zurückzuführen. Malu Dreyer: „In der gesetzlichen Versicherung sind die höheren Risiken versichert. In einem Sozialstaat wäre es nur fair, dies auszugleichen.“ Das bedeutet auch, dass die Krankenschwester nicht – wie jetzt bereits - höhere Beiträge zahlt als der privat versicherte Arzt.

Wenn es in der Ministerrunde in dieser Frage wegen des Widerstandes der Union schon keine Einigung habe geben können, dann sei es doch unabdingbar, die gesetzliche Versicherung finanziell so auszustatten, dass die Menschen nicht ständig durch neue Finanzdebatten irritiert würden. „Dafür wäre eine Beitragserhöhung von 0,3 Prozentpunkten notwendig gewesen, also gerade mal 0,1 Prozentpunkte mehr, als die CDU-Verhandlungsführerin wider besseren Wissens öffentlich propagiert,“ so Malu Dreyer. „Weil wir diese paritätisch finanzieren wollen, wären dies pro Versichertem 50 Cent pro 1.000 Euro Bruttoeinkommen gewesen, um eine mittelfristige Stabilisierung der Versicherung und Leistungsverbesserungen zu erreichen. Eine angemessene Summe, um eine menschenwürdige Pflege auch in Zukunft gewährleisten zu können. In zahlreichen Verlautbarungen von Unionspolitikern war sogar die Rede von einer Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Es ist unredlich, jetzt zu suggerieren, 0,2 Prozentpunkte reichten aus, um dieses Ziel zu erreichen“, so Malu Dreyer.

Quelle: masfg.rlp.de  

Keine Kürzungen bei der Pflegereform

Dienstag, den 29. Mai 2007

DGB, Ministerin Ulla Schmidt und bpa einig: Breiter Konsens bei Roundtable-Gespräch des Deutschen Gewerkschaftsbunds zur Reform der Pflegeversicherung

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: Die heute bestehenden Leistungen in der häuslichen Pflege sind nicht ausreichend und müssen erhöht werden – dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Leistungen im stationären Bereich geschehen. Bei diesem Kernpunkt der Anforderungen an die anstehende Pflegeversicherungsreform waren sich die Teilnehmer des Roundtable-Gesprächs zum Thema, das am Freitag in Berlin stattfand, einig. Michael Sommer, orsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hatte u. a. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und Paul-Jürgen Schiffer, Abteilungsleiter Pflege des Verbandes der Angestellten- Ersatzkassen / Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes eingeladen.

So erklärte Christian Zahn, Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft: „Wir unterstützen das Reformvorhaben der Stärkung der ambulanten Pflege, aber nicht zu Lasten der stationären Einrichtungen.“ Kürzungen in diesem Bereich würden zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen, begründete er, und sich sowohl auf die Beschäftigungsstrukturen als auch auf die Qualität negativ auswirken. „Wir begrüßen sehr, dass der DGB und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt uns zustimmen, dass es im Rahmen der Pflegeversicherungsreform keine Kürzungen im stationären Bereich geben darf“, kommentiert bpa-Präsident Bernd Meurer. „Die notwendige Stärkung der häuslichen Versorgung darf nicht mit einer Abwertung des stationären Bereiches - und so mit Verschlechterungen für zukünftige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner verbunden sein“, erklärte er weiter. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt kündigte außerdem an, dass eine „Pflegezeit“ für Angehörige Bestandteil des Gesetzes sein wird. Der ambulante Bereich solle unter Einbeziehung von Ehrenamtlichen und Kommunen eine stärker quartiersbezogene Struktur bekommen. Zu ihren Zielen gehört auch, dass die starren Pflegestufen“ flexibilisiert werden sollen. Zum Zeitplan der Reform bekräftigte sie ihre Aussage, dass ein Gesetzesentwurf dieses Jahr ins Parlament gebracht werden und nächstes Jahr in Kraft treten solle.

Quelle: bpa.de


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