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Im Juli tritt die Pflegereform in Kraft

Mittwoch, den 30. April 2008

Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Somit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte: “Diese Reform ist gut gelungen”. Sie bringt merkliche und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Speziell altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.

Bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger erhalten Familien mehr Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise können Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Aus heutiger Sicht reicht dieser neue Satz aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.

Kernpunkte der Pflegereform:

• Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. In den Stadtvierteln können die Länder hierfür Pflegestützpunkte einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Ab dem 1. Januar 2009 hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen.

Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.

• Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, erhalten aber kein Gehalt. Ausgelassen hiervon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Des Weiteren gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.

• Steigen werden auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.

Auch das Pflegegeld wird in allen Pflegestufen angehoben. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zuerst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das ist auch für die Kurzzeitpflege gültig.

Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.

• Verbessert werden außerdem die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.

Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Hierfür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

• Die Pflegekassen sind zukünftig verpflichtet, innerhalb von fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Diese Frist verkürzt sich auf eine Woche wenn der Antragssteller im Krankenhaus liegt. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.

• Durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement verbessert sich die Qualität der Pflege. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab dem Jahr 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Sprache veröffentlicht werden. Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, welches die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.

• Ebenso gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.

• Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.

• Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Hierdurch haben Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.

• Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei geringen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.

Quelle: bundesregierung.de

Welche Zusatzversicherungen für Pflege und Krankheit

Donnerstag, den 27. März 2008

Die gesetzliche Krankenversicherung und auch die Pflegeversicherung sind keine “Rundum-Sorglos-Pakete”, da diese seit langem nicht mehr alle Kosten übernehmen. So muss beispielsweise für neuen Zahnersatz ein erheblicher Teil aus der eigenen Portemonnaie bezahlt werden. Da können bei aufwändigen Behandlungen schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Und für Brillengestelle gibt es z.B. überhaupt keinen Zuschuss der Krankenkassen mehr. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung enttäuschen so manchen Bedürftigen.
 
Mit dem Versprechen, von den gesetzlichen Kassen nicht übernommene Risiken abzudecken, werben Versicherungsunternehmen für private Kranken und Pflegezusatzversicherungen. Doch die Angebote der Versicherungen sind nicht immer sinnvoll und zum Teil zu teuer. Außerdem können sie sich bei Kosten und Leistungen erheblich voneinander unterscheiden.
 
Der Ratgeber „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“ der Verbraucherzentralen verschafft auf 96 Seiten einen Überblick, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und informiert über die unterschiedlichen Zusatzangebote von A wie Auslandskrankenschutz bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Überdies vermittelt er praxisnah, worauf man beim Vertragsabschluss achten sollte, um im Bedarfsfall nicht leer auszugehen.
 
Der neue Ratgeber „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“ kostet 4,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu bekommen. Für zusätzlich 2,00 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch zu Ihnen ins Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

ASB fordert die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände

Mittwoch, den 13. Februar 2008

“Eine umfassende Beratung, die auf die Menschen zugeht, ihnen die Möglichkeiten der Unterstützung anbietet - das ist es, was die Pflegestützpunkte unserer Meinung nach leisten müssten”, fordert Gabriele Osing, Leiterin der Sozialen Dienste beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). “Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viele und oft vergebliche Behördengänge, Telefonate und schriftliche Anträge auf sich nehmen müssen, ehe sie Hilfe in Anspruch nehmen können.” Der ASB ist deshalb der Auffassung, dass die Pflegeberaterinnen und -berater über umfangreiche Kenntnisse in all jenen Leistungsbereichen verfügen müssen, deren Hilfen für die Rat suchenden Personen infrage kommen. Er verlangt daher für die Beraterinnen und Berater eine Grundqualifikation als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Außerdem kann der ASB nicht nachvollziehen, warum die wohlfahrtsverbandlichen Träger-organisationen in der Debatte um die Gestaltung und Implementierung der Pflegestützpunkte keine aktive Rolle übernehmen können bzw. dürfen oder sollen. Er plädiert für die Einbindung der Wohlfahrtsorganisationen, die seit vielen Jahren und an vielen Orten Menschen Rat erteilen, pflegen und umsorgen. Durch die Ausweitung ihres Angebots und den Aufbau von Dienstleistungszentren vor Ort können viele Pflegebedürftige auf ein zuverlässiges Versorgungsnetzwerk zurückgreifen. “Diese Erfahrung sollte beim Aufbau der Pflegestützpunkte genutzt werden”, so Gabriele Osing weiter.

Häufig ist der ASB bereits in gut geordnete und gut funktionierende Beratungsstellen eingebunden, beispielsweise in die Beratungs- und Koordinierungsstellen des Landes Rheinland-Pfalz (BeKo-Stellen) oder in die Seniorenberatung der Stadt Köln. Solche positiven Beispiele könnten richtungweisend sein für die zukünftige Gestaltung der Pflegestützpunkte, an denen sich der ASB gerne beteiligen wird.

Der ASB unterstützt das Konzept der Bundesregierung, in Pflegestützpunkten für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen umfassende Beratung anzubieten. Die Verantwortung für die Stützpunkte sollte von den Kommunen übernommen werden, weil die Beratungsleistungen für Pflegebedürftige vielfach weit über eine ausschließliche Pflegeberatung hinausgehen. Wohnberatung, Hilfe zur Pflege, Fragen zu Grundsicherung und Schwerbehinderung sind im Rahmen einer Pflegeberatung ebenso zu beachten wie die Einstufung in eine Pflegestufe, die Versorgung mit Hilfsmitteln oder die Einbindung von sozialen Diensten.

Angesichts der für Mitte der Woche geplanten Fortführung der Debatte um die Pflegeversicherung bietet der Verband den politisch Verantwortlichen daher für die weitere Entwicklung der Pflegestützpunkte an, in einem konstruktiven Dialog seine Erfahrungen und sein fachliches Wissen bei der Implementierung der Pflegestützpunkte einzubringen.

Quelle: asb.de; presseportal.de

Pflegenotstand in der Altenpflege

Donnerstag, den 10. Januar 2008

Der Pflegenotstand in der Altenpflege beschäftigt gegenwärtig die Medien. Die Beschäftigten in der Pflege machen seit Jahren auf Missstände aufmerksam. Inzwischen wird von einem Kollaps der Altenpflege gesprochen.

Aktuelle Berichte von medizinischen Diensten der Krankenkassen weisen auf katastrophale Zustände in der Altenpflege hin, weil die Versorgung der Betreuten oft nicht mehr gewährleistet ist. Jede 3. Pflegebedürftige Person in Heimen und ambulanten Diensten erhält nicht in ausreichendem Umfang zu Essen oder zum Trinken. Besonders Demenzkranke sind gefährdet.

Hamburg: Dem Hamburger Senat sind die Defizite in der Altenpflege seit langem bekannt. Die Einführung der Pflegeversicherung hat diese Mängel verstärkt und zu einem radikalen Abbau von Pflegefachkräften geführt. In Hamburg wurde vor einigen Jahren das Projekt „PLAISIR” zur Ermittlung des Pflegebedarf-es durchgeführt. Das Ergebnis war: Es fehlen 2000 Pflegefachkräfte. Das Modell PLAISIR sollte nach einer Erprobungphase flächendeckend eingeführt werden. Dem Senat war das zu teuer und das Pflegemodell wurde auf Anraten der verantwortlichen Sozialbehörde eingestampft.

Die nun anstehende Reform der Pflegeversicherung wird das Problem in der Altenpflege nicht ansatzweise lösen. Die minimalen gestaffelten Erhöhungen der Leistungen gleichen noch nicht einmal die zu erwartenden Lebenshaltungskosten aus. Einzig für Demenzkranke, die bisher überhaupt keine Leistung erhalten haben, verbessert sich die Situation.

Zur Sicherung der Kosten der Pflegeversicherung bis zum Jahr 2014 werden zum 1. Juli 2008 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf dann 1,95 Prozentpunkte angehoben. Im Gegenzug wird bereits ab Januar 2008 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Ein Geschenk für die Unternehmen, um die „Lohnnebenkosten” zu senken. Die Beschäftigten haben die Pflegeversicherung bisher allein finanziert - durch den Wegfall des Buß- und Bettages als Feiertag. Jetzt drohen durch die Senkung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch weitere Leistungkürzungen bei Arbeitslosigkeit.

Die minimalen Nachbesserungen bei der Finanzierung von Pflegeleistungen sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Personalsituation in der ambulanten und stationären Pflege wird so nicht gelöst und die Spirale wird sich weiter und schneller in Richtung Pflegekollaps drehen.

Die aktuelle Debatte um den Pflegenotstand, ist eine Scheindiskussion, da der gesamte Pflegemarkt politisch darauf ausgerichtet, Pflege möglichst billig zu machen.

Quelle: altenpflege-24.beeplog.de; openPR.de

Reform der Pflegeversicherung

Sonntag, den 27. Mai 2007

SoVD legt Positionspapier zur Reform der Pflegeversicherung vor

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Das grundlegende Ziel der Pflegereform muss die Stärkung der häuslichen Pflege sein. Dies fordert der SoVD in seinem Positionspapier “Für eine würdevolle Pflege” zur Reform der Pflegeversicherung. Die meisten Menschen wollen zuhause gepflegt werden. Auch laut Gesetz hat die häusliche Pflege Vorrang. Jetzt müssen dringend die Voraussetzungen für die häusliche Pflege verbessert werden.

Der SoVD setzt sich für den Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsformen ein. Wohnortnahe ergänzende Unterstützungsangebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege und Krisenintervention müssen ausgebaut und mit der häuslichen Pflege vernetzt werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen mehr Unterstützung und Beratung. Case- und Care-Management hilft, eine auf die persönliche Lebenssituation zugeschnittene Versorgung zu finden und vernetzt alle an der Pflege Beteiligten. Der SoVD fordert, Case- und Care-Management flächendeckend als Regelangebot einzurichten.

Die häusliche Pflege muss auch finanziell gestärkt werden. Die ungleiche finanzielle Behandlung stationärer und ambulanter Pflege bietet keinerlei Anreize zur Entwicklung neuer Betreuungs- und Versorgungskonzepte in der häuslichen Pflege. Der SoVD fordert daher, die Sachleistungen bei der häuslichen Pflege zu erhöhen. Die Stärkung der ambulanten Pflege darf aber auf keinen Fall auf Kosten der stationären Pflege gehen. Das wäre unverantwortlich. Dringend erforderlich ist außerdem eine Qualitätsoffensive für die stationäre und die häusliche Pflege.

Wer die häusliche Pflege stärken will, muss auch berufstätige Angehörige in die Lage versetzen, Verantwortung für die Pflege zu übernehmen. Der SoVD setzt sich für ein Pflegezeitgesetz ein, das pflegenden Angehörigen einen Anspruch auf eine Auszeit und ein Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz sichert.

Eine Reform der Pflegeversicherung muss auch die konsequente Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor und bei Pflege sichern.

Das 26-seitige Positionspapier finden Sie auf sovd.de/Sozialpolitik/Pflege

Quelle: sovd.de


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