Wenn man später keine Miete zahlen muss, hat im Alter einen geringeren Geldbedarf. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie ist also wertvoller Teil der Altersvorsorge. Aus diesem Grunde will die Bundesregierung, dass die Riester-Förderung demnächst auch für Wohneigentum genutzt werden kann.
Der Staat hilft mit der Riester-Rente ferner zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu den eigenen Einzahlungen in das ausgesuchte Riesterprodukt - ob Fondssparplan, Banksparplan oder private Rentenversicherung, - gibt der Staat Geld dazu.
Auf diese Weise können sich Bürgerinnen und Bürger extra zu ihrer gesetzlichen Rente ein zweites Standbein für den Zeitraum nach ihrem Arbeitsleben aufbauen. So bleiben besonders Geringverdiener im Rentenalter unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
Riester-Zulagen künftig auch für Wohneigentum
Die Bundesregierung will diese Fördermöglichkeiten jetzt um eine erhebliche Komponente ausdehnen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten die Regelungen der Riester-Förderung auch für den Kauf oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. Das bedeutet: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Erwerb, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses belohnt.
Damit gehören Darlehensverträge für die Kauf und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen zukünftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Dies gilt aber nur wenn die Wohnung selbst genutzt wird.
Steuervorteile durch Förderung
In der Sparphase sind die Beträge genau wie bei allen Riester-Produkten steuerfrei. Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase besteuert. Bei Vertragsschluss wird vereinbart wann die Auszahlungsphase beginnt. Sie muss aber zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. Da die Einnahmen dann zumeist geringer sind, fällt der individuelle Steuersatz niedriger aus.
Zwei Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung: Wird die Steuerschuld auf einen Schlag beglichen, müssen nur 70 statt 100 Prozent des geförderten Kapitals versteuert werden. Entscheiden sich Förderberechtigte für die nachgelagerte Besteuerung wird das geförderte Kapital über eine längere Zeitspanne (bis zu 25 Jahre) verteilt besteuert. Von der persönlichen Lage des Steuerpflichtigen hängt ab, ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist.
Auch Tilgung von Immobilienkrediten künftig gefördert
Das Eigenheim-Rentenmodell sieht zwei Förderansätze vor:
Erstens: Wer riestert und sich eine Immobilie kaufen möchte, kann sein bis dahin angespartes Vermögen vollständig dafür verwenden. Nichts anderes gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Mit einer solchen “Entnahme” kann man auch eine selbstgenutzte Wohnimmobilie entschulden. Allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt. Das bedeutet: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.
Zweitens: Der staatliche Riester-Bonus kann auch zur Abtragung eines Baudarlehens verwendet werden. Das heißt: Die staatlichen Zuschüsse fließen nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich gleichermaßen behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.
Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase wird in beiden Fällen durch die Bildung eines “Wohnförderkontos” gesichert. Die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst werden auf diesem “Konto” erfasst. Sie bilden die Grundlage für die spätere Versteuerung, die mit der vertraglich festgelegten Auszahlungsphase im Alter beginnt.
Außerdem wird auch die Wohnungsbauprämie mit der Eigenheimrente neu geregelt. Wohnungsbauprämien werden künftig nur noch gewährt, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien eingebracht wird. Auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren dürfen sie nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit auf die Anschaffung von Wohneigentum ausgerichtet.
Zusätzlicher Anreiz für Berufseinsteiger
Für unter 21-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben oder als Beamte tätig sind, gibt es künftig einen weiteren Ansporn: Sie bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 100 Euro, wenn sie fürs Alter vorsorgen.
Bereits seit dem 1. Januar 2008 ist die Riester-Förderung attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Die Beiträge in einen Riestervertrag sind zusätzlich von der Einkommensteuer befreit. Eine erhöhte Zulage von 300€ pro Jahr gibt es für Kinder die 2008 oder später geboren werden.
Mittlerweile haben über zehn Millionen Menschen einen Riestervertrag als Form der zusätzlichen Altersvorsorge ausgesucht. Damit haben sie eine Mitverantwortung für ihre Zeit als Rentenbezieher übernommen.
Quelle: bundesregierung.de