Archiv des Tags ‘Rente’

Gesetzliche Neuregelungen bei Rente und Altenpflege

Freitag, den 27. Juni 2008

Im 01.07.2008 treten bedeutende Gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Die Rentensteigerung
 
Für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Rente. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Durch Aussetzen des Riesterfaktors 2008 und 2009 konnten die Renten um 1,1 statt um nur 0,46 Prozent erhöht werden. Die höheren Renten werden ohne Beitragserhöhungen und ohne Steuerzuschüsse des Bundes finanziert. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors werden 2012 und 2013 nachgeholt. Rentnerinnen und Rentner werden so angemessen am Aufschwung beteiligt.
 
Bei 1.000 Euro Rente/Monat bedeutet dies eine Steigerung von 11 Euro/Monat. Die Rentenanpassung wird auf ALG II übertragen. So können auch Langzeitarbeitslose mit mehr Geld rechnen.

Die Pflegereform
 
Die Pflegereform bringt deutliche Verbesserungen. Besonders Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten mehr Leistungen und mehr Unterstützung. Mit persönlicher Beratung und neuen Strukturen wird die Pflege stärker auf die Erfordernisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Pflegekräften ausgerichtet. Neue Qualitätsstandards und strenge Prüfungen führen zu transparenteren und besseren Pflegeleistungen.
 
So gibt es z.B. einen Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten in Zukunft kürzere Fristen. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” wird ausgebaut. Neu ist auch eine unbezahlte Pflegezeit bis zu sechs Monaten. Die finanziellen Leistungen wie Sachleistungsbeträge und Pflegegelder steigen.
 
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.
 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Ratgeber zum Thema “Soziale Leistungen vom Staat”

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Zur Unterstützung unterschiedlicher Lebenssituationen, wie z.B. Geburt und Elternschaft, Ausbildung und Berufsleben oder Krankheit und Ruhestand, hält der Staat öffentliche Mittel bereit.

Einen Überblick über gesetzliche Regelungen gibt der aktualisierte Ratgeber „Mein Anspruch auf Sozialleistungen“ und er hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Wie stellt man den Antrag für das neue Elterngeld, wer bekommt Wohngeld, welche Bedingungen sind an BAföG geknüpft, wie wird Weiterbildung gefördert? Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Behinderung und Pflegedürftigkeit, Krankheit, die verschiedenen Formen der Altersrente – Informationen hierzu sind kompakt und leicht verständlich in dem Ratgeber zusammengestellt.

Der aktualisierte Ratgeber „Mein Anspruch auf Sozialleistungen“ kostet 9,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch in Haus.
Bestellen kann man über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Altersvorsorge mit der eigenen Immobilie

Freitag, den 11. April 2008

Wenn man später keine Miete zahlen muss, hat im Alter einen geringeren Geldbedarf. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie ist also wertvoller Teil der Altersvorsorge. Aus diesem Grunde will die Bundesregierung, dass die Riester-Förderung demnächst auch für Wohneigentum genutzt werden kann.
Der Staat hilft mit der Riester-Rente ferner zur gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu den eigenen Einzahlungen in das ausgesuchte Riesterprodukt - ob Fondssparplan, Banksparplan oder private Rentenversicherung, - gibt der Staat Geld dazu.
Auf diese Weise können sich Bürgerinnen und Bürger extra zu ihrer gesetzlichen Rente ein zweites Standbein für den Zeitraum nach ihrem Arbeitsleben aufbauen. So bleiben besonders Geringverdiener im Rentenalter unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.

Riester-Zulagen künftig auch für Wohneigentum

Die Bundesregierung will diese Fördermöglichkeiten jetzt um eine erhebliche Komponente ausdehnen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten die Regelungen der Riester-Förderung auch für den Kauf oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. Das bedeutet: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Erwerb, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses belohnt.

Damit gehören Darlehensverträge für die Kauf und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen zukünftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Dies gilt aber nur wenn die Wohnung selbst genutzt wird.

Steuervorteile durch Förderung

In der Sparphase sind die Beträge genau wie bei allen Riester-Produkten steuerfrei. Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase besteuert. Bei Vertragsschluss wird vereinbart wann die Auszahlungsphase beginnt. Sie muss aber zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. Da die Einnahmen dann zumeist geringer sind, fällt der individuelle Steuersatz niedriger aus.

Zwei Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung: Wird die Steuerschuld auf einen Schlag beglichen, müssen nur 70 statt 100 Prozent des geförderten Kapitals versteuert werden. Entscheiden sich Förderberechtigte für die nachgelagerte Besteuerung wird das geförderte Kapital über eine längere Zeitspanne (bis zu 25 Jahre) verteilt besteuert. Von der persönlichen Lage des Steuerpflichtigen hängt ab, ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist.

Auch Tilgung von Immobilienkrediten künftig gefördert

Das Eigenheim-Rentenmodell sieht zwei Förderansätze vor:

Erstens: Wer riestert und sich eine Immobilie kaufen möchte, kann sein bis dahin angespartes Vermögen vollständig dafür verwenden. Nichts anderes gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Mit einer solchen “Entnahme” kann man auch eine selbstgenutzte Wohnimmobilie entschulden. Allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt. Das bedeutet: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.

Zweitens: Der staatliche Riester-Bonus kann auch zur Abtragung eines Baudarlehens verwendet werden. Das heißt: Die staatlichen Zuschüsse fließen nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich gleichermaßen behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.

Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase wird in beiden Fällen durch die Bildung eines “Wohnförderkontos” gesichert. Die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst werden auf diesem “Konto” erfasst. Sie bilden die Grundlage für die spätere Versteuerung, die mit der vertraglich festgelegten Auszahlungsphase im Alter beginnt.

Außerdem wird auch die Wohnungsbauprämie mit der Eigenheimrente neu geregelt. Wohnungsbauprämien werden künftig nur noch gewährt, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien eingebracht wird. Auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren dürfen sie nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit auf die Anschaffung von Wohneigentum ausgerichtet.

Zusätzlicher Anreiz für Berufseinsteiger

Für unter 21-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben oder als Beamte tätig sind, gibt es künftig einen weiteren Ansporn: Sie bekommen einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 100 Euro, wenn sie fürs Alter vorsorgen.

Bereits seit dem 1. Januar 2008 ist die Riester-Förderung attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Die Beiträge in einen Riestervertrag sind zusätzlich von der Einkommensteuer befreit. Eine erhöhte Zulage von 300€ pro Jahr gibt es für Kinder die 2008 oder später geboren werden.

Mittlerweile haben über zehn Millionen Menschen einen Riestervertrag als Form der zusätzlichen Altersvorsorge ausgesucht. Damit haben sie eine Mitverantwortung für ihre Zeit als Rentenbezieher übernommen.

Quelle: bundesregierung.de

Ab Juli gibt es für Rentnerinnen und Rentner mehr Rente

Donnerstag, den 10. April 2008

Für ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli 2008 mehr Geld. Die Renten erhöhen sich um 1,1%. Die Rentensteigerung wird ohne höhere Steuerzuschüsse und ohne Beitragserhöhungen finanziert. 

Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Rentenanpassung 2008. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bedeutet die Anpassung eine Erhöhung um 11,00 Euro. Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung 0,54 Prozent. Davor gab es drei Jahre lang gar keine Rentenerhöhung.
 
Auch Langzeitarbeitslose können zur Jahresmitte mit mehr Geld rechnen. Denn die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen. Der Regelsatz liegt derzeit bei 347 Euro monatlich und wird künftig 351 Euro betragen. Dies ist ebenfalls ein Plus 1,1 Prozent.  
 
Die Rentenentwicklung richtet sich an den Bruttolöhnen. Diese sind im vergangenen Jahr in Deutschland mit 1,4 % nur mäßig angestiegen. Dadurch hätte sich rechnerisch eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,46 Prozent ergeben.
 
Eine Ursache für die geringere Rentenerhöhung ist auch die dämpfende Wirkung des zu Altersvorsorgeanteils in der Rentenanpassungsformel (Riestertreppe). Das besagt: Die Beschäftigten wenden mehr für ihre private Altersvorsorge auf. Damit können auch die Rentenanpassungen geringer ausfallen. Diese “Riestertreppe” wird in diesem und im kommenden Jahr ausgesetzt. Deshalb fällt die Rentenanpassung höher aus.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9%. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung ist es nicht erforderlich, den Beitragssatz zu erhöhen. Allerdings wird die nach bisherigem Recht für 2011 vorgesehene Beitragssatzsenkung auf 2012 verschoben. Der Beitragssatz soll dann von derzeit 19,9% auf 19,5% sinken. Im Jahr 2013 soll er dann 19,1% erreichen.
 
Die mit dem demografischen Wandel verbundene finanzielle Belastung Jüngerer soll hierdurch begrenzt werden. Rentner können ein zuverlässiges Sicherungsniveau erwarten. Gesetzlich ist sichergestellt: Der Beitragssatz wird bis zum Jahr 2020 nicht über 20% und bis 2030 nicht über 22% steigen.

Quelle: bundesregierung.de

Hochschullehrer fordern 10 Prozent Erhöhung von ALG II

Dienstag, den 22. Januar 2008

Die Berliner Professoren Peter Grottian, Wolf-Dieter Narr, Roland Roth und der Politologe Benedict Ugarte Chacón haben der SPD eine “prinzipienfeste soziale Verantwortungslosigkeit” vorgeworfen.

Sie begründen ihre außerordentlich scharfe Kritik damit, dass die SPD im Wahlkampf die “große
soziale Gerechtigkeitspartei” spiele, aber die Interessen von Hartz IV-Empfängern, prekär Beschäftigten, Kindern und armen Rentnern “stiefeltreterisch” behandle.

“Die einäugige Fixierung auf die Mindestlohndebatte hat die SPD fast blind für eine Sozialpolitik zugunsten der Schwächsten gemacht” heißt es in einer am 21.01.2008 veröffentlichten Erklärung.

Die SPD habe die Überprüfung einer Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Regelsätze mehrfach für November 2007 versprochen, dieses Versprechen bis heute jedoch nicht eingehalten.

Nach internen Unterlagen, die den Wissenschaftlern vorliegen, habe sich das Arbeitsministerium “auf das Anpassungsmodell des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (von 347 Euro auf 420 Euro) zubewegt.” Das Bundeskabinett habe diesen Vorstoß jedoch gestoppt und die Debatte um eine
Erhöhung der ALG II-Regelsätze ohne die Öffentlichkeit zu informieren beendet. Die Wissenschaftler kritisieren in ihrer Stellungnahme den internen Kabinettsbericht als “lapidare Aufzählung von alternativen Berechnungsmodi, ohne jede abwägende, sachgerechte, geschweige denn wissenschaftlich fundierte Argumentation.”

Grottian, Narr, Roth und Ugarte Chacón sprechen sich in ihrer Stellungnahme für eine sofortige Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Regelsätze aus:

“In Anbetracht der Tatsache, dass sich die dramatische Verarmung der sozial Diskriminierten seit Bildung der Großen Koalition von 2005 bis 2008 u. a. durch Nicht-Erhöhung der Regelsätze, Mehrwertsteuererhöhung, Lebensmittel- und Energiekostensteigerungen um 10-13% erhöht hat, fordern wir eine Sofort-Erhöhung für die ALG II-Bezieher und einkommensschwachen Rentner von
10 %. Diese sofortige Anhebung sollte jedoch nur der erste Schritt hin zu einer menschenwürdigen Grundsicherung von mindestens 500 Euro sein. Mit dieser Maßnahme einhergehen sollte die Abschaffung der repressiven Passagen der HartzIV-Gesetzgebung: 270 Mio. Euro für Schnüffeldienste auszugeben stehen für einen Überwachungsstaat - einer Demokratie sind sie unwürdig.

Eine 10-prozentige Erhöhung würde im Bereich des ALG II nur ca. zwei Milliarden Euro kosten. Diese wären aus den Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesnachtragshaushalt 2008 sehr wohl zu finanzieren.”

Weiterhin kritisieren die Wissenschaftler die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. Es sei “ein Sturmzeichen einer schwachen Opposition und ein Mangel an demokratischer Debattenkultur”, dass diese sich nicht zu diesem “Bruch des SPD-Versprechens” geäußert hätten.

Quelle: Freie Universität Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft


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