Archiv des Tags ‘Senioren’

Auf der Suche nach einem Altenheim

Sonntag, den 24. Januar 2010

Senioren und deren Angehörige wissen oft nicht, wie es bei einem Pflegefall weitergehen soll. Dem sollte man rechtzeitig vorbeugen.

Vielen ist unbekannt, wie man ein passendes Pflegeheim findet, welche Leistungen in verschiedenen Einrichtungen angeboten werden, welche Kosten auf den zu Pflegenden und dessen Angehörige zukommen und wie man beispielsweise die Qualität von Heimen überprüfen kann.

„Die neue Broschüre der Verbraucherzentralen „Wie finde ich das richtige Heim?“ gibt auf derartige Fragen eine Antwort“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Leider ist es oft so, dass Pflegebedürftige nicht immer in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. Sie stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, eine Pflegeeinrichtung zu suchen, die ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Erster Tipp dabei ist, man sollte sich einen Überblick über die Angebote verschaffen, d.h. bei den kommunalen Beratungsstellen nachfragen. Auch Pflegekassen bieten oft eine Liste von wohnortnahen Pflegeangeboten oder das Internet hält Datenbanken bereit, um Adressen von Pflegeheimen zu finden.

„Die Qualität der Heime ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl“, weiß Schmidt. Seit dem 01. Juli 2009 finden Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) statt, deren Ergebnisse bei der Auswahl helfen können. Denn jede Einrichtung muss die Ergebnisse der MDK-Prüfung gut sichtbar aushängen.

In der aktuellen Broschüre wird darauf eingegangen, wie sich die Benotung zusammensetzt und was Verbraucher in diesem Zusammenhang beachten sollten.

Die Broschüre „Wie finde ich das richtig Heim? Tipps und Auswahlkriterien“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.  

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Wieder neue Masche - First Mobile an der Haustür

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Immer wieder beschweren sich vorwiegend Senioren über Vertreter, die an ihrer Haustür klingeln und zur Vermittlung angeblich kostengünstiger Telefonverträge Einlass begehren. Dabei gelingt es diesen oft, den Verbrauchern einen neuen Vertrag der Firma First Mobile Communications GmbH mit Sitz in Günthersleben-Wechmar aufzudrängen. Tatsächlich erhalten die Verbraucher einen Mobilfunkvertrag. Gleichzeitig wird die Kündigung des Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom AG veranlasst. Gerade das ist von den älteren Menschen zumeist nicht gewollt.

„Diese Methode der Firma First Mobile ist uns schon lange bekannt“, weiß Dr. Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Neu ist allerdings, dass sich die Vertreter neben dem Mobilfunkvertrag auch einen so genannten Abbuchungsauftrag unterschreiben lassen.“ Beträge, die im Rahmen eines Abbuchungsauftrages eingezogen wurden, können jedoch im Gegensatz zum Einzugsermächtigungsverfahren nicht wieder zurückgebucht werden.

Für die Verbraucher verbleibt deshalb hinterher viel Ärger, um vom ungewollten Vertrag wieder loszukommen, ihr Geld zurückzuerhalten und den ursprünglichen Anschluss wieder herzustellen.

Selbst wenn die Widerrufsfrist von zwei Wochen seit Vertragsschluss abgelaufen ist, empfiehlt es sich dringend, Rechtsrat einzuholen. Denn nicht selten ist die Widerrufsbelehrung in den First-Mobile-Verträgen unwirksam, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Hilfe und Unterstützung bekommen die Ratsuchenden in der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verträge an der Haustür sollten niemals unüberlegt abgeschlossen werden. Verbraucher sollten sich keinesfalls von den Werbern drängen lassen. Wer seriöse Angebote im Gepäck hat, lässt Interessierten auch Zeit für die nötige Prüfung. Und niemand ist verpflichtet, Unbekannten die Haustür überhaupt zu öffnen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Den richtigen Pflegedienst finden

Donnerstag, den 2. April 2009

Wie findet man den passenden Pflegdienst? Was ist bei einer gegenwärtiger Pflegebedürftigkeit zu beachten, wie muss ein Pflegevertrag aussehen, wie können die Pflegeleistungen abgerechnet werden? Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen unterstützt Angehörige, Senioren und Pflegebedürftige bei all diesen Fragen.

Ambulante Pflegedienste

Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause führen, das wünschen sich die meisten Menschen. Hilfe durch ambulante Pflegedienste ist dabei vielfach unentbehrlich. Jedes Jahr steigt die Zahl derer, die von mobilen Diensten betreut werden und dazu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Pflegedienste haben sich in den letzten 10 Jahren zu einem immer wichtiger werdenden Teil des Gesundheitswesens in Deutschland entwickelt. Allein im Bereich der Pflegeversicherung wurden 2007 rund 500.000 Menschen von ambulanten Pflegediensten betreut. Jedes Jahr steigt diese Zahl um etwa weitere 10.000 Personen an.

Welche Eigenschaften müssen bei einer sehr guten Pflegequalität beachtet werden und worauf muss man unbedingt bei der Vertragsgestaltung achten? Wie Angehörige, Senioren und Pflegebedürftige all diese Probleme am besten lösen können - darüber informiert der neuer Ratgeber “Ambulante Pflegedienste” der Verbraucherzentralen.

Neben der nötigen Information durch den Pflegedschungel zeigt das Buch Alternativen zur häuslichen Altenpflege auf und gibt Tipps zum Umgang mit Krankenkassen. Checklisten und ein umfangreicher Adressteil runden die Neuerscheinung ab.

Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber “Ambulante Pflegedienste” kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:

Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg

Tel: 0 29 62 - 90 86 47
Fax: 0 29 62 - 90 86 49
eMail: versandservice@vzbv.de
Internet: www.ratgeber.vzbv.de
Link zum Buch: Ambulante Pflegedienste

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Weitere kostenlose Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen finden Sie auch in der Infothek von www.senioren-kompass.de

Finanzkrise! Bekomme ich mein Geld zurück?

Donnerstag, den 6. November 2008

Der Name Lehmann-Brothers ist spätestens seit dem 15. September 2008, dem Tag, an dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Lehmann Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat, ein Begriff für verlustreiche Geldanlagen. Insbesondere tausende Inhaber von Zertifikaten bangen seither um die Rückzahlung ihres Geldes. Welche Chancen bestehen, etwas von den Ersparnissen wiederzusehen, soll im Rahmen einer von der Verbraucherzentrale Sachsen organisierten Veranstaltung erläutert werden. Am 11. November 2008 können sich dazu Betroffene und Interessierte ab 17.30 Uhr im Saal des Zeitgeschichtlichen Forums Leipzig, Grimmaische Straße 6 in 04109 Leipzig informieren lassen.
 
In den vergangenen Jahren erlebten Zertifikate einen Boom. Allein von Lehmann-Brothers wurden etwa 75 verschiedene Zertifikats- bzw. Anleihetypen auf den europäischen und damit auch auf den deutschen Markt gebracht. Andere Herausgeber, wie zum Beispiel die HSH Nordbank, taten es ähnlich. Der Vertrieb erfolgte über die ortsansässigen Banken und Sparkassen. Verbraucher berichten, dass in den Beratungsgesprächen bei den Banken der Eindruck erweckt wurde, dass es sich bei dieser Anlageform um eine sichere Geldanlage handele. Das ist ein Indiz dafür, warum auch viele Zertifikate an Senioren verkauft werden konnten. In Hinblick auf die Sicherheit hat sich nun jedoch das Gegenteil herausgestellt.

Ist jetzt alles Geld verloren? Warum greift die Einlagensicherung nicht? Ist ein Vorgehen gegen die beratende Bank oder Sparkasse Erfolg versprechend? Wann wurden seitens des Bankberaters Pflichten verletzt, die einen Schadensersatzanspruch auslösen? Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen? Welche Kosten können dabei auf mich zukommen?

Diese und weitere Fragen werden von der Verbraucherzentrale Sachsen und im Rahmen des Vortrages vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herrn Kai Malte Lippke, beantwortet.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucherzentrale warnt vor Einladung der Firma “Stauffenberg Reisen”

Donnerstag, den 9. Oktober 2008

“Hermann Stauffenberg” mit einem niederländischen Postfach will Senioren übers Mitleid ködern. Die Mitleidsmasche öffnet gerade bei der älteren Generation oft die Geldbeutel. Er schreibt, dass er vor einiger Zeit einen zweiten Herzinfarkt erlitten habe und aus gesundheitlichen Gründen sein Geschäft nicht weiterführen kann. Für ihre “langjährige Treue” sollen Verbraucher belohnt werden: “Hermann Stauffenberg” will seine Ware an “lieb gewonnene Kunden und deren Gäste” verschenken, da alles andere zu viel Geld kosten würde. Am 13. 10. 2008 rollt der Bus ab Warnemünde, der die Senioren einsammeln soll, Ziel ist Lübeck.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Unternehmen in anderen Bundesländern warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig: „Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen. Am Ende zahlen die Senioren meist drauf. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren sind häufig überteuert und von geringer Qualität. Vor Ort verloste oder überreichte Reisegewinne entpuppen sich oft als Nieten und halten in den seltensten Fällen, was sie versprechen.“

Fallen Sie nicht auf die Mitleidstour rein, Stauffenberg bringt auch noch seine verstorbene Frau ins Spiel, welche sich sicherlich über die schönen Stunden mit Ihnen gefreut hätte.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.


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