Archiv des Tags ‘Shopping’

Versandhaus Quelle vor dem Aus

Mittwoch, den 21. Oktober 2009

Was Versandhausbesteller wissen sollten Verbraucherzentrale gibt Antwort auf Fragen

Mit der Meldung des Insolvenzverwalters, dass das Quelle Versandhaus abgewickelt wird, fragen sich viele Verbraucher was zu beachten ist. Diese Nachricht bedeutet nicht, dass die Bestellungen automatisch storniert sind. Ansprechpartner für die Frage, ob bestehende Verträge erfüllt werden, ist der Insolvenzverwalter. Verbraucherschützer Joachim Geburtig gibt dazu folgende Hinweise:

Wer jetzt eine Bestellung tätigt, sollte berücksichtigen, dass im Falle eines Mangels an der Ware der Verkäufer Quelle als Ansprechpartner für die gesetzlich garantierte Gewährleistung von zwei Jahren nicht zur Verfügung steht. Im Normalfall hat der Kunde bei eventuellen Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung. Wird ein Unternehmen geschlossen, kann dieser Anspruch nicht mehr durchsetzt werden. Das stellt beim Sockenkauf sicherlich nicht das Problem dar, sollte aber bei höherwertigen Waren oder technischen Geräten beachtet werden.

Herstellergarantien bleiben von einer Insolvenz des Verkäufers unberührt, weil sich der Kunde in diesem Fall direkt an den Hersteller wenden kann. Garantien werden vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt, vor allem bei technischen Geräten. In der Garantieurkunde findet der Verbraucher die Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantieleistungen. Handelt es sich aber um eine Eigenmarken von Quelle wie zum Beispiel Privileg, wird auch hier der Ansprechpartner fehlen.

Keinesfalls sollten Zahlungen vor Auslieferung der Ware geleistet werden. Wer eine Bestellung nicht mehr ausführen lassen möchte, kann sein Widerrufsrecht nutzen. Auch ist bei einem Fernabsatzvertrag eine Rücksendung der Ware grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach deren Erhalt möglich.

Gutscheine oder Guthaben sollten Verbraucher schnellstens in Ware umsetzen. Nur solange das Versandhaus noch existiert und Ware liefert, kann man diese einlösen.

Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Quelle: Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Teleshopping - nicht immer gut und gĂĽnstig

Sonntag, den 16. September 2007

Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, auch hier bei der Werbung kritisch zu sein

Die Qualität ist eher enttäuschend, die Preise ziemlich hoch, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Service im Wesentlichen in Ordnung und die Werbung grell und nervig – so etwa lautet das Fazit, das die Stiftung Warentest in ihrer Juliausgabe zum Thema Teleshopping nach dem Test von drei großen Anbietern zieht.
„Das deckt sich durchaus mit den Erfahrungen, die wir bei Beschwerdefällen machen“, schätzt die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale Bettina Dittrich ein, die nicht zu erkennen vermag, was außer dem Faktor Bequemlichkeit und der Liebe für Werbesendungen sonst noch fürs Teleshopping spricht. Natürlich ist das eine Entscheidung, die jeder Verbraucher allein trifft, ganz abgesehen davon, dass ältere oder - auch krankheitsbedingt - nicht so mobile Menschen diesen Vorteil gern genießen. Nur das, was die Werbung durch „dauerlächelnde Quasselstrippen“ verspricht, hält sie meist nicht – von „supergut“ und „superbillig“ sind die Produkte häufig weit entfernt.
Deshalb wird zum Beispiel oft nachgefragt, ob und wie man sich von Spontankäufen, zu denen man sich verleiten ließ, wieder lösen kann.

„Teleshoppingkäufe sind im rechtlichen Sinne Fernabsatzverträge, bei denen Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 2 Wochen haben“, sagt die Juristin. Dieses wird in der Praxis häufig durch ein Rückgaberecht ersetzt und die Tester bestätigten, dass es damit bei RTL Shop, HSE24 und QVC keine Probleme gibt. „Doch nicht immer und überall läuft es damit problemlos“, so Dittrich. „Da berichten Verbraucher zum Beispiel, dass für zurückgesandte Waren nicht der Kaufpreis erstattet, sondern dem Kundenkonto gutgeschrieben wird oder dass unfrei zurückgesandte Ware nicht abgenommen wird.“ Auch die Stiftung Warentest lässt in ihrer Septemberausgabe Leser zu Wort kommen, die deutlich Probleme zur Sprache brachten, die ein zeitlich begrenzter Service-Test pauschal nicht erfassen kann.

Die Verbraucherzentrale rät daher, die Teleshoppingwerbung genauso kritisch zu beäugen, wie sie dies von „ihren“ Verbrauchern etwa bei den wöchentlichen Werbebeilagen in den Tageszeitungen gewöhnt ist.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.  


Mr. Wong Webnews Icio Oneview Linkarena Folkd Yigg Del.icio.us Furl Google Blinklist Yahoo
Senioren-Kompass Bookmarken