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Vorsicht vor falschen Rechnungen für Telefondienstleistungen

Mittwoch, den 2. April 2008

Der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V. sind einige Beschwerden über die Firmen TRCTelemedia AG“ (Fulda), „ TSW Kommunikationsservice“ (Petersberg) „und „TEMARCA GmbH“ (Zug) vorgebracht worden. Diese verschicken laut Aussage der Betroffenen Rechnungen über angebliche Telefondienstleistungen, die nicht in Anspruch genommen worden sein sollen. Die Firmen behaupten in den Rechnungsschreiben, die Verbraucher hätten eine Dienstleistung angefordert und die vereinbarte Zahlung nicht geleistet. Den Verbrauchern ist in der Regel nicht  bewusst, eine kostenpflichtige Telefondienstleistung beansprucht zu haben.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern rät anhand des Einzelverbindungsnachweises zu prüfen, ob eine der aufgeführten Nummern tatsächlich angewählt worden ist. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, müssen die Anbieter nachweisen, dass tatsächlich das geforderte Entgelt für den Dienst vereinbart wurde.

Daher sollte die Firmen ggf. per Einschreiben aufgefordert werden mitzuteilen, um welche konkrete Dienstleistung es sich gehandelt hat. Darüber hinaus solle der Verbraucher in seinem Einschreiben mitteilen, dass er nicht gewillt ist, für einen Dienst zu bezahlen, den er nicht in Anspruch genommen hat oder über deren Kosten er nicht ausreichend informiert wurde. Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, kann man der Firma eine 14tägige Frist für die Beantwortung setzen. Gleichzeitig wird eine Anzeige bei der Polizei angekündigt, falls der Anbieter nicht schriftlich die Stornierung der Rechnung bestätigt. Ebenfalls sollten sich Betroffene laut Geburtig vom Anbieter nicht unter Druck setzen lassen.

Die Firma TSW Kommunikationsservice vergreift sich in ihrem  Schreiben an Verbraucher schnell im Ton. Lassen Sie sich also von den Aussagen der „TSW“: „Ihr Lamento bei Rechtsanwälten, Kripo usw. stört uns nicht – im Gegenteil: Wir scheuen keinen Prozess oder Feststellungsklage!!!“ nicht beeindrucken.

Bisher ist dem Verbraucherschützern kein Fall bekannt geworden, in dem die Firmen den gerichtlichen Weg bis zum Prozess gegangen sind.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V.


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