Archiv des Tags ‘Verbraucherzentrale’

Verbraucherzentrale rät zu besonderer Aufmerksamkeit bei Vorkasse im Internet

Mittwoch, den 10. Juni 2009

Die Angebote beim Internethändler Geiz Discount mit Sitz in der Weißeritzstraße in Dresden (geizdiscount.com) schienen verlockend: ein Plasma-Fernseher mit DVD Player für 286,00 Euro, ein Nintendo-Spielecomputer für Kinder für 96,00 Euro. Doch die Freude derjenigen Verbraucher, die diese günstigen Angebote unter geizdiscount.com gefunden und dort die entsprechenden Beträge in Vorkasse überwiesen hatten, währte nicht lange. Die Lieferung blieb aus und eine telefonische Kontaktaufnahme zur Firma ist gegenwärtig nicht mehr möglich.
 
„Das Geld wird möglicherweise verloren sein“, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Zwischenzeitlich gibt es in Internetforen gehäuft negative Berichte über das Unternehmen. „Von daher raten wir Verbrauchern stets, bei Vorkasse gegenüber Unternehmen im Internet immer sehr zurückhaltend zu sein, zumindest aber Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Zahlung über Treuhandkonto zu bevorzugen.“ Das gilt dann umso mehr, wenn man den Anbieter nicht kennt, bislang noch keine Erfahrungen in der Geschäftsabwicklung mit dem Unternehmen gemacht hat oder etwa Bewertungen in Internetforen Anlass geben, von einer Vorkassezahlung abzusehen. „Auch wenn es hundertmal gut gegangen ist“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, „sollte kein Verbraucher leichtsinnig beim Geldausgeben im Internet per Vorkasse werden, denn das beste Schnäppchen ist keins, wenn man es am Ende nicht erhält“.
 
In jedem Falle, so weist die Verbraucherzentrale abschließend hin, empfiehlt es sich, bei bestehendem Betrugsverdacht Anzeige zu erstatten und wenn im Rahmen einer Internetauktion die Ware ausbleibt, parallel dazu auch die Internetplattform, wie etwa Ebay zu informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Die Suche nach dem “richtigen” Hausnotrufsystem

Freitag, den 21. November 2008

Checkliste unterstützt bei der Suche nach dem „richtigen Anbieter“
 
Viele ältere, insbesondere aber pflegebedürftige Menschen fühlen sich allein, einsam und unsicher. Sie fürchten, dass in einer Notsituation kein Arzt oder eine pflegende Person zur Stelle sind. Ein Hausnotrufsystem gibt diesem Personenkreis die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen.
Besonders geeignet ist es für Menschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen, aber durch Behinderung, chronische Krankheit oder altersbedingte Beeinträchtigung gefährdet sind und in Zwangslagen das Telefon nicht rechtzeitig erreichen würden.
Eher ungeeignet ist ein Hausnotrufgerät für Menschen mit Demenz. Es könnte sein, dass diejenigen den Notruf unkontrolliert betätigen und nicht in der Lage sind zu entscheiden, wann sie Hilfe benötigen.
 
Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem elektronischen Meldesystem und einer Notrufzentrale, die Hilfe organisieren kann. Es gibt es heute Hausnotruf-Anbieter in ca. 350 deutschen Städten, die an eine der ca. 180 Zentralen gekoppelt sind. Insgesamt gibt es ca. 350.000 Nutzer, die an solche Zentralen mit einem Hausnotrufgerät angeschlossen sind.
 
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projektes entstand eine Information für Verbraucher zum Thema „Hausnotrufsysteme“, so Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Darin wird erklärt, welche Leistungen ein Hausnotruf bietet, auf was beim Vertragsabschluss geachtet werden muss, welche Qualitätskriterien zu beachten sind, welche Kosten entstehen und wer sich an den Kosten beteiligt. Außerdem enthält sie auch eine Checkliste, welche bei der Auswahl eines „richtigen“ Anbieters unterstützt.
 
Die Information für Verbraucher ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Sie steht auch unter  verbraucherzentrale-sachsen.de als Download kostenlos zur Verfügung.
 
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucherzentrale Sachsen startet Online-Umfrage zum Thema DSL, Kabel, UMTS

Donnerstag, den 28. August 2008

Beim Thema schnelles Surfen mit DSL, Telefonieren und Internet via Fernsehkabel oder über Mobilfunk überbieten sich die Anbieter mit Preisangeboten – zahlreiche Anbieter kämpfen mit großen Werbeversprechen um jeden Kunden.
Die Angebote der hart konkurrierenden Anbieter klingen viel versprechend – die Realität der Kunden sieht oft anders aus.
Wer hofft, nahtlos und ohne Probleme zum billigeren Anbieter wechseln zu können, wird häufig enttäuscht. Langsamere Übertragungsgeschwindigkeiten als ursprünglich versprochen, nicht aussagefähige Call-Center-Mitarbeiter, Lange Wartezeiten, nicht eingehaltene Termine mit der Folge, Tage und Wochen ohne Internetanschluss leben zu müssen, sind nur einige Probleme, über die Verbraucher berichten. Aber nicht nur Makel bei der technischen Realisierung werden beklagt. Auch automatische Vertragsverlängerungen bei Tarifwechsel, lange Mindestvertragslaufszeiten oder fehlende Ausstiegsmöglichkeiten bei Umzug sind nicht unbeachtliche Probleme, über die sich Verbraucher regelmäßig ärgern. Oder sind die Anbieter besser als ihr Ruf?
 
In der Online-Umfrage “Mit High Speed ins Internet - Lust oder Frust?” tragen die Verbraucherzentralen die Erfahrungen, die Verbraucher beim Neuanschluss, beim Anbieterwechsel oder mit dem Service ihres Internetanbieters sammeln konnten, zusammen.
Noch bis zum 7. September können sich alle interessierten Verbraucher anonym an der Umfrage unter verbraucherzentrale-sachsen.de beteiligen.
Im Herbst werden die Verbraucherzentralen die Erfahrungen der Internet-Nutzer auswerten, die Schwachstellen aufzeigen und notwendige Veränderungen anmahnen.
 
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnspiel

Montag, den 18. August 2008

Monika Kuhn, vom Kundenservice, wartet mit einer “erfreulichen Mitteilung” auf. So jedenfalls steht es in dem Brief, vom Kundenservice „Das deutschlandweite Telefongewinnspiel“. Ein “Gewinn-Prüfungs-Komitee” habe gleich “mehrfach durch Unterschriften beglaubigt”, dass ein Gewinn im Wert von 400 Euro “zugeteilt” wurde. Der Gewinn werde vom “persönlichen Kundenberater” in der “nahe gelegenen Zweigstelle” überreicht. “Um eventuellen Anreiseproblemen vorzubeugen” würden Busse eingesetzt. Das Frühstück sei kostenlos, beim Mittagessen ist nur die Rede davon, dass auch diesbezüglich “bestens gesorgt” sei. Dass es kostenlos ist, heißt das nicht. Mit dem “zugeteilten Gewinn” freilich müsse sich niemand begnügen: Zusätzlich hätten die Gewinner, und die gibt es massenhaft, noch einen “Nominierungspreis in Höhe von 1000 Euro erzielt” der “staatlich garantiert” wird.

Angesichts der Erfahrungen mit derartigen Unternehmen warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig vor allzu hohen Erwartungen. Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen.

Die Verbraucherzentrale bietet ein kostenloses Faltblatt zum Thema Kaffeefahrten an. Es hilft zu erkennen, ob Werbeverkaufsveranstaltungen das Ziel von Gewinnmitteilungen sind, mit welchen Tricks die Veranstalter arbeiten und zeigt, welche Rechte Verbraucher bei übereilt abgeschlossenen Verträgen haben. Das Faltblatt „Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren“ ist in allen Beratungsstellen des Landes erhältlich.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Augen auf bei Postident Special-Sendungen

Mittwoch, den 9. Juli 2008

Das Postidentverfahren Special wird immer häufiger eingesetzt um mit Verbrauchern einen Vertrag abzuschließen. Bei der Zustellung holt sich der Postbote im Auftrag des Absenders gleich eine Unterschrift unter den Vertrag ein, zusätzlich zur Prüfung der Identität des Empfängers.

„Problematisch ist dabei, dass der Empfänger das zu unterzeichnende Dokument mit individuellem Inhalt in der Regel erst kurz vor der Unterzeichnung zu sehen bekommt“ gibt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. Hierdurch wird eine genaue Prüfung des Inhalts erschwert.

Alles beginnt oftmals mit einem Werbeanruf, bei dem den Kunden beispielshalber ein kostengünstiger Telefontarif angeboten wird. Ein paar Tage später klingelt dann der Postbote und will eine Unterschrift unter ein Formular.

Da viele Verbraucher das Verfahren nicht kennen und davon ausgehen, dass lediglich der Empfang von Unterlagen mit der Unterschrift bestätigt wird unterschreiben viele so völlig unbeabsichtigt einen Vertrag.

„Viel Ärger erspart sich, wer nur das unterschreibt, was er auch zuvor gelesen hat“, empfiehlt Scharf. „Wenn man keinen Auftrag erteilt hat oder ein sofortiges Studium der vorgelegten Unterlagen nicht möglich ist, sollte die Unterschrift und die Annahme der Sendung verweigert werden.“ Hat jemand aber trotzdem unbeabsichtigt einen Vertrag unterschrieben hat, kann diesen in aller Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft auch in solchen Fällen mit ihrem Rat gern weiter. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-79 7777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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