Laut des Ergebnises einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vorgelegten repräsentativen forsa-Umfrage fühlen sich 86% der Angerufenen durch Werbeanrufe belästigt. Zentrale Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist, dass Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung angebahnt wurden, ohne schriftliche Bestätigung der Verbraucher ungültig sind. Eine Chance zur Verankerung effektiver Maßnahmen bietet die anstehende Reform des Wettbewerbsrechts.
Telefonmarketing ist seit dem 8. Juli 2004 nach dem Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt.
Absurd: Während Anrufe ohne vorherige Einverständniserklärung rechtswidrig sind, ist ein erheblicher Teil der bei diesen Telefonaten geschlossenen Verträge doch wirksam. Dieser Rechtsbruch muss unterbunden werden.
Laut Forsa-Umfrage unterstützen 98 Prozent die Forderung nach einer Unwirksamkeit der Verträge. Hingegen sehen die Pläne der Bundesregierung bisher lediglich ein bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung sowie ein Bußgeld bei unerwünschten Werbeanrufen vor. “Dies wird nicht reichen, um in der Direktmarketingbranche Gut und Böse voneinander zu trennen und Verbraucher wirksam von nervigen Anrufen zu befreien”.
Vertragsstrafen nicht ausreichend
Laut Forsa-Studie belegt die Telekommunikationsbranche den unrühmlichen 1 Platz, gefolgt von Lotterien und Gewinnspielfirmen. Allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet von über 40.000 Beschwerden wegen untergeschobener Verträge nach unerwünschter Telefonwerbung. “Tausende Verbraucher klagen darüber, dass sie allenfalls Informationsmaterial angefordert und dennoch eine Vertragsbestätigung erhalten haben”, berichtet Ronny Jahn, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Die Tatsache, dass sich Unternehmen von hohen Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern nicht von ihrer Vertriebsmethode abbringen lassen, sei Beleg dafür, wie lohnend das Geschäft ist. Problematisch ist aus Sicht des Rechtsexperten die Frage der Einwilligung. Da vorformulierte Erklärungen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, sei eine rechtliche Klarstellung dringend erforderlich.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist das Problem nicht auf Schwarze Schafe unter den Call-Center-Betreibern beschränkt. Auch die dahinterstehenden Auftraggeber müssen sich ihrer Verantwortung stellen, um eine Verwilderung der Wettbewerbssitten zu stoppen. “Spürbare wirtschaftliche Sanktionen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag”, so Billen. Um illegale Werbeanrufe auf Dauer wirksam zu unterbinden, fordern der vzbv und die Verbraucherzentralen in Ergänzung zu den Vorschlägen der Bundesregierung:
Eine gesetzliche Regelung, nach der Vertragsabschlüsse aufgrund eines unzulässigen Telefonanrufs nicht wirksam sind, sofern nicht der Verbraucher seine Willenserklärung in Textform bestätigt.
Ein uneingeschränktes Widerrufsrecht auch für den Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie bei Wett- und Lotteriedienstleistungen. Die Gültigkeit des Widerrufsrecht auch dann, wenn mit der Dienstleistung bereits direkt im Anschluss an das Telefonat begonnen wurde, etwa der Telefontarif bereits unmittelbar im Anschluss an das Telefonat umgestellt wurde.
Eine wirksame Gewinnabschöpfung: Die Abschöpfung zu Unrecht erzielter Gewinne lässt sich bislang nur durchsetzen, wenn Verbraucherverbände beweisen, dass ein Unternehmen die Verbraucher vorsätzlich schädigen wollte. Diese hohe Hürde macht die Gewinnabschöpfung zum Placebo-Paragrafen.
Hintergrundinformationen und Tipps, wie man sich gegen unerbetene Anrufe zur Wehr setzen kann, halten die Verbraucherzentralen bereit.
Weitere Tipps gegen Telefonwerbung: Faltblatt kein Abschluss unter dieser Nummer >>>
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.